Energiebeauftragter nach SpaEfV

Seminarnummer: EUET007

Die SpaEfV definiert Anforderungen an Unternehmen des produzierenden Gewerbes, um Steuerentlastungen nach § 55 EnergieStG und § 10 StromStG in Anspruch zu nehmen. Die SpaEfV fordert ein Testat als Nachweis über die Einführung bzw. den Betrieb eines Systems zur Verbesserung der Energieeffizienz. Solche sind Energiemanagementsysteme nach DIN EN ISO 50001 oder Umweltmanagementsysteme nach EMAS. KMU wird der Spitzenausgleich auch gewährt, wenn sie ein alternatives System – ein Energieaudit nach DIN EN 16247-1 (Anlage 1 SpaEfV) oder ein alternatives System nach Anlage 2 SpaEfV – einführen und betreiben.

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8 Seminarstunden
Teilnahmebescheinigung

Weiterbidung Energiebeauftragter nach SpaEfV

Im Seminar werden die nach SpaEfV anerkannten Auditierungsmethoden aufgezeigt. Seit 2015 gilt das Regelverfahren, bei dem das System vollständig umgesetzt sein muss. Darüber hinaus fordert § 5 Abs. 1 Nr. 3a) bb) SpaEfV die Ernennung eines Energiebeauftragten mit namentlicher Benennung mit der Verantwortung für die Koordination der Systemeinführung. Der Kurs befähigt die Teilnehmer, die Aufgaben eines solchen Energiebeauftragten zu erfüllen.

Zielgruppe

Mitarbeiter, deren Unternehmen ein alternatives Energieeffizienzsystem einführen wollen und daher einen Energiebeauftragten nach § 5 I Nr. 3a) bb) SpaEfV namentlich benennen müssen.

Seminarinhalt

  • Rechtsgrundlagen
  • Regelungen der SpaEfV
  • Aufgaben, Rechte und Pflichten des Energiebeaufragten nach SpaEfV
  • Hinweise zur Umsetzung der SpaEfV
  • Bewertung der energetischen Optimierungspotentiale
  • Planung, Durchführung und Auswertung von Energieaudits
  • Entwurf und Umsetzung der Maßnahmen zur Energieeinsparung
  • Dokumentation
Teilnahmebescheinigung

8 Seminarstunden
1 Tag

08:30 bis 16:00 Uhr
VDSI Punkte Arbeitsschutz: 0
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0

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