Fortbildungslehrgang: Asbestsachkundige nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4
Jeder Asbestsachkundige nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 muss innerhalb der Geltungsdauer des Sachkundenachweises (6 Jahre) eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen. Durch den Besuch wird der Sachkundenachweis um 6 Jahre verlängert.
Die Fortbildung bringt das Wissen der Teilnehmer auf den aktuellen Stand, informiert sie bis hin zur praktischen Tätigkeit vor Ort und berücksichtigt dabei die neuesten Verordnungen und Gesetze.
Zielgruppe
Inhalt
- Asbest - Verwendung und Eigenschaften
- Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
- Hinweise zur Verwendungsbeschränkung
- Technische und organisatorische Maßnahmen
- PSA
8 Seminarstunden
1 Tag
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 1
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 1
Hinweis zum Abschluss:
Verlängerung der Gültigkeit des Sachkundenachweises nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4
Der Lehrgang ist staatlich anerkannt.
Der Sachkundenachweis gilt für den Zeitraum von 6 Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, der die Mindestanforderungen nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 5 erfüllt, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrganges.
Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, waren nur bis zum 30. Juni 2016 gültig. Eine Gültigkeitsverlängerung ist nicht mehr möglich. Es muss erneut ein Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde besucht werden.
Da auf Grund der zur Eindämmung der Corona-Pandemie geltenden Bundes- und Länderregelungen im Zeitraum von März 2020 bis Juni 2021 die Durchführung von Präsenzseminaren stark eingeschränkt bzw. untersagt war, konnte eine termingerechte Teilnahme an Lehrgängen zum Erhalt der Sachkunde nach TRGS 519 Anlage 5 nicht immer erfolgen.
Die Schulung kann nachgeholt werden. Bitte beachten Sie, dass die Gültigkeitsdauer des Sachkundenachweises davon unberührt bleibt. Entscheidend ist das Datum auf dem Sachkundenachweis bzw. der Bescheinigung des letzten Fortbildungslehrgangs, deren Gültigkeitsdauer sich entsprechend ab diesem Datum verlängert.
Verlängerung der Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRAS 519 Anlage 3
Interessenten für einen Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRAS 519 Anlage 3 wenden sich zur individuellen Terminabstimmung bitte an unsere kostenfreie Bildungsberatung: Service-Hotline: 0800 5558838
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Veranstaltungsnummer: EUUT020.14
Veranstaltungsort:
Tagungshotel
Preisdetails:
Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.
inkl. 19 % MwSt.: