
Weiterbildung & Fortbildung für WHG Fachbetriebe
Grundlehrgang: Fachbetriebsbeauftragter nach § 62 AwSV (ehemals § 19l WHG)
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Das Wasserhaushaltsgesetz (WHG) regelt den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen in Anlagen und definiert die wassergefährdenden Stoffe.
Fortbildungslehrgang: Sachkundiges Personal in WHG-Fachbetrieben - Fortbildung nach § 63 AwSV
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§ 63 AwSV schreibt für WHG-Fachbetriebe die Pflicht fest, dass die betrieblich verantwortliche Person mindestens alle zwei Jahre sowie das eingesetzte Personal regelmäßig an Schulungen nach § 61 Absatz 2 AwSV oder an anderen gleichwertigen Fortbildungsveranstaltungen teilnimmt.
Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV)
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Die Bundesverordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ist am 18.04.2017 veröffentlicht worden und trat am 01.08.2017 in Kraft. Mit der Bundesverordnung wurde ein Schlusspunkt in der Vereinheitlichung des nationalen Gewässerschutzrechts gesetzt.
Gefährdungsbeurteilung - Arbeitsmittel und Anlagen
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Das Seminar vermittelt gesetzliche und inhaltliche Hintergründe für die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen.
WHG-Fachkurse
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Die WHG-Fachkurse informieren über die grundlegenden Inhalte der aktuell geltenden
wasserrechtlichen Normen und technischen Regeln.
Betrieb und Wartung von Abscheideranlagen nach DIN 1999 - 100 und DIN EN 858
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Mit der Herausgabe des Erlasses über die Wartung und Entleerung von Leichtflüssigkeitsabscheidern nach DIN 1999 - Voraussetzung zur Verlängerung der Entleerungsintervalle - besteht die Möglichkeit, Entleerungsintervalle auf bis zu 5 Jahre zu verlängern und durch eine Bedarfsentsorgung zu ersetzen.