Bedienerschulung: Führen von Erdbaumaschinen - Personen mit praktischen Vorkenntnissen
Seminarnummer:
TPFH002
Die Teilnehmer erwerben in dieser Schulung den Befähigungsnachweis zum Führen von Erdbaugeräten (z.B. Baggern und Radladern). Dabei werden das zur Bedienung der Geräte notwendige technische Wissen und die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften vermittelt. Eine verkürzte praktische Unterweisung und Übungen an den Maschinen und Geräten sind Bestandteile der Ausbildung.
40 Seminarstunden
Befähigungsnachweis
Baggerschein machen mit praktischen Vorkenntnissen
Zielgruppe
Personen, die künftig mit dem Führen von Erdbaumaschinen beauftragt werden sollen und bereits über Erfahrungen im Umgang mit diesen verfügen.
Seminarinhalt
- Theoretische Ausbildung
- Rechtliche Vorschriften (BetrSichV) und DGUV R 100-500 Kapitel 2.12
- Innerbetriebliche Verantwortung und Haftung des Baumaschinenführers
- Technischer Aufbau, physikalische Grundlagen, Hydraulik
- Standsicherheit
- Sicherer Betrieb
- Betriebssicherheitsprüfung (tägliche Einsatzkontrolle)
- Schriftliche Prüfung
- Praktische Ausbildung
- Demonstration der Funktionen von Radladern
- Wartung und Pflege
- Betriebssicherheitsprüfung
- Praktische Fahrübungen
- Praktische Prüfung
Befähigungsnachweis
40 Seminarstunden
5 Tage
- Vorkenntnisse im Bedienen von Erdbaumaschinen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Eignung für diese Tätigkeit
VDSI Punkte Arbeitsschutz: 0
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
Für den praktischen Teil der Ausbildung ist eine zweckmäßige Bekleidung und entsprechendes Schuhwerk erforderlich. Weiterhin ist die eigene Anfahrt zu einem geeigneten Schulungsgelände in der Nähe des Veranstaltungsortes notwendig.
Hinweis zum Abschluss
Sie erhalten einen Befähigungsnachweis der TÜV Thüringen Akademie GmbH (nach bestandener Prüfung)