Staatlich anerkannte Hygienefachkraft in Pflegeeinrichtungen

Seminarnummer: WEBI002

Auf Grund des am 08.07.2011 durch den Bundesrat verabschiedeten Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes erhält das Thema Hygiene zusätzlich aktuelle Brisanz. Das Gesetz schafft Voraussetzungen, um die Hygienequalität in medizinischen Einrichtungen und bei medizinischen Behandlungen deutlich zu verbessern. So ist vor allem der Einsatz von Hygienefachpersonal in ihren Einrichtungen neu beschrieben.

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660 Seminarstunden
Staatlich anerkannter Abschluss
Durch die Vermittlung spezieller Kenntnisse, Fertigkeiten und Verhaltensweisen auf Basis der Vorgaben des RKI und des TLV soll das Seminar den Teilnehmer dazu befähigen, die gesetzlichen Verpflichtungen zur Durchführung von erforderlichen Präventionsmaßnahmen zu erfüllen. Im Vordergrund steht hierbei die Herausbildung von praxisbezogener Sach- und Handlungskompetenz bei der Erkennung, Verhütung und Bekämpfung von nosokomialen Infektionen.

Zielgruppe

Pflegefachkräfte, Praxisanleiter, verantwortliche und leitende Pflegefachkräfte in Krankenhäusern, Kur- und Rehabilitationseinrichtungen, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Arztpraxen, Gesundheits- und Beratungszentren, Pflegeheimen und ambulanten Pflegediensten sowie zukünftige Hygieneverantwortliche und -beauftragte

Inhalt

  • Gesetze, Normen und Richtlinien (RKI-Richtlinien)
  • Verhütungs- und Bekämpfungsmaßnahmen nosokomialer Infektionen
  • Reinigung, Desinfektion und Sterilisation
  • Infektionsprävention
  • Seuchenhygiene
  • Technische Krankenhaushygiene
  • Mikrobiologische Untersuchungen (inkl. Legionellen)
  • Aktuelles zu MRSA im Krankenhaus
  • Arbeits-/Schutzkleidung
  • Grundlagen der Kommunikation
  • Methodik und Didaktik der Anleitung, Methodentraining
  • Grundlagen der Führungs- und Leitungstätigkeit
  • Grundlagen des Qualitätsmanagements
Staatlich anerkannter Abschluss

660 Seminarstunden
83 Tage

660 Stunden in 17 Blöcken und Prüfung/Kolloquium, 6 Wochen Praxis
08:30 bis 16:00 Uhr 
Gesamtdauer ca. 2 Jahre

Diese Weiterbildung findet berufsbegleitend statt.

  • Staatliche Anerkennung als Pflegefachkraft in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege und mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit im erlernten Beruf
  • An der Weiterbildung können auch Personen anderer Berufsgruppen teilnehmen, die konkretes Wissen in diesem Fachbereich erwerben wollen. Diese Teilnehmer können lediglich eine Teilnahmebescheinigung erlangen.
VDSI Punkte Arbeitsschutz: 0
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
Hinweis zum Abschluss:
Staatliche Anerkennung mit Erlaubnis zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung, Teilnahmebeschinigung und Zeugnis der TÜV Akademie GmbH

Grundlage der Weiterbildung ist die Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegeberufen vom 24.01.2010

Auf Antrag können bereits absolvierte Weiterbildungsabschnitte (Module) nach Anlage 5 im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer der Weiterbildung angerechnet werden, wenn sie

  • dem Weiterbildungsziel entsprechen,
  • an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten mit Erfolg nachweislich absolviert wurden,
  • die Teilnahme an ihnen nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
  • die Inhalte in der beruflichen Tätigkeit kontinuierlich angewendet wurden.

Über den Antrag nach Absatz 1 entscheidet die zuständige Behörde.

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