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10. Oktober 2025

Anlagensicherheitsreport 2025: Gut jede fünfte Tankstelle mit erheblichen Mängeln

Anlagensicherheitsreport 2025 veröffentlicht: Wie wichtig die Prüfung und Überwachung von Tankstellen ist, zeigt die Statistik deutlich - denn an 21 Prozent der 2024 geprüften Tankstellen wurden erhebliche Mängel festgestellt. Die rechtlichen Anforderungen sorgen gemeinsam mit unabhängige Prüfungen für ein hohes Sicherheitsniveau. Mängel wie Leckagen, defekte Leitungen oder fehlerhafte Elektrik müssen die Betreiber unverzüglich beseitigen.

Es war Glück im Unglück: Bei der verheerenden Explosion einer Tankstelle in Rom sind Anfang Juli 45 Personen verletzt worden, zum Glück niemand lebensbedrohlich. Offenbar hat sich Flüssiggas (LPG) beim Befüllen oder Betanken entzündet. Die Ermittlungen zur Unfallursache dauern an. „Unfälle an Tankstellen oder Lageranlagen für Gas, Benzin oder Kerosin sind in Deutschland äußerst selten“, sagt Dr. Hermann Dinkler, Experte für Brand- und Explosionsschutz beim TÜV-Verband. „Die Technik der Anlagen ist seit Jahrzehnten bewährt und ihre Sicherheit wird regelmäßig von unabhängigen Stellen überprüft.“ Dass die Prüfungen notwendig sind, zeigt der „Anlagensicherheitsreport 2025“, der jährlich vom TÜV-Verband für alle Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) herausgegeben wird. Der Report liefert ein aktuelles Bild über den technischen Zustand von Tankstellen, Gasfüllanlagen, Lageranlagen wie Tanks und anderen explosionsgefährdeten Anlagen (Ex-Anlagen). Im Jahr 2024 haben die Prüforganisationen bei gut jeder fünften Tankstelle (21,0 Prozent) „erhebliche Mängel“ festgestellt. Das sind 1,7 Prozentpunkte mehr als im Jahr zuvor. Die Betreiber der Tankstellen müssen Mängel wie defekte Zapfsäulen, Risse in den dichten Bodenflächen oder verschlissene Elektroleitungen unverzüglich, spätestens innerhalb eines Jahres beseitigen. Bei weiteren 36,2 Prozent der geprüften Tankstellen haben die Sachverständigen „geringfügige Mängel“ festgestellt (plus 2,4 Punkte). Häufig handelt es sich um fehlende Gerätekennzeichnungen oder Dokumentationen, die dann bis zur nächsten Überprüfung vorliegen müssen. Nur 42,8 Prozent der Anlagen waren „mängelfrei“ (minus 4 Punkte) – der niedrigste Wert seit Jahren. Insgesamt wurden 5.325 Tankstellen überprüft. 


Spezielle Risiken bei Gasfüllanlagen 

Anders als die zu 99 Prozent unterirdisch verbauten Benzin- und Dieseltanks verfügen Gastankstellen in der Regel über oberirdische Tanks. Das war auch bei der betroffenen Tankstelle in Rom der Fall. „Brand- oder Explosionsgefahr herrscht, wenn austretendes brennbares Gas an der Luft mit einem Zündfunken in Berührung kommt“, sagt Dinkler. „Neben der technischen Sicherheit der Gasanlagen spielt der Anfahrschutz eine wichtige Rolle. Er verhindert, dass Fahrzeuge ungebremst in die Anlagen preschen und diese beschädigen können.“ Dafür sind spezielle bauliche Maßnahmen erforderlich. Ein Merkblatt des TÜV-Verbands informiert Betreiber der Anlagen darüber, welche Stahlriegel oder Betonpoller sich in welcher Form und Stärke je nach Standort des Lagerbehälters eignen. Denn für die Gestaltung des Anfahrschutzes ist maßgeblich, wie groß die Geschwindigkeit eines Autos bei einem Aufprall sein könnte und wie schwer das Auto ist. Bei den Sicherheitsprüfungen von Gasfüllanlagen sind laut Anlagensicherheitsreport im vergangenen Jahr 18,5 Prozent mit „erheblichen Mängeln“ beanstandet worden (minus 1,4 Punkte). Bei 0,1 Prozent wurden „gefährliche Mängel“ festgestellt (minus 0,2 Punkte). Weitere 36,8 Prozent hatten „geringfügige Mängel“ (plus 0,6 Punkte). 44,5 Prozent der insgesamt 3.215 geprüften Gasfüllanlagen waren „mängelfrei“. 

Rechtliche Anforderungen sorgen für hohes Sicherheitsniveau 

Die Betreiber von Tankstellen und Gasfüllanlagen müssen ein umfangreiches Regelwerk beachten, dessen Einhaltung ein hohes Sicherheitsniveau gewährleistet. Wesentliche Anforderungen an den Brand- und Explosionsschutz ergeben sich aus der Betriebssicherheitsverordnung. Bei Zapfpistolen ist zum Beispiel die Abschalteinrichtung verpflichtend. Sie verhindert beim Tanken das Überlaufen des Autotanks. Das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesimmissionsschutzgesetz sollen verhindern, dass gefährliche Stoffe in die Umwelt gelangen und Menschen gefährden. Daher sind Gasrückführsysteme an der Zapfpistole Pflicht. Dabei saugt ein kleiner Schlauch innerhalb des größeren Benzinschlauchs Dämpfe ab, die beim Betanken frei werden und auch eingeatmet werden könnten. 

Jede der rund 14.000 Tankstellen in Deutschland wird vor der Inbetriebnahme auf die Einhaltung der Vorgaben geprüft. Anschließend erfolgt alle sechs Jahre die Gesamtprüfung einer Tankstelle durch eine ZÜS wie zum Beispiel den TÜV. Bestimmte Anlagen werden häufiger geprüft – Zapfsäulen zum Beispiel alle drei Jahre. Untersucht wird unter anderem, ob Schläuche und Ventile undicht sind und Mängel an der Elektrik das Risiko erhöhen. 

Zu den im Anlagensicherheitsreport erfassten überwachungsbedürftigen Anlagen gehören neben bestimmten Anlagen in explosionsgefährdeten Bereichen (Ex-Anlagen), darunter Tankstellen und Flugfeldbetankungsanlagen, auch Druckbehälteranlagen wie Gasspeicher und Dampfkessel sowie Aufzüge. Die vollständige Mängelstatistik ist kostenlos abrufbar unter: www.technische-ueberwachung.de 
Der Anlagensicherheitsreport erscheint in der Zeitschrift „Technische Überwachung“ des TÜV-Verbands. Mitgewirkt haben die Zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) DEKRA Automobil GmbH, DEKRA Testing and Certification GmbH, GTÜ Anlagensicherheit GmbH, SGS-TÜV Saar GmbH, TÜV Austria GmbH, TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG, TÜV Rheinland Industrie Service GmbH, TÜV SÜD Industrie Service GmbH, TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH und TÜV Thüringen e. V.


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