Bedienerschulung: Teleskopstapler nach DGUV Grundsatz 308-009
Die „Bedienerschulung: Teleskopstapler“ erfolgt nach den Richtlinien der Berufsgenossenschaft und orientiert sich am DGUV Grundsatz 308-009. Die Ausbildung erfolgt je nach benötigten Anwendungsbereich in Stufen:
- Stufe 1: Allgemeine Qualifizierung für Teleskopstapler im Anwendungsbereich der DIN EN 1459-1 (starrer Aufbau, Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken)
- Stufe 2a: Zusatzqualifizierung (drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb)
- Stufe 2b: Zusatzqualifizierung für den Einsatz als Hubarbeitsbühne.
Schulung Teleskopstapler
Die allgemeine Qualifizierung (Stufe 1) erfolgt auf Teleskopstaplern im Geltungsbereich der DIN EN 1459-1. Sie beinhaltet einen theoretischen Teil, einen praktischen Teil und eine Abschlussprüfung. Im theoretischen Teil lernt die Teilnehmerin/der Teilnehmer Sicherheitsbestimmungen (z. B. Unfallverhütungsvorschriften, Betriebsanleitungen) und die Technik der Teleskopstapler (z. B. Standsicherheit, Antriebsarten) kennen. Im praktischen Teil lernen Teilnehmerinnen und Teilnehmer durch vorgegebene Übungen den sicheren Umgang mit dem Teleskopstapler.
Für die Verwendung von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen sowie für den Kranbetrieb wird die Zusatzqualifizierung (Stufe 2a) benötigt, bei der die spezifischen Gefährdungen, Bestimmungen und Kenntnisse vermittelt werden. Beim Einsatz von Teleskopstaplern als Hubarbeitsbühne ergeben sich zusätzliche Gefährdungen. Daher benötigen Fahrerinnen und Fahrer von Teleskopstaplern, die als Hubarbeitsbühne eingesetzt werden, eine Zusatzqualifizierung (Stufe 2b). In einer Abschlussprüfung je Qualifizierungsstufe weisen die Teilnehmenden ihre theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten nach. Der erfolgreiche Abschluss wird bescheinigt und die Qualifizierungsinhalte dokumentiert.
Zielgruppe
Ausgewählte Mitarbeitende, die Teleskoplader und ähnliche Geräte bedienen sollen.
Inhalt
Allgemeine Qualifizierung - Stufe 1
Theoretische Qualifizierung
- rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen und Gefährdungen
- technische Grundlagen zu Teleskopstaplern mit starrem Oberwagen:
- grundlegender Aufbau
- Anordnung und Funktion der Bedienelemente/Stellteile
- Funktion und Einsatzgrenzen von Sicherheitseinrichtungen
- Anbaugeräte: Gabelzinken, Ladeschaufel, Lasthaken
- Tragfähigkeitsdiagramme
- Kennzeichnung und Hinweise an der Maschine und an Anbaugeräten
- physikalische Grundlagen:
- Kippkanten
- Rolle des Gesamtschