Grundlehrgang: Laserschutzbeauftragter
Die Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV) und die Technischen Regeln zur Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (TROS Laserstrahlung / Teil: Allgemeines) treffen Festlegungen hinsichtlich der Notwendigkeit der Bestellung eines Laserschutzbeauftragten für den Betrieb von Lasereinrichtungen der Klassen 3R, 3B und 4.
Unternehmen, die solche Lasereinrichtungen betreiben, müssen mindestens einen Laserschutzbeauftragten benennen und ihn schriftlich bestellen. Mit der Bestellung überträgt der Arbeitgeber dem Laserschutzbeauftragten konkrete Aufgaben, Befugnisse (z. B. zur Abschaltung der Laser-Anlage bei festgestellten Mängeln) und Pflichten im Hinblick auf den Schutz vor Laserstrahlung sowie den sicheren Betrieb der eingesetzten Laser. Die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und der Schutzmaßnahmen verbleibt beim Arbeitgeber. Der Laserschutzbeauftragte unterstützt den Arbeitgeber in diesem Aufgabenfeld und arbeitet eng mit der Fachkraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsarzt zusammen.
Um diese verantwortungsvolle Aufgabe ausführen zu können, ist der erfolgreiche Besuch einer entsprechenden Schulung notwendig. An die wirksame Bestellung sind noch weitere Voraussetzungen zur beruflichen Vorbildung bzw. Berufserfahrung gestellt.
Zielgruppe
Inhalt
- Physikalische Größen und Eigenschaften der Laserstrahlung
- Biologische Wirkung von Laserstrahlung
- Rechtliche Grundlagen und Regeln der Technik
- Laserklassen, Grenzwerte, Gefährdungen (direkte/indirekte)
- Auswahl und Durchführung von technischen, organisatorischen und persönlichen Schutzmaßnahmen
- Aufgaben und Verantwortung des Laserschutzbeauftragten im Betrieb
- Inhalte und Beispiele zur Gefährdungsbeurteilung
- Unterweisung der Beschäftigten
- Prüfung
16 Seminarstunden
2 Tage
- abgeschlossene technische, naturwissenschaftliche, medizinische oder kosmetische Berufsausbildungoder
- vergleichbare, mindestens zweijährige Berufserfahrung
- jeweils in Verbindung mit einer zeitnah ausgeübten beruflichen Tätigkeit an entsprechenden Laser-Einrichtungen der Klassen 3R, 3B bzw. 4und
- Teilnahme an einem entsprechenden Lehrgang inkl. erfolgreicher Abschlussprüfung
- Aufrechterhaltung der Fachkenntnisse durch regelmäßige Teilnahme an spezifischen Fortbildungsmaßnahmen
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Akademie GmbH Unternehmensgruppe TÜV Thüringen.
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