EU Wettbewerbskompass: Sicherheit und Umwelt im Blick behalten
TÜV-Verband
lehnt Verwässerung von Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD)
und Sorgfaltspflichten ab. Entbürokratisierung vorantreiben: Regulierung
europaweit einheitlich umsetzen und Überschneidungen und Doppelungen abbauen.
Mit dem heute
veröffentlichten Kompass für Wettbewerbsfähigkeit legt die EU-Kommission ihre
strategischen Prioritäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas für die
kommenden Jahre fest. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vereinfachung und
Beschleunigung des Regulierungsumfelds sowie einer verbesserten Koordinierung
der politischen Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene. „Die vorgestellten
Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung sind grundsätzlich ein
richtiger und wichtiger Schritt. Bei der konkreten Umsetzung sind jedoch
Sorgfalt und Augenmaß entscheidend. Der Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit darf
nicht dazu führen, dass bestehende und zukünftige Regulierungsvorhaben
lediglich nach Kosten oder Aufwand beurteilt werden. Der Schutz von Mensch und
Umwelt muss weiterhin das Leitmotiv der Gesetzgebung bleiben“, sagt Johannes
Kröhnert, Leiter des Brüsseler Büros des TÜV-Verbands.
Anstelle einer
umfassenden Deregulierung sollte der EU-Gesetzgeber aus Sicht des TÜV-Verbands
den Fokus darauflegen, die Qualität und Wirksamkeit der Gesetzgebung nachhaltig
zu verbessern. „Regulierung ist ein unverzichtbares Instrument staatlicher
Steuerung. Sie schafft einen rechtssicheren Rahmen für Wirtschaft und
Gesellschaft, wirkt Wettbewerbsverzerrungen entgegen und bildet die Grundlage
des Qualitätsversprechens ‚Made in Europe‘“, sagt Kröhnert. „Gute Regulierung
muss Innovationen fördern und unnötige Bürokratie vermeiden, gleichzeitig aber
notwendige Mindeststandards und Schutzniveaus gewährleisten.“ Das sollte die
zentrale Aufgabe der EU-Kommission sein. Es gelte, künftige Rechtsvorschriften
stärker evidenzbasiert zu entwickeln, Überschneidungen und Widersprüche mit
bestehenden Regelungen zu beseitigen und eine europaweit einheitliche Umsetzung
sicherzustellen.
Besonderes
Augenmerk liegt dabei auf der geplanten Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung
unternehmerischer Berichtspflichten. „Bestehende Berichtspflichten wie die
EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) oder das
EU-Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) sind in ihrer Zielsetzung richtig. Sie
schaffen Transparenz über die Nachhaltigkeitsstrategien von Unternehmen und
ermöglichen durch einheitliche Standards eine vergleichbare Bewertung durch
Investoren und Kunden“, betont Kröhnert. „Ziel der Omnibus-Verordnung sollte es
sein, die nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten im Sinne des
‚Once-Only‘-Prinzips besser zu bündeln und zu vereinfachen. Forderungen nach
einer Pausierung, Verwässerung oder gar Abschaffung dieser Pflichten lehnen wir
ab, da sie die Unternehmen bei der Bewältigung der ESG-Herausforderungen
deutlich zurückwerfen würden und im Widerspruch zu europäischen
Nachhaltigkeitszielen stehen.“
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