Grundlehrgang: Errichtung und Betrieb von Sammelstellen und Zwischenlagern für Kleinmengen gefährlicher Abfälle - Erwerb der Fachkunde nach TRGS 520 Nr. 5.2
Die TRGS 520 gilt für die Errichtung und den Betrieb von stationären und mobilen Sammelstellen und von Zwischenlagern für gefährliche Abfälle, die aus privaten Haushalten, gewerblichen oder sonstigen wirtschaftlichen Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen stammen und dort in begrenzten oder haushaltsüblichen Mengen anfallen. Sie schreibt vor, dass für jede Sammelstelle und für jedes Zwischenlager eine zuverlässige und erfahrene Fachkraft entsprechend Nummer 5.2 als Verantwortlicher und eine entsprechend qualifizierte Vertretung zu benennen ist. TRGS 520 Nr. 5.2 Abs. 2 verlangt, dass die Fachkräfte über die erforderlichen Kenntnisse zum Erkennen der Gefahren und der notwendigen Schutzmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Abfällen verfügen muss.
TRGS 520 Grundlehrgang
Der Grundlehrgang vermittelt die notwendigen Kenntnisse, um den gesetzlichen Regelungen zu genügen. Die Teilnehmer werden in die Lage versetzt, eine geordnete Sammlung ohne Gefährdung von Mensch und Umwelt zu ermöglichen.
Zielgruppe
Seminarinhalt
- Eigenschaften und Wirkungsweisen von gefährlichen Abfällen
- Rechtsvorschriften und berufsgenossenschaftliche Vorschriften in Auszügen
- Sammelverfahren für gefährliche Abfälle in Kleinmengen
- Arbeitsplatzüberwachung, Gasprüfmethoden
- PSA
- Sofortmaßnahmen bei Unfällen mit gefährlichen und nicht identifizierten Abfällen
- Darstellung und Erörterung der Sammelpraxis sowie aufgetretener Unfälle
- Schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Verständnisnachweis
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25 Seminarstunden
3 Tage
08:30 bis 16:30 Uhr
VDSI Punkte Brandschutz: 1
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 2
Voraussetzung zum Erwerb der Fachkunde ist außerdem die Erfüllung der Anforderungen gemäß TRGS 520 Nr. 5.2 Abs. 1 und Abs. 3.
- Chemiespezifische Fachausbildung (z.B. Chemielaborant, chemisch-technischer Assistent, Chemiemeister, Fachkraft für Kreislauf- und Abfallwirtschaft oder andere vergleichbare und geeignete Ausbildungen)
- Ersthelferausbildung
- Teilnahme an einer Schulung nach Kapitel 1.3 ADR
Fachkräfte müssen mindestens einmal jährlich, in Bezug auf die Lagerung mindestens alle 2 Jahre, aufgabenspezifisch fortgebildet werden.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
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Veranstaltungsnummer: EUUT023.19
Veranstaltungsort:
Tagungshotel
Preisdetails:
Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.
inkl. 19 % MwSt.:
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Veranstaltungsnummer: EUUT023.20
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