Technische Sicherheit 2025: Die wichtigsten Neuerungen
Neurungen
in den Bereichen Mobilität, Nachhaltigkeit, Digitales und Produktsicherheit.
Im Jahr 2025
treten bei der Prüfung von Fahrzeugen, Anlagen und Produkten sowie bei der
Zertifizierung und Auditierung von Unternehmen zahlreiche Neuerungen in Kraft.
Neben der technischen Sicherheit rücken Nachhaltigkeit und digitale Sicherheit
in den Fokus. Der TÜV-Verband zeigt, was sich für Wirtschaft und
Verbraucher:innen im kommenden Jahr ändert.
MOBILITÄT
Führerscheinumtausch
– letzte Frist läuft
Bis zum 19.
Januar 2025 müssen alle Personen, die nach 1970 geboren wurden und
noch einen rosafarbenen oder grauen Papierführerschein besitzen, diesen gegen
einen Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Vor 1953 geborene Führerscheininhaber eines rosa oder grauen
Papierführerscheins, dürfen diesen noch bis zum 19.01.2033 behalten. Der
Umtausch ist verpflichtend. Wer noch mit einem alten Exemplar unterwegs ist,
riskiert ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro.
Hauptuntersuchung:
Gelbe HU-Plakette wird vergeben
Bestehen
Fahrzeughalter:innen mit ihrem Pkw die Hauptuntersuchung (HU), erhalten sie vom
TÜV im Jahr 2025 eine gelbe Plakette mit einer Laufzeit bis zum Jahr 2027. Das
gilt für Fahrzeuge, die alle zwei Jahre zur Hauptuntersuchung müssen. In
welchem Monat die Hauptuntersuchung fällig ist, zeigt die Zahl oben „bei 12
Uhr“ auf der Plakette. Die Ziffer 6 steht beispielsweise für Juni. Alternativ
hilft ein Blick in den Fahrzeugschein, die offiziell „Zulassungsbescheinigung
Teil I“ heißt. Darin ist der nächste HU-Termin vermerkt. Wer den Termin um mehr
als zwei Monate überzieht, dem droht bei Polizeikontrollen ein Bußgeld. Bei
mehr als zwei Monaten Verzug steht außerdem eine vertiefte HU mit zusätzlichen Kosten
an.
Ab dem 19.
Juni 2025 gelten neue Regelungen für die Prüfung von Flüssiggasanlagen in
Fahrzeugen. Künftig sind alle fest eingebauten gasbetriebenen Geräte wie
Kocher, Kühlschränke oder Warmwasserboiler untersuchungspflichtig. Bisher galt
das nur für die Heizung, etwa in Wohnmobilen, Freizeitfahrzeugen oder
Mobilheimen. Die Prüfungen erfolgen alle 24 Monate sowie vor der ersten Nutzung
und nach wesentlichen Änderungen an der Anlage. Wer gegen die Prüfpflichten verstößt,
muss mit Bußgeldern bis zu 60 Euro rechnen.
Gefahrguttransport
– jetzt auch mit alternativen Antrieben
Die
Antriebswende wird auch bei der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße
berücksichtigt. Ab 1. Januar 2025 sind Fahrzeuge mit elektrischen Antrieben,
Wasserstoffbrennstoffzellen und Verbrennungsmotoren für Wasserstoff auch für
den Transport von brennbaren Gasen und Flüssigkeiten zugelassen
(Fahrzeugkategorie FL). Grundlage ist die EU-Regelung ADR 2025.
NACHHALTIGKEIT
Neue
Ökodesign-Anforderungen für Smartphones und Tablets
Ab 20. Juni
2025 gelten in der EU neue Produktanforderungen für Smartphones und Tablets.
Gemäß der in diesem Jahr verabschiedeten Ökodesign-Verordnung müssen die Geräte
dann länger halten. So muss die Batterie auch nach 500-maligem Auf- und
Entladen noch mindestens 80 Prozent Ladekapazität erreichen. Zudem soll die
Verfügbarkeit von Ersatzteilen für neue Handys und Tablets für mindestens
sieben Jahre gewährleistet sein und Reparaturen weniger oft notwendig werden.
Einheitliches
Ladekabel EU kommt
Eine
EU-Richtlinie soll dem Kabelchaos und Elektroschrott ein Ende bereiten. Ab 2025
gibt es nur noch einen Anschluss: USB-C als Ladestandard für Smartphones,
Tablets und andere Geräte wird Pflicht. Für Laptops gilt das einheitliche
Ladekabel erst ab 2026.
CO2-Preis
steigt
Der CO2-Preis
steigt ab Januar 2025 von 45 auf 55 Euro pro Tonne. Das wirkt sich auf die
Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus. Der CO2-Preis soll den
klimaschädlichen Verbrauch fossiler Brennstoffe und damit den CO2-Ausstoß
verringern und dabei helfen, die Klimaschutzziele zu erreichen.
Neue
Grenzwerte für Kaminöfen
Kamine,
Kaminöfen und Öfen, die zwischen Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert
wurden, müssen ab 1.1.2025 die in der Bundesimmissionsschutzverordnung
festgelegten Werte für Feinstaub und Kohlenmonoxid einhalten. Konkret heißt
das: Sie dürfen pro Kubikmeter Abgas nicht mehr als vier Gramm Kohlenmonoxid
und 0,15 Gramm Staub ausstoßen. Ob die Feuerstätte die neuen Grenzwerte
einhält, kann beim Bezirksschornsteinfeger erfragt werden. Er kann auch über
Ausnahmen von der Sanierungspflicht informieren.
KÜNSTLICHE
INTELLIGENZ
Schrittweise
Umsetzung des AI Acts
Die Umsetzung
der europäischen KI -Verordnung (AI Act) erfolgt in mehreren Schritten. Ab
Februar 2025 gelten EU-weite Verbote von KI-Systemen mit hohen Risiken wie
Social Scoring, Emotionserkennung am Arbeitsplatz oder bestimmte manipulative
KI-Techniken. Im April soll ein Verhaltenskodex für Anbieter von
Allzweck-KI-Modellen wie ChatGPT, Gemini oder Claude AI vorgelegt werden. Der
Kodex wird Themen wie Transparenz, Risikobewertung und Urheberrecht abdecken
und soll die ordnungsgemäße Anwendung der Vorschriften des KI-Gesetzes
erleichtern. Bis August müssen die EU-Mitgliedsländer Behörden ernannt haben,
die die Umsetzung der EU-Vorgaben überwachen. Der KI-Behörde obliegt auch die
Aufsicht über externe Stellen, die besonders sicherheitskritische
KI-Anwendungen („Hochrisiko-KI“) wie Medizinprodukte oder autonome Fahrzeuge
prüfen können. Der für die nationale Umsetzung des AI Act notwendige
Gesetzentwurf soll im ersten Quartal 2025 vorgelegt werden.
PRODUKTSICHERHEIT
Neue
Produktsicherheitsverordnung in Kraft getreten
Bereits am 13. Dezember 2024 ist die neue
EU-Verordnung über die Produktsicherheit (EU) 2023/988 in Kraft getreten. Die
Verordnung erweitert den bisher gültigen Sicherheitsbegriff. Neben
physikalischen und chemischen Eigenschaften werden unter anderem auch Aspekte
wie Cybersicherheit, Kennzeichnung oder Entsorgungshinweise berücksichtigt. Der
Online-Handel wird dem stationären Handel gleichgestellt. Alle in Online-Shops,
auf Social Media Plattformen oder auf Online-Marktplätzen angebotenen Produkte
müssen die gleichen EU-Anforderungen erfüllen. Um den Verbraucherschutz zu
verbessern, müssen Anbieter auf dem Produkt oder der Verpackung die
Kontaktdaten einer verantwortlichen Person in der EU benennen. Durch das
Produkt verursachte Unfälle müssen den EU-Behörden gemeldet werden.
Online-Marktplätze müssen sich registrieren und sicherstellen, dass sie über
Verfahren zur Gewährleistung der Produktsicherheit auf ihrer Plattform verfügen.