Grundlehrgang: Sicherheitsbeauftragter gemäß § 22 SGB VII
Um einen maßgeblichen Beitrag zur Steigerung der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes zu leisten, ist bei Unternehmen mit regelmäßig mehr als zwanzig Beschäftigen der Unternehmer nach § 22 SGB VII verpflichtet, mindestens einen Sicherheitsbeauftragten zu bestellen.
Das Ziel der Schulung besteht im Erwerb von Kenntnissen zu arbeitsschutzrechtlichen Bestimmungen der Bundesrepublik Deutschland und Möglichkeiten zur Durchsetzung des Arbeitsschutzes unter marktwirtschaftlichen Bedingungen durch Unterstützung der Sicherheitsbeauftragten.
Zielgruppe
Inhalt
- Rechtsgrundlagen, Stellung und Aufgaben des Sicherheitsbeauftragten
- Die gesetzliche Unfallversicherung, Unfallverhütung und Leistungen bei Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten
- Allgemeine Vorschriften, Pflichten der Versicherten, PSA
- Organisation der betrieblichen Sicherheitsarbeit und der Ersten Hilfe
- Gefährdungsanalysen im Arbeitsschutz, Unterweisungen im Arbeitsschutz
- Technische Maßnahmen zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit
- Ausgewählte Fragen der Ergonomie, Gefahrstoffe
24 Seminarstunden
3 Tage
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 2
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
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Veranstaltungsnummer: AGAG021.32
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Tagungshotel
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Veranstaltungsnummer: AGAG021.33
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TÜV Akademie GmbH
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Tagungshotel
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