Der Expertenstandard "Förderung der Mundgesundheit in der Pflege" wurde im Januar durch das Deutsche Netzwerk für Qualitätsentwicklung in der Pflege (DNQP) abschließend veröffentlicht. Das DNQP als bundesweiter Zusammenschluss von Vertretern des Pflegebereichs publiziert in der Veröffentlichung neben dem eigentlichen Expertenstandard auch eine Kommentierung, eine Literaturstudie sowie die Ergebnisse der modellhaften Implementierung des Standards in 25 Einrichtungen mit dem Ziel, die Pflegequalität weiter zu erhöhen. Häuser mit durchaus verschiedenen pflegerischen Situationen finden in der Ausgabe wertvolle Hinweise, wie die Mundgesundheit der Patienten und Klienten gefördert werden kann.
Mundgesundheit trägt zum allgemeinen Wohlbefinden bei und spielt eine wesentliche Rolle für die Lebensqualität eines Menschen. Gerade Personen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf können die persönliche Mundhygiene oft nicht umfänglich sicherstellen. Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass mangelnde Hygiene die Mundgesundheit negativ beeinflusst, was letztlich zu schwerwiegenden Krankheitsbildern führen kann. Neben Infektionen oder Karies, die Schmerzen oder verminderte Nahrungsaufnahme verursachen, sind auch soziale Einschränkungen möglich. Unbeschwertes Lachen fällt bei einem schlechten Zahnstatus schwer, Mundgeruch kann Personen in die soziale Isolation bringen.
Genau hier setzt der Expertenstandard "Förderung der Mundgesundheit in der Pflege" an. Er verfolgt das Ziel, dass Personen mit pflegerischem Unterstützungsbedarf bei der Verrichtung der Mundpflege die ihren persönlichen Bedürfnissen entsprechende Unterstützung zur Förderung ihrer Mundgesundheit zuteilwird. Ein Hauptaugenmerk liegt dabei auf der Prävention von Zahnerkrankungen, Entzündungen, unerwünschten Veränderungen oder Verletzungen von Mund und Mundschleimhaut sowie Einschränkungen im Zusammenhang mit Zahnersatz. In dieser Hinsicht bestehende Problemlagen sollen abgebaut respektive das voranschreitende Verschlechtern verhindert werden. Alle Maßnahmen sind dementsprechend darauf ausgerichtet, den Funktionserhalt der Zähne bzw. des Zahnersatzes zu unterstützen.
Die Förderung der Mundgesundheit wird vom Expertenstandard zu einer pflegerischen Aufgabe für sämtliche Bereiche erklärt, in denen professionell gepflegt wird. Dazu zählen neben Krankenhäusern, (teil-)stationären Pflegeheimen und Einrichtungen der Behindertenhilfe auch ambulante oder häusliche Versorgungsvarianten.
Als Bestandteil der Grundpflege sind in diesem Zusammenhang Pflegemaßnahmen vonnöten, die die Mundgesundheit fördern und von den Pflegefachkräften auszuführen sind. Der Standard umreißt die Aufgabenstellungen folgendermaßen:
Neben dem Expertenstandard zur Mundhygiene gibt es weitere Expertenstandards, die der Qualitätssicherung als auch der Weiterentwicklung der Pflegequalität dienen sollen. Sie spiegeln den jeweils aktuellen Wissens- und Forschungsstand zum dargestellten Pflege Thema wider. Vor allem nimmt der Qualitätsaspekt in der Pflege zweifelsfrei eine tragende Rolle ein. Schließlich wird durch qualitätsbewusstes Handeln bestimmt, wie gut die Versorgung der Patienten im Pflegealltag stattfindet. Expertenstandards zielen mittels vorgefertigter Pflegeziele und -maßnahmen demnach darauf ab, die Pflegequalität auf ein einheitliches Niveau zu bringen.
Alle Expertenstandards folgen dem gleichen Aufbau:
Um Rechtsverbindlichkeit für alle Pflegeeinrichtungen zu erlangen, müssen die Expertenstandards nach § 113a Absatz 3 SGB XI im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. Diese Situation ist bisher für noch keinen Expertenstandard eingetreten. Die Expertenstandards sind somit rechtlich nicht verbindlich. Es ist jedoch festzuhalten, dass Pflegeeinrichtungen nach dem allgemein anerkannten Stand medizinisch-pflegerischer Erkenntnisse arbeiten müssen (§ 11 Absatz 1 SGB XI). Eben diesen aktuellsten Stand der Pflegeforschung und -expertise geben die Expertenstandards wider. Sie basieren auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und modellhaften Praxiserprobungen.
Bereits 2017 hat der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV) in den Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR (Seite 18) festgestellt, dass Expertenstandards - auch ohne direkte gesetzlich definierte Verbindlichkeit nach § 113a SGB XI für die Pflegekräfte und Pflegeeinrichtungen zu entfalten - als „vorweggenommene Sachverständigengutachten“ gewertet werden können. Ihre Umsetzung in der Einrichtung gilt mithin als Referenz bei Begutachtungen des Medizinischen Dienstes oder bei Schadensfällen bzw. Beschwerden und sich möglicherweise anschließenden juristischen Auseinandersetzungen.
Abschließend ist daher festzuhalten, dass die Inhalte der Expertenstandards auch ohne Rechtsverbindlichkeit kontinuierlich in den Einrichtungen der Pflege im Rahmen von Fortbildungen vermittelt beziehungsweise wiederholt werden sollten, um die Qualität der Pflege stets auf einem hohen Niveau zu halten. Regelmäßige Befassung mit neuen Standards und Aktualisierungen von bestehenden Standards sichert die Pflegequalität und mindert nicht zuletzt Haftungsrisiken.
Bleiben Sie wissbegierig!