Weiterbildung & Fortbildung im Bereich zusätzliche Betreuungskräfte

Aufgrund des Arbeitskräftemangels bleibt für die Betreuung jenseits der rein pflegerischen Tätigkeit oft keine Zeit. Dies ist sowohl für die Klienten als auch das Pflegepersonal sehr unbefriedigend. Nicht zuletzt kann es dann auch für die Pflegedienstleitung problematisch werden, Frustrationen bei Mitarbeitern und zu Pflegenden abzubauen. Über die Pflegestärkungsgesetze (§§ 43b, 53c (87b a.F.), 45a und b SGB XI) stehen Gelder für den Einsatz von zusätzlichen Betreuungskräften zur Verfügung. Um diese Finanzmittel nutzen zu können, muss das eingesetzte Personal jedoch eine entsprechende Qualifizierung sowie daran anschließend eine jährliche Fortbildung nachweisen. Mit unseren Seminaren kommen Sie schnell zu passgenau qualifizierten und aktuell weitergebildeten zusätzlichen Betreuungskräften.