Anlagensicherheits-Report: Cybersicherheit als neue Herausforderung für Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen
Sind Aufzüge, Druckanlagen oder Anlagen mit Explosionsgefährdung
nicht nur mechanisch sicher, sondern auch ausreichend vor Cyberangriffen
geschützt? Welche neuen technischen Herausforderungen bringt der sichere Umgang
mit dem Medium Wasserstoff mit sich? Mit diesen und ähnlichen Fragen beschäftigen
sich die Sachverständigen des TÜV Thüringen seit Jahren und begleiten dabei die
Entwicklung innovativer Technologien von morgen. Wie es um die Sicherheit von
überwachungsbedürftigen Anlagen bestellt ist, wertet der Technische
Überwachungsverein einmal jährlich in seinem Anlagensicherheits-Report aus.
Zu Zeiten der ersten
industriellen Revolution waren verheerende Explosionen und Unfälle an
Dampfkesseln keine Seltenheit. Die Gefahren, die von der damals noch jungen
Technik ausgingen, konnten erst mit Hilfe der Dampfkessel-Überwachungsvereine
unter Kontrolle gebracht werden: Dank regelmäßiger Prüfungen mit klar
geregelten Inhalten ist die Sicherheit von Dampfkesseln längst zu einer
beherrschbaren Herausforderung geworden. Genau wie Aufzüge, Druckanlagen und explosionsgefährdete
Anlagen, bei denen von einer besonderen Gefährdung für die Nutzer oder unbeteiligte
Dritte ausgegangen werden muss, sind sie überwachungsbedürftig und müssen vor
ihrer Inbetriebnahme, nach umfangreichen Veränderungen, aber auch generell und
regelmäßig wiederkehrend durch eine zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) geprüft
werden.
Während die
physikalischen Gefährdungen nach wie vor gegeben sind, haben sich die Technik und
die funktionale Sicherheit der Anlagen in den letzten Jahren deutlich
weiterentwickelt. Dennoch unterliegen Anlagen einem zeitbedingten Verschleiß:
Materialien können ermüden, Steuereinheiten können ausfallen und auch
integrierte Sicherheitsfunktionen können versagen. Daher ist neben der wiederkehrenden
Prüfung eine regelmäßige Wartung und Instandsetzung durch den Betreiber
unerlässlich.
Durch den hohen
Automatisierungs- und Technisierungsgrad der Anlagen ist inzwischen noch eine weitere
Bedrohung in den Fokus gerückt: Gezielte Cyber-Attacken auf überwachungsbedürftige
Anlagen sind längst zu einem Szenario geworden, das nicht außer Acht gelassen
werden darf. Durch einen Cyberangriff könnten Anlagen außer Betrieb gesetzt
oder Sicherheitsfunktionen manipuliert werden. Um einer solchen Gefahr
entgegenzuwirken, wird seit 1. Juli 2023 das Vorhandensein von
sicherheitstechnischen Maßnahmen zur Cybersicherheit für sicherheitsrelevante
Mess-, Steuer- und Regelungseinrichtungen (MSR) oder Einrichtungen, die für den
sicheren Betrieb der Anlage relevant sind, bei den Prüfungen an den
überwachungsbedürftigen Anlagen mit bewertet. Sollten Betreiber im Rahmen der
Gefährdungsbeurteilung die potenziellen Cyberbedrohungen nicht identifizieren
und falls erforderlich, keine geeigneten Gegenmaßnahmen ergreifen, würde das
einen geringfügigen Mangel darstellen. Viele Betreiber sind sich dieser Gefährdung
noch nicht bewusst. Es ist deshalb davon auszugehen, dass die Mängelquoten bei
Aufzugsanlagen im kommenden Jahr steigen werden.
Nach wie vor hohes Sicherheitsniveau bei Dampf- und Druckanlagen,
jedoch mehr erhebliche und gefährliche Mängel
Der
Anlagensicherheits-Report des TÜV Thüringen wertet Prüfungen an rund 12.000
Aufzügen, mehr als 32.000 Dampfkesseln und Druckanlagen sowie über 700 Anlagen mit
Explosionsgefahr im gesamten Bundesgebiet aus. Bei den wiederkehrenden
Anlagenprüfungen sowie den Prüfungen vor Inbetriebnahme stellen die
ZÜS-Sachverständigen des TÜV Thüringen immer wieder auch gravierende Mängel
fest, die ohne eine Prüfung nicht aufgedeckt worden wären.
