Befähigte Person zur Prüfung von Pfannen nach DGUV Information 209-018
Im Seminar erwerben die Teilnehmer die notwendigen Kenntnisse, um gemäß § 14 Abs. 2 der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) als befähigte Personen Prüfungen von Pfannen nach DGUV Information 209-018 durchführen zu können. Dabei werden sie mit den relevanten Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften, den technischen Regeln sowie den einschlägigen Richtlinien vertraut gemacht.
Schulung: Befähigte Person zur Prüfung von Pfannen
In Verbindung mit ihrer Berufsausbildung, der vorhandenen Erfahrung und der aktuellen beruflichen Tätigkeit nach § 2 Abs. 6 BetrSichV entsteht so die Grundlage, den arbeitssicheren Zustand von Pfannen sicher zu beurteilen und wiederkehrende Prüfungen fachgerecht und rechtskonform durchzuführen.
Zielgruppe
Zielgruppe sind Fachkräfte, Meister, Techniker und Ingenieure mit technischer Ausbildung und Berufserfahrung, die als befähigte Personen nach BetrSichV Pfannen prüfen möchten.
Inhalt
- Rechtsgrundlagen für die befähigte Person:
- Voraussetzungen, Anforderungen, Haftungsfragen
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) zzgl. der technischen Regeln für die Betriebssicherheit (TRBS)
- EG-Maschinenrichtlinie
- Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
- Neuigkeiten/Änderungen aus den Gesetzestexten und DGUV Schriftenwerken
- Aufgaben, Rechte und Pflichten der befähigten Person
- regelmäßige Prüfung von Arbeitsmitteln
- Dokumentation
- schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Verständnisnachweis
8 Seminarstunden
1 Tag
08:30 bis 16:00 Uhr
Abgeschlossene Berufsausbildung, die es dem Teilnehmer möglich macht, das Arbeitsmittel "Pfanne" technisch zu prüfen und zu beurteilen, sowie nachweisbarer praktischer Umgang mit dem Arbeitsmittel und entsprechende Reparaturerfahrung.
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
Unabhängig von im Seminar erworbenen Kenntnissen müssen die Teilnehmer die in der BetrSichV genannten Anforderungen an befähigte Personen erfüllen. Die Kenntnisse sollten alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung aufgefrischt werden. Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.