Grundlehrgang: Gefahrstoffbeauftragter
Ab 945,00 €
Die GefStoffV nimmt in §§ 6 Abs.1 und 7 Abs.7 den Arbeitgeber mit einer verschärften Eigenverantwortung in Bezug auf die erforderliche Gefährdungsbeurteilung zum Umgang und zur Freisetzung von Gefahrstoffen in die Pflicht. Dort werden umfangreiche Kenntnisse und Auslegungen vorausgesetzt. Die Gefährdungsbeurteilung muss Punkte, wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauer, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes ermitteln und bewerten.
Pflichtenübertragung einfach gemacht: In unserem Downloadbereich finden Sie ab sofort ausfüllbare Musterformulare zur Pflichtenübertragung, auch für die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten.
Schulung Gefahrstoffbeauftragter
Der Unternehmer ist nach §§ 6 Abs. 11, 19 Abs. 4 GefStoffV verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung von einer fachkundigen Person (vgl. § 2 Abs. 16 GefStoffV) erfassen und beurteilen zu lassen. Dies wird von einem Gefahrstoffbeauftragten übernommen. Er berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortliche Personen in Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen.
Zielgruppe
Seminarinhalt
- Rechtsgrundlagen
- Aufgaben, Rechte und Pflichten des Gefahrstoffbeauftragten, Verantwortung und Haftung
- Lagerung, innerbetrieblicher Transport und Entsorgung von Gefahrstoffen
- Abgrenzung Gefahrstoffe - Gefahrgut
- Kennzeichnung und Dokumentation
- Sicherheitsdatenblatt
- Gefährdungserfassung und -beurteilung
- Arbeitsmedizinische Gesichtspunkte
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Verständnisnachweis
Ist kein passender Termin dabei oder Ihr Wunschtermin ist ausgebucht?
16 Seminarstunden
2 Tage
VDSI Punkte Brandschutz : 0
VDSI Punkte Managementsysteme : 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz : 0
VDSI Punkte Security : 0
VDSI Punkte Umweltschutz : 2
Die Kenntnisse sollten alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH
Für die Teilnahme an unseren Live-Webinaren müssen nur wenige technische Voraussetzungen erfüllt sein.
Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung der technischen Voraussetzungen.
Seminarbuchung: Jetzt passenden Termin & Ort wählen
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Veranstaltungsnummer: EUUT021.62
Preisdetails:
Im Preis enthalten ist Lehrmaterial in digitaler Form.
inkl. 19 % MwSt.:
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Veranstaltungsnummer: EUUT021.63
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Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.
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Veranstaltungsnummer: EUUT021.64
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Veranstaltungsnummer: EUUT021.65
Veranstaltungsort:
Dies ist ein Hybrid-Seminar. Es besteht die Möglichkeit, dass sich einige Teilnehmer online per Live-Stream zuschalten.
Preisdetails:
Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.
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Veranstaltungsnummer: EUUT021.65
Veranstaltungsort:
Dies ist ein Hybrid-Seminar. Sie werden online per Live-Stream einem Präsenz-Seminar zugeschaltet.
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Veranstaltungsnummer: EUUT021.66
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Veranstaltungsnummer: EUUT021.67
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Veranstaltungsnummer: EUUT021.68
Preisdetails:
Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Nein, eine gesetzliche Pflicht, eine Person unter dem Titel „Gefahrstoffbeauftragter" zu bestellen, besteht nicht. Verpflichtend ist etwas anderes: Nach § 6 Abs. 11 GefStoffV darf die Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden. Für eine solche fachkundige Person hat sich in der betrieblichen Praxis der Begriff Gefahrstoffbeauftragter eingebürgert.
Sobald in Ihrem Betrieb Tätigkeiten mit Gefahrstoffen stattfinden, muss eine entsprechende Gefährdungsbeurteilung (GBU) erstellt werden. Besitzt weder der Arbeitgeber selbst noch eine bereits vorhandene Fachkraft die erforderliche Fachkunde für diese GBU, muss dafür ein Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden. Diese Pflicht nach § 6 GefStoffV gilt unabhängig von Betriebsgröße und Branche.
Hier finden Sie unser kostenloses Musterformular zur Bestellung.
Eine bestimmte Ausbildung ist gesetzlich dafür nicht vorgeschrieben – maßgeblich ist die Fachkunde nach § 2 Abs. 16 GefStoffV. Diese wird nachgewiesen durch eine entsprechende Berufsausbildung oder Berufserfahrung oder eine zeitnah ausgeübte entsprechende berufliche Tätigkeit und die Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen. Der Arbeitgeber beurteilt die Fachkunde für die konkrete Aufgabe. Der Lehrgang allein ersetzt die Berufserfahrung nicht.
Fachkunde nach § 2 Abs. 16 GefStoffV bedeutet, über die für eine Aufgabe erforderlichen Fachkenntnisse zu verfügen. Sachkunde nach § 2 Abs. 17 GefStoffV setzt zusätzlich die Teilnahme an einem behördlich anerkannten Sachkundelehrgang voraus, je nach Aufgabengebiet mit Prüfung. Der Grundlehrgang Gefahrstoffbeauftragter vermittelt Fachkunde, keine behördlich anerkannte Sachkunde.
Für Fach- und Führungskräfte, angehende Gefahrstoffbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit sowie Sicherheits-, Umwelt- und Brandschutzbeauftragte in Betrieben, in denen mit Gefahrstoffen umgegangen wird.
Wenn Sie bereits als Gefahrstoffbeauftragter tätig sind und Ihre Kenntnisse nur auffrischen möchten, ist stattdessen der eintägige Fortbildungslehrgang der richtige Kurs.