Grundlehrgang: Laserschutzbeauftragter
Laserschutzbeauftragte handeln per schriftlicher Bestellung, die konkrete Aufgaben, Befugnisse und Pflichten regelt, direkt im Auftrag des Arbeitgebers. Sie unterstützen bei der Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen (GBU) und daraus resultierenden Schutzmaßnahmen, wie das notwendige Unterweisen der Mitarbeiter, das Abgrenzen und Kennzeichnen des Laserbereichs, das Beschaffen notwendiger persönlicher Schutzausrüstung, im Zweifel aber auch das Abschalten der Laser-Anlage bei festgestellten Mängeln. Durch regelmäßige Überwachung der getroffenen Schutzmaßnahmen verschaffen sich Laserschutzbeauftragte einen Überblick über deren Wirksamkeit und tragen damit wesentlich zum sicheren Betrieb von Lasern bei.
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung / Teil: Allgemeines) treffen Festlegungen hinsichtlich der Notwendigkeit der Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4. Doch auch Laser der Klasse 1, hier vor allem in der Materialbearbeitung, können bei Instandsetzungsarbeiten die Expositionswerte nach OStrV durchaus überschreiten, wodurch sie sich damit im Klasse 4-Betrieb befinden. Dann wären ebenso Regelungen und Schutzmaßnahmen dieser Klasse anzuwenden. Darüber hinaus wird auch für das Betreiben von Lasern der Klassen 1M, 2M und der alten Klasse 3A ein Laserschutzbeauftragter empfohlen.
Laserschutzbeauftragter Kurs
Um alle diese verantwortungsvollen Aufgaben erfüllen zu können, ist der erfolgreiche Besuch eines entsprechenden Lehrgangs notwendig. An die wirksame Bestellung sind dann jedoch noch weitere Voraussetzungen hinsichtlich beruflicher Vorbildung bzw. Berufserfahrung geknüpft.
Der Grundlehrgang vermittelt einen umfassenden Überblick zu physikalischen und biologischen Wechselwirkungen, setzt sich mit technischen Themen, insbesondere den verschiedenen Laserklassen, auseinander, gibt wesentliche Hinweise für das praktische Handeln in der Organisation und schließt mit einer Prüfung ab.
Nutzen
- In der Organisation verfügbares Spezialwissen zu Lasertechnik und notwendigen Schutzmaßnahmen
- Erfüllen einer wesentlichen Voraussetzung für die Bestellung von Laserschutzbeauftragten
- Rechtlich sicheres Handeln
- Praktischer Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte an Laseranlagen
- Vermeidung von Havarien, Unfällen und Haftungsfragen
- Effizienter, störungsfreier Anlagenbetrieb
Zielgruppe
Kursinhalt
- Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
- Biologische Wirkung von Laserstrahlung
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
- Auswahl und Durchführung von technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen
- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb
- Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten
- Schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Verständnisnachweis
16 Seminarstunden
2 Tage
- abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildungoder
- vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung
- jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an entsprechenden Laser-Einrichtungen der Klassen 3R, 3B bzw. 4und
- Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang inkl. erfolgreicher Abschlussprüfung
- Aufrechterhaltung der Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
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