Grundlehrgang: Brandschutzbeauftragter nach vfdb-Richtlinie
Ab 2.850,00 €
Brandschutzbeauftragte sind im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich und stehen dem Unternehmer als kompetente Ansprechpersonen für brandschutzrelevante Themen zur Verfügung. Sie sollen Brandgefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass diese beseitigt oder unterbunden und evtl. entstehende Schäden gering gehalten werden. Die Bestellung von qualifiziert ausgebildeten Brandschutzbeauftragten wird für Betriebe und Organisationen aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen oder Gefährdungsbeurteilungen erforderlich.
Weitere hilfreiche Informationen zum Brandschutzbeauftragten im Unternehmen erhalten Sie ab sofort in unserer kostenfreien Info-Broschüre.
Pflichtenübertragung einfach gemacht: In unserem Downloadbereich finden Sie ab sofort ausfüllbare Musterformulare zur Pflichtenübertragung, auch für die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten.
Lehrgang Brandschutzbeauftragter nach vfdb Richtlinie
Die vfdb-Richtlinie 12-09-01 "Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten" ist als Gemeinschaftswerk mehrerer Fachorganisationen wortgleich als
- vfdb 12-09-01
- DGUV Information 205-003
- VdS 3111 veröffentlicht.
Der Regelwerk beschreibt den Stand der Technik und dient dazu, erforderliche Mindeststandards in der Ausbildung von Brandschutzbeauftragten zu gewährleisten. Das Seminar erfüllt diese Vorgaben und versetzt die Teilnehmer in die Lage, die Aufgaben und Pflichten des Brandschutzbeauftragten entsprechend der Richtlinie sachgerecht auszuführen und zu erfüllen.
Nutzen
- in der Organisation verfügbares Spezialwissen zu Brandschutz und notwendigen Schutzmaßnahmen
- Erfüllen einer wesentlichen Voraussetzung für die Bestellung von Brandschutzbeauftragten
- rechtlich sicheres Handeln
- praktischer Arbeits- und Gesundheitsschutz für Beschäftigte
- Vermeidung von Brandfällen, Havarien und Haftungsfragen
Zielgruppe
Inhalt
- Allgemeine Kompetenzen
- Rechtsquellen, Verantwortung und Haftung
- Verbrennung und Löschen: physikalisch-chemische Grundlagen
- Bedeutung des Brandschutzes
- Brandgefahren und –schäden, Auswirkungen von Brandfolgeprodukten auf die Gesundheit
- Zündquellen und Brandursachen sowie Beseitigungsmaßnahmen
- Themenfeld baulicher Brandschutz
- Gebäudeklassen, Sonderbauten
- wesentliche Maßnahmen und Konzepte im baulichen Brandschutz
- Ist- und Sollzustand für Flucht- und Rettungswege sowie Notausgänge
- Baustoffe und Bauteile: Klassifizierung, Anforderungen aus Brandschutzkonzepten, Erkennen von Abweichungen
- Bedeutung und Gewährleistung der Löschwasserversorgung, Löschwasserrückhaltung
- Themenfeld anlagentechnischer Brandschutz
- brandschutztechnische Anlagen: Funktion, Wirkungsweise, Anwendungsbereiche, Wirksamkeit und Mängel, Instandhaltung sowie erforderliche Prüfungen
- Schutzmaßnahmen für Personen beim Einsatz von Gaslöschanlagen
- Themenfeld organisatorischer Brandschutz
- Brandschutzberatung, Brandschutzunterweisung, Brandschutzhelferausbildung
- betriebliche Organisation im Brandschutz (Brandschutzmanagement): Ablaufintegration, Soll-/Istzustand
- Ausarbeitung von Brandschutzordnungen
- Planung von Evakuierungsübungen
- Gefährdungsbeurteilungen im Brandschutz
- Ersatzmaßnahmen zum baulichen, anlagentechnischen und organisatorischen Brandschutz
- Prüfpflichten im Brandschutz, Prüfungsorganisation
- Umgang mit handbetätigten Feuerlöschern und anderen Löscheinrichtungen
- Ausstattung von Arbeitsstätten mit Feuerlöschern und anderen Löscheinrichtungen
- Flucht- und Rettungspläne, Feuerwehrpläne
- Berichtswesen
- Themenfeld abwehrender Brandschutz
- handbetätigte Feuerlöscheinrichtungen nutzen
- Organisation, Leistungsfähigkeit und -grenzen von Feuerwehren und Rettungsdiensten
- Schriftliche und mündliche Lernerfolgskontrolle zum Verständnisnachweis
Ist kein passender Termin dabei oder Ihr Wunschtermin ist ausgebucht?
64 Seminarstunden
8 Tage
1. Woche: Montag bis Donnerstag
2. Woche: Dienstag bis Freitag
Ab 2027
1. Woche: Montag bis Donnerstag
2. Woche:
Montag bis Donnerstag
Für die Bestellung zum Brandschutzbeauftragten wird das Erfüllen folgender Voraussetzung dringend empfohlen:
- gewerbe- und branchenspezifische Kenntnisse der betrieblichen Abläufe und Gefahren
- mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung
- angemessenes technisches Verständnis
- ausreichende Kommunikationsstärke
- hohe Zuverlässigkeit
VDSI Punkte Brandschutz : 4
VDSI Punkte Managementsysteme : 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz : 0
VDSI Punkte Security : 0
VDSI Punkte Umweltschutz : 0
Die Ausbildung erfolgt nach DGUV I 205-003.
Die einheitlichen Richtlinien zu Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten fordern alle 3 Jahre den Besuch einer mindestens 2-tägigen Fortbildung.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
Brandlasten im Betrieb: Risiken erkennen und organisatorischen Brandschutz stärken
Brände verhindern dank passgenauer Ausbildung (DGUV I 205-003)
Betriebliche Weiterbildung sichert Zukunft - Wissen macht rechtssicher
Die Zukunft des Brandschutzes ist vernetzt
Fluchtwege und Notausgänge nach dem aktuellen Stand der Technik
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Veranstaltungsnummer: FMBS008.65
Preisdetails:
Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.
inkl. 19 % MwSt.:
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Veranstaltungsnummer: FMBS008.67
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Veranstaltungsnummer: FMBS008.68
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Veranstaltungsnummer: FMBS008.69
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Veranstaltungsnummer: FMBS008.70
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Veranstaltungsnummer: FMBS008.71
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Veranstaltungsnummer: FMBS008.72
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Veranstaltungsnummer: FMBS008.73
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Veranstaltungsnummer: FMBS008.74
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten nach vfdb-Richtlinie 12-09/01 ist Pflicht, wenn Rechtsvorschriften, behördliche Auflagen oder vertragliche Vereinbarungen – etwa mit der Versicherung – eine Ausbildung nach dieser Richtlinie verlangen. Das betrifft vor allem Sonderbauten wie Industriebauten, Versammlungs- und Verkaufsstätten oder Hochhäuser, deren Baugenehmigung oder Brandschutzkonzept einen Brandschutzbeauftragten fordert. Ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung (GBU) eine erhöhte Brandgefährdung, sollte ebenfalls ein Brandschutzbeauftragter nach vfdb-Richtlinie bestellt werden.
Um Brandschutzbeauftragter nach vfdb-Richtlinie zu werden, brauchen Sie eine Ausbildung nach dieser Richtlinie und eine schriftliche Bestellung durch Ihren Arbeitgeber. Als Vorbildung ist mindestens eine abgeschlossene Berufsausbildung vorgesehen. Die Bestellung wird erst nach einer Einweisung in die betrieblichen Gegebenheiten wirksam. Zusätzlich werden technisches Verständnis, Kommunikationsstärke und hohe Zuverlässigkeit dringend empfohlen.
Nein, die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten nach vfdb-Richtlinie lässt sich nicht komplett online absolvieren. Die Richtlinie schreibt mindestens 32 Unterrichtseinheiten in Präsenz vor, unter anderem für die Löschübung am realitätsnahen Feuer und die Abschlussprüfung. Darum findet der Grundlehrgang der TÜV Thüringen Akademie vollständig in Präsenz statt.
Die Prüfung zum Brandschutzbeauftragten nach vfdb-Richtlinie besteht aus einer schriftlichen und einer mündlichen Lernerfolgskontrolle. Bei Bestehen erhalten Sie eine Teilnahmebescheinigung zum Download, die den Prüfungserfolg ausweist. Ein nicht bestandener Prüfungsteil kann gemäß Richtlinie einmal wiederholt werden. Wird auch die Wiederholung nicht bestanden, ist die Ausbildung erneut zu durchlaufen.
Ja, denn vfdb-Richtlinie 12-09/01, DGUV Information 205-003 und VdS 3111 sind textgleich und stellen dieselben Anforderungen an Aufgaben, Qualifikation, Ausbildung und Bestellung von Brandschutzbeauftragten. Der Grundlehrgang folgt der Fassung 2020 (DGUV-Ausgabe 12/2020), die seit dem 1. Januar 2024 verbindlich anzuwenden ist.