Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Steigleitern und Steigeisengängen
Steigleitern und Steigeisengänge zählen zu den Verkehrswegen bzw. deren Sicherheitseinrichtungen. Je nach Häufigkeit und Art der Benutzung und den vorhandenen Gefahren sind sie in regelmäßigen Abständen auf ordnungsgemäße Funktion zu überprüfen und falls erforderlich instand zu setzen. Umfang, Art, und Fristen der Überprüfung richten sich nach dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Lehrgang: Prüfung von Steigleitern
Das Seminar vermittelt Ihnen die Sachkunde, dass Sie die wiederkehrenden Überprüfungen an Steigleitern und Steigeisengängen eigenverantwortlich, fachkundig und rechtssicher durchführen können. Unsere Referenten informieren Sie über die wesentlichen Konstruktionsmerkmale von Steigleitern. Nach dem Seminar sind Sie in der Lage, Steigleitern und Steigeisengänge auf deren Funktionstüchtigkeit zu prüfen und das Prüfbuch eigenständig zu führen.
Zielgruppe
Personen, die gemäß BetrSichV als befähigte Personen Steigleitern und Steigeisengängen prüfen sollen (Hausmeister, Betriebshandwerker, Sicherheitsbeauftragte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit, haustechnisches Fachpersonal).
Seminarinhalt
- Unterweisung: Grundlagen, Durchführung, Dokumentation, Befähigte Person
- Rechtsgrundlagen: EU-Richtlinien, Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung, Technische Regeln
- ASR A1.8: Technische Regel für Arbeitsstätten, Definitionen, Anforderungen
- DGUV Information 208-032 (vormals BGI 5189): Auswahl und Benutzung von Steigleitern
- DGUV Regel 103-007 (vormals BGR 177): Steiggänge für Behälter und umschlossene Räume
- Normen
- Prüfung an ausgewählten Steigleitern und Steigeisen (Einholmleiter, Zweiholmleiter, Rückenschutz, Steigschutz, Steigeisen): Anforderungen, Prüfmethoden, Prüffristen, Dokumentation
- Schriftliche Abschlussprüfung
8 Seminarstunden
1 Tag
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
Unabhängig von im Seminar erworbenen Kenntnissen müssen die Teilnehmer die in der BetrSichV genannten Anforderungen an befähigte Personen erfüllen. Die Kenntnisse sollten alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung aufgefrischt werden.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.