Befähigte Person zur Prüfung von Flüssigkeitsstrahlern
Im Seminar erwerben die Teilnehmer die erforderlichen Kenntnisse, um gemäß § 14 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als befähigte Personen Prüfungen an Flüssigkeitsstrahlern (z.B. Hochdruckreinigern) durchführen zu können. Sie werden mit den relevanten Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, den technischen Regeln sowie den einschlägigen Richtlinien vertraut gemacht.
Schulung: Flüssigkeitsstrahler Prüfung (z.B. Hochdruckreiniger)
In Verbindung mit ihrer vorhandenen Berufsausbildung, der einschlägigen Berufserfahrung und der aktuellen beruflichen Tätigkeit nach § 2 Abs. 6 BetrSichV entsteht so die Grundlage, den arbeitssicheren Zustand von Flüssigkeitsstrahlern sachgerecht zu beurteilen und wiederkehrende Prüfungen fachgerecht und rechtskonform durchzuführen.
Zielgruppe
Zielgruppe sind Fachkräfte, Meister, Techniker und Ingenieure mit technischer Ausbildung und Berufserfahrung, die als befähigte Personen nach BetrSichV Flüssigkeitsstrahler prüfen möchten.
Inhalt
- Rechtsgrundlagen für die befähigte Person
- Definition von Flüssigkeitsstrahlern nach DGUV Regel 100-500 Kapitel 2.36
- Arbeitsschutzrecht
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person
- Verantwortung und Haftung
- Gefährdungen bei der Verwendung von Flüssigkeitsstrahlern, Auswirkungen und Konsequenzen
- Prüfkriterien, Zustandsprüfung und Dokumentation
- praktische Einweisung: Flüssigkeitsstrahler anhand Gebrauchs- / Bedienanleitung des Herstellers
- schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Verständnisnachweis
8 Seminarstunden
1 Tag
08:30 bis 16:00 Uhr
Abgeschlossene Berufsausbildung, die es dem Teilnehmer möglich macht, das Arbeitsmittel "Flüssigkeitsstrahler" technisch zu prüfen und zu beurteilen, sowie nachweisbarer praktischer Umgang mit dem Arbeitsmittel und entsprechende Reparaturerfahrung.
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
Unabhängig von im Seminar erworbenen Kenntnissen müssen die Teilnehmer die in der BetrSichV genannten Anforderungen an befähigte Personen erfüllen. Die Kenntnisse sollten alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung aufgefrischt werden. Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.