Beauftragte Person

Fragen und Antworten zur "Beauftragten Person"
Was ist eine „Beauftragte Person“?
„Beauftragte Personen“ werden in Ihrem Unternehmen benannt und agieren in eigener Verantwortung. Sie erfüllen eigenständig die Ihnen übertragengen Pflichten für das Unternehmen. Die Bestellung zur „Beauftragten Person“ hat vom Unternehmer grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Weitere Regelungen zum Begriff „Beauftragte Person“ sind in den §§ 14 StGB (Strafgesetzbuch) / § 9 OWiG (Ordnungswidrigkeitsgesetz) nachzulesen.
Welche „Beauftragte Person“ benötigt mein Unternehmen?
Der Einsatz von „Beauftragten Personen“ ist von den jeweiligen Aufgaben des Unternehmens abhängig. Je nach Produkten bzw. Aufgabengebieten sind unterschiedliche „Beauftragte Personen „ im Unternehmen zu bestellen. Das Team der Bildungsberatung der TÜV Akademie GmbH ist Ihnen bei der Auswahl der passenden Weiterbildung gern behilflich und steht Ihnen beratend zur Seite.
Welche Aufgaben nimmt eine „Beauftragte Person“ wahr?
Die Aufgaben einer „Beauftragten Person“ richten sich zunächst nach rechtlichen Grundlagen. Zudem können die Aufgaben sehr unterschiedlich sein und sich nach den Bedingungen im Unternehmen und dessen Arbeitsabläufen richten.
Sobald sich ein Unternehmen in gewissen Tätigkeitsfeldern bewegt, sind „Beauftragte“ Personen gesetzlich vorgeschrieben – so zum Beispiel bei Arbeiten mit Gefahrgut (Gefahrgutbeauftragter) und Gefahrstoffen oder mit Abfall (Abfallbeauftragter).
Welche Qualifikationen sind Voraussetzung, um die Aufgabe als „Beauftragte Person“ wahrnehmen zu können?
Die Qualifikationen, die eine „Beauftragte Person“ vorzuweisen hat, richten sich nach dem auszuführenden Aufgabengebiet und können somit sehr unterschiedlich sein. In den gesetzlichen Vorgaben und im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk werden die vorzuweisenden Kenntnisse beschrieben. Da die „Beauftragte Person“ mit hoher Eigenverantwortung im Unternehmen agiert, ist eine fundierte Aus- und Weiterbildung Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige und rechtssichere Aufgabenerfüllung. Wir beraten Sie gern zu Ihrem passenden Seminar.
Wie bestelle ich eine „Beauftragte Person“?
„Beauftragte Personen“ müssen grundsätzlich vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen internen oder externen Mitarbeiter handelt. Die schriftliche Beauftragung muss einer gewissen juristischen Form entsprechen. Weiterhin muss in der Beauftragung / Bestellung genau definiert werden, welche Tätigkeiten die Person übernehmen soll und welche Kenntnisse / Qualifikationen sie dazu berechtig, das Tätigkeitsfels auszuführen. Ein Nachweis über die benötigten Qualifikationen ist zu erbringen und ggf. bei Unternehmen vorzulegen. In bestimmten Fällen in eine Zustimmung der zuständigen Behörden notwendig.