Was darf ein elektrotechnischer Laie?

Elektroarbeiten ohne Ausbildung

Die DIN VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“ definiert den Begriff „elektrotechnischer Laie“ im Kapitel 3.2.6. und besagt, dass dieser elektrotechnische Arbeiten nicht selbständig ausführen darf. Aber auch in Berufen ohne elektrotechnischen Hintergrund, wie z. B. Monteure, Hausmeister, Tischler oder Schlosser, wird es immer häufiger notwendig, kleinere Elektroarbeiten bzw. Elektroinstallationen durchzuführen.

  • Darf ein Schlosser einen Elektromotor wechseln und wieder anschließen?
  • Wer darf Lampen anschließen oder Leuchtmittel wechseln?
  • Darf ein Schreiner den Anschluss von Markisen- oder Rollomotoren vornehmen?
  • Darf ein Küchenmonteur einen Herd anschließen?

Wie kann man also als elektrotechnischer Laie diese Arbeiten rechtssicher ausführen?

Erfahren Sie in unserer kostenlosen Info-Broschüre, wie Sie bestimmte Aufgaben auch als elektrotechnischer Laie durchführen können:

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