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29. Januar 2025

EU Wettbewerbskompass: Sicherheit und Umwelt im Blick behalten

TÜV-Verband lehnt Verwässerung von Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) und Sorgfaltspflichten ab. Entbürokratisierung vorantreiben: Regulierung europaweit einheitlich umsetzen und Überschneidungen und Doppelungen abbauen.

Mit dem heute veröffentlichten Kompass für Wettbewerbsfähigkeit legt die EU-Kommission ihre strategischen Prioritäten zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit Europas für die kommenden Jahre fest. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Vereinfachung und Beschleunigung des Regulierungsumfelds sowie einer verbesserten Koordinierung der politischen Maßnahmen auf nationaler und EU-Ebene. „Die vorgestellten Maßnahmen zur Vereinfachung und Entbürokratisierung sind grundsätzlich ein richtiger und wichtiger Schritt. Bei der konkreten Umsetzung sind jedoch Sorgfalt und Augenmaß entscheidend. Der Fokus auf Wettbewerbsfähigkeit darf nicht dazu führen, dass bestehende und zukünftige Regulierungsvorhaben lediglich nach Kosten oder Aufwand beurteilt werden. Der Schutz von Mensch und Umwelt muss weiterhin das Leitmotiv der Gesetzgebung bleiben“, sagt Johannes Kröhnert, Leiter des Brüsseler Büros des TÜV-Verbands.

Anstelle einer umfassenden Deregulierung sollte der EU-Gesetzgeber aus Sicht des TÜV-Verbands den Fokus darauflegen, die Qualität und Wirksamkeit der Gesetzgebung nachhaltig zu verbessern. „Regulierung ist ein unverzichtbares Instrument staatlicher Steuerung. Sie schafft einen rechtssicheren Rahmen für Wirtschaft und Gesellschaft, wirkt Wettbewerbsverzerrungen entgegen und bildet die Grundlage des Qualitätsversprechens ‚Made in Europe‘“, sagt Kröhnert. „Gute Regulierung muss Innovationen fördern und unnötige Bürokratie vermeiden, gleichzeitig aber notwendige Mindeststandards und Schutzniveaus gewährleisten.“ Das sollte die zentrale Aufgabe der EU-Kommission sein. Es gelte, künftige Rechtsvorschriften stärker evidenzbasiert zu entwickeln, Überschneidungen und Widersprüche mit bestehenden Regelungen zu beseitigen und eine europaweit einheitliche Umsetzung sicherzustellen.

Besonderes Augenmerk liegt dabei auf der geplanten Omnibus-Verordnung zur Vereinfachung unternehmerischer Berichtspflichten. „Bestehende Berichtspflichten wie die EU-Richtlinie für die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) oder das EU-Sorgfaltspflichtengesetz (CSDDD) sind in ihrer Zielsetzung richtig. Sie schaffen Transparenz über die Nachhaltigkeitsstrategien von Unternehmen und ermöglichen durch einheitliche Standards eine vergleichbare Bewertung durch Investoren und Kunden“, betont Kröhnert. „Ziel der Omnibus-Verordnung sollte es sein, die nachhaltigkeitsbezogenen Berichtspflichten im Sinne des ‚Once-Only‘-Prinzips besser zu bündeln und zu vereinfachen. Forderungen nach einer Pausierung, Verwässerung oder gar Abschaffung dieser Pflichten lehnen wir ab, da sie die Unternehmen bei der Bewältigung der ESG-Herausforderungen deutlich zurückwerfen würden und im Widerspruch zu europäischen Nachhaltigkeitszielen stehen.“

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