Weiterbildung & Fortbildung im Bereich Elektrotechnik
Unsere Weiterbildungen in der Elektrotechnik:
Die DGUV V 3 schreibt vor, dass elektrotechnische Arbeiten nur von Elektrofachkräften (EFK) oder unter deren Anleitung und Aufsicht verrichtet werden dürfen.
Aufgabe der Elektrofachkraft (EFK) ist es, dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Einrichtungen sicher betrieben werden. Dazu gehören der störungsfreie Betrieb sowie die Sicherheit des Bedienpersonals.
Im Lehrgang erlangen die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse, um sicher definierte Aufgaben an oder in der Nähe von elektrischen Arbeitsmitteln auszuführen. Es werden Gefahren des elektrischen Stromes, nötige Schutzmaßnahmen und die möglichen Aufgaben besprochen, die unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft übernommen werden können.
EUP mit Prüfhelferqualifikation dürfen nach entsprechender Einweisung und als Mitglied im Prüfteam auch regelmäßige Prüfungen an elektrischen Arbeitsmitteln im Unternehmen durchführen.
Im Lehrgang erlangen die Teilnehmer Kenntnisse, die sie in die Lage versetzen neben der Prüfung von ortsveränderlichen elektrischen Arbeitsmitteln auch die Be- und Auswertungen der Prüfergebnisse als befähigte Person selbstständig durchzuführen.
Das Seminar erfüllt die Anforderung an die jährliche Unterweisung mit dem Ziel, den Kenntnisstand aufzufrischen, zu ergänzen und zu festigen.
Gemäß DGUV V 3 und der TRBS 1201 "Prüfung von Arbeitsmitteln" ist der Unternehmer für das Prüfen der elektrischen Anlagen, Betriebsmittel und Arbeitsmittel verantwortlich.
Unternehmer bzw. Leiter von Betrieben, Institutionen oder Behörden sind für die regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlagen und Betriebsmittel verantwortlich, um eine hohe Arbeitssicherheit zu gewährleisten.
Gemäß DGUV V 3 und der DIN VDE 0105, DIN VDE 0100 Teil 600 ist der Unternehmer für das regelmäßige Prüfen der elektrotechnischen Anlagen verantwortlich.
In der betrieblichen Praxis sind die Geschäftsführer/Unternehmer oftmals selbst keine Elektrofachkräfte und können somit die Fachverantwortung in diesem Bereich nicht übernehmen.
Verantwortliche Elektrofachkräftesind ein wichtiger Bestandteil des Arbeitssicherheitskonzeptes im Unternehmen. Ihr Wissen sollte immer auf dem aktuellen Stand abrufbereit sein, um Gefahren zu verringern und Unfälle zu verhindern.
Das Betreiben, Bedienen und Arbeiten an elektrischen Anlagen kann mit Gefahren verbunden sein. Zur Gefährdungsvermeidung gehört es zu den Grundpflichten eines Unternehmers, Personen zu schulen, denen die Schaltberechtigung erteilt werden soll.
Die Fortbildung dient dem Erhalt der Kenntnisse für das Bedienen von Schaltanlagen bis 36 kV (Schaltberechtigung Mittelspannung).
Der Lehrgang informiert die Teilnehmer über sicherheitstechnische und organisatorische Maßnahmen sowie Anforderungen an Ausrüstung und Qualifikation, die notwendig sind, um Arbeiten an elektrischen Anlagen unter Spannung ausführen zu dürfen.
DIN EN 61439 und DIN EN 60204 sowie andere Vorschriften sollen bei Planung und Errichtung von Niederspannungsschaltanlagen den Schutz von Personen und auch der Anlage selbst sicherstellen.
DIN EN 50522 (VDE 0101-2) definiert Anforderungen an Projektierung und Errichtung von Erdungsanlagen für elektrische Anlagen mit einer Nennwechselspannung über 1 kV. Es soll der sichere und störungsfreie Betrieb der Anlage garantiert sein.
Die Teilnehmer erhalten in diesem Lehrgang fundierte Kenntnisse über moderne und marktrelevante Komponenten der industriellen Automatisierungstechnik. Sie lernen Anlagen, die mit einer SIMATIC S7 SPS (300er, 400er, 1500er und 1200er) gesteuert werden, zu betreuen.
Die im Grundlehrgang SPS SIMATIC S7 erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten werden vertieft und erweitert, um die Teilnehmer in die Lage zu versetzen, strukturierte SPS-Programme zu erstellen und in Betrieb zu nehmen.
Sicherheitsbeleuchtung dient dem gefahrlosen Verlassen von Gebäuden. Sie ist integrativer Bestandteil eines Sicherheitskonzeptes.
Die ordnungsgemäße Prüfung von Sicherheitsbeleuchtungen sowie ein qualitativ hochwertiges und sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.
Rufanlagen, die für Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Alten- oder Seniorenwohnheime und Justizvollzugsanstalten vorgeschrieben sind, unterliegen der DIN VDE 0834-1 "Geräteanforderungen, Planen, Errichten und Betrieb".
Gefährdungsbeurteilungen sollen sicherstellen, dass von Arbeitsmitteln und Anlagen geringstmögliche Risiken für die Beschäftigten ausgehen. Der Arbeitgeber muss sich gemäß § 5 ArbSchG und § 3 BetrSichV mit der betrieblichen Situation auseinandersetzen und entsprechende Gefährdungsbeurteilungen erstellen.
Bauwerke, Anlagen und deren technische Einrichtungen sind durch Blitzschlag und andere elektromagnetische Störquellen gefährdet.
An elektrischen Energieverteilungsanlagen von Betriebsmitteln ist die Temperatur ein maßgeblicher Hinweisgeber sowohl für deren Sicherheit wie auch für deren Funktionsfähigkeit.
Die Teilnehmer werden mit den baurechtlichen Vorschriften bei der Errichtung von elektrischen Anlagen hinsichtlich des Brandschutzes nach den Sonderrichtlinien vertraut gemacht.
In diesem Seminar für elektrotechnisches Fachpersonal erhalten Sie umfassende Kenntnisse, um elektrische Ausrüstungen an Maschinen zu prüfen.
Die Schulung „Elektrofachkraft in der Industrie“ legt für Fachkräfte, die über einen Ausbildungsabschluss in einem anerkannten gewerblich-technischen Metallberuf verfügen, den Grundstein, um im Betrieb zur Elektrofachkraft (für den Niederspannungsbereich) im Sinne der DGUV Vorschrift 3 benannt zu werden und elektrische Arbeiten im industriellen Umfeld ausführen zu dürfen.
Das Seminar vermittelt die Grundlagen der Löttechnik und gibt den Teilnehmern ein fundiertes Verständnis des Lötprozesses.
Dieses kostenfreie Webinar zeigt kompakt und verständlich, wie Unternehmen ihre Elektroorganisation rechtssicher, praxistauglich und effizient gestalten.
Diese Schulung vermittelt die notwendigen Kenntnisse zur normgerechten und rechtssicheren Durchführung wiederkehrender Prüfungen von Stromerzeugungsanlagen (SEA). Im Fokus stehen die relevanten Anforderungen aus Betriebssicherheitsverordnung, DGUV-Vorschriften sowie den einschlägigen Normen für elektrische Geräte, Anlagen und Maschinen. Anhand praxisnaher Fallbeispiele werden typische Problemstellungen aus dem Prüfungsalltag analysiert und diskutiert. Der Erfahrungsaustausch unterstützt dabei, Unsicherheiten bei Sonderfällen systematisch auszuräumen.
Das Seminar vermittelt praxisorientiertes Fachwissen, um Batterie und USV-Anlagen planen, sicher betreiben, warten und instand halten zu können.
Das Seminar vermittelt die notwendigen gesetzlichen Hintergründe sowie Methoden zur Erstellung der GBU und verweist auf die Notwendigkeit einer ganzheitlichen Betrachtungsweise im Rahmen des betrieblichen Arbeitsschutzmanagements.
Die Betriebssicherheitsverordnung legt fest, dass Prüfungen in explosionsgefährdeten und Explosionsschutz beeinflussenden Bereichen nur durch geschultes Personal - sogenannte "zur Prüfung befähigte Personen im Explosionsschutz" - durchgeführt werden dürfen.
In der Jahresunterweisung werden die Kenntnisse der EUP zu den Gefahren des elektrischen Stromes und entsprechenden Schutzmaßnahmen aufgefrischt.
In der Jahresunterweisung lernen die Elektrofachkräfte für festgelegte Tätigkeiten technische, normative und gesetzliche Änderungen kennen. Ihr Kenntnis- und Wissensstand zu Regelungen und Anforderungen an Elektrofachkräfte wird gefestigt sowie aktualisiert. Praxisbeispiele und die Möglichkeit zum Erfahrungsaustausch runden das Seminar ab.
Bei Gefahren durch explosionsgefährdete Bereiche und entsprechende Atmosphäre ist ein Explosionsschutzdokument zu erstellen, dessen Grundlage eine aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist. Dies schreibt die Betriebssicherheitsverordnung fest.
Die Qualifikation nach Stufe 3S befähigt die Teilnehmer, die bereits über die Fachkunde nach Stufe 2S verfügen, zur Fehlersuche an unter Spannung stehenden HV-Komponenten.
Damit elektrische und elektronische Geräte störungsfrei genutzt und betrieben werden können, müssen diese bestimmte europaweit harmonisierte Anforderungen erfüllen, um den freien Warenverkehr zu garantieren.
Wer elektrische Anlagen bis AC 1000 V bzw. DC 1500 V plant, errichtet, erweitert oder ändert, muss die einschlägigen Normen berücksichtigen: die DIN VDE 0100, das Harmonisierungsdokument HD 384 und die IEC-Publikation IEC 60364.
Die Unfallverhütungsvorschrift DGUV V 1 verpflichtet Arbeitgeber, Mitarbeiter, die als befähigte Person zur Prüfung ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel nach Betriebssicherheitsverordnung bestellt sind, jährlich zu unterweisen, um das Wissen und die Kenntnisse für die Tätigkeit als Befähigte Person aufrecht zu erhalten.
Im Laufe des Kurses erfahren die Teilnehmer wie die HV-Komponenten aufgebaut sind, welche Reparaturmöglichkeiten zur Verfügung stehen und wo sich in der Regel vorhandene Messpunkte für die Prüfarbeiten befinden.
In der Betriebssicherheitsverordnung wird dem Unternehmer weitergehende Verantwortlichkeit übertragen, um Gefährdungen durch Explosionen oder Brände auszuschließen.