Insgesamt kann den Dampf-
und drucktechnischen Anlagen, die heute in Industrie und Gewerbe zum Einsatz
kommen, ein hohes Sicherheitsniveau attestiert werden. Die Mängelquote stieg
allerdings auf 33,1 Prozent und lag damit mehr als 2 Prozentpunkte über dem
Vorjahresniveau (30,7 Prozent). Der Anstieg ist dabei besonders auf Druckanlagen
mit erheblichen und gefährlichen Mängeln zurückzuführen: An 7,8 Prozent der
Anlagen (Vorjahr: 5,7 Prozent) stellten die ZÜS-Sachverständigen des TÜV
Thüringen bei der Prüfung solche Mängel fest. Mängel werden dann als erheblich
oder gar gefährlich eingestuft, wenn beispielsweise Risse in der Behälterwand,
Korrosion, Schweißnahtfehler oder defekte Sicherheitseinrichtungen auftreten und
ein sicherer Betrieb bis zur nächsten Prüfung nicht mehr prognostiziert werden
kann. Zudem wurden auch etwas mehr geringfügige Mängel an Dampf- und Druckanlagen
diagnostiziert: Hier bewegt sich die Quote von 25,3 Prozent aber nahezu auf dem
Vorjahresniveau (25,0 Prozent). Unterm Strich wurden jedoch auch zwei Drittel
(66,9 Prozent) der 2022 geprüften Anlagen vorbildlich betrieben und wiesen
keine Mängel auf.
Jede zweite Anlage in explosionsgefährdenden Bereichen
mängelbehaftet
Nicht nur Autofahrer
nutzen regelmäßig und meist völlig unbedarft Anlagen, von denen eine
Explosionsgefährdung ausgeht: Neben den Betankungsanlagen gehören aber auch Füllstellen,
Gasfüllanlagen und Lageranlagen für brennbare Flüssigkeiten zu den sogenannten
Anlagen in brand- und explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen). Auch an
Biogasanlagen oder Getreide-Silos muss auf den Explosionsschutz besonders
geachtet werden. An all diesen Anlagen gehen die ZÜS-Experten von einer
besonderen Gefährdungslage aus, da oftmals unbemerkt eine explosionsfähige Atmosphäre
entstehen kann.
Eine sorgfältige
Prüfung durch unabhängige Dritte ist für die Anlagensicherheit dieser als potentiell
gefährlich eingestuften Anlagen besonders wichtig. Auffallend ist, dass mehr
als die Hälfte der durch die ZÜS-Sachverständigen des TÜV Thüringen geprüften
Ex-Anlagen Mängel aufwiesen: Die Mängelquote lag bei 55,8 Prozent. An 15,3
Prozent der Anlagen wurden dabei sogar erhebliche Mängel entdeckt. Ex-Anlagen mit
geringfügigen Mängeln machten einen Anteil von 40,5 Prozent aus. Weniger als
die Hälfte (44,2 Prozent) der Anlagen mit Explosionsgefährdung war mängelfrei. Die
aktuelle Statistik unterstreicht die Notwendigkeit unabhängiger Prüfungen damit
deutlich.
Fast zwei Drittel der Aufzüge mit Mängeln – weniger
sicherheitserhebliche und gefährliche Mängel
Aufzüge werden täglich
von Millionen Menschen genutzt – und das nicht nur in Wohngebäuden, auch die
meisten öffentlichen Gebäude verfügen mit Blick auf einen barrierefreien Zugang
über Aufzugsanlagen. Aufzüge unterliegen besonderen Sicherheitsprüfungen, denn
sie müssen rund um die Uhr einwandfrei funktionieren und jederzeit gefahrlos
bedient werden können – egal ob von Kindern, Erwachsenen oder Menschen mit
Handicap. Statistisch gesehen zählen Aufzugsanlagen zwar zu den sichersten
Transportmitteln überhaupt, dennoch bergen die überwachungsbedürftigen Anlagen
einige Gefahrenpotenziale, die zu folgenschweren Unfällen führen können. Viele
Unfälle werden jedoch nicht offiziell erfasst und ausgewertet. Oftmals werden
Unfälle mit Personenschaden vom Betreiber nicht gemeldet, die Dunkelziffer
dürfte entsprechend hoch ausfallen.
Die
ZÜS-Sachverständigen des TÜV Thüringen haben im Jahr 2022 an nahezu zwei Dritteln
(64,0 Prozent) der geprüften Aufzugsanlagen Mängel aufgedeckt. Das entspricht
einem leichten Rückgang gegenüber dem Vorjahr (65,7 Prozent). Positiv zu
bewerten ist, dass die Zahl der Aufzüge mit sicherheitserheblichen
beziehungsweise gefährlichen Mängeln gegenüber dem Vorjahreswert (13,9 Prozent)
auf 12,3 Prozent zurückging. Im Umkehrschluss kann man sagen, dass jeder achte
Aufzug schwerwiegendere Mängel hat. Solche Mängel sind zum Beispiel defekte
Notrufe, Störungen bei der Notrufweiterleitung an die Zentrale, nicht
funktionstüchtige Fangvorrichtungen und Sicherheitsschaltungen, defekte
Geschwindigkeitsbegrenzer oder auch beschädigte Umlenkrollen. Der Anteil der
geringfügigen Mängel (51,7 Prozent) bewegt sich nahezu auf dem Vorjahresniveau
(51,8 Prozent). Nur etwas mehr als ein Drittel der Anlagen (36,0 Prozent) war
mängelfrei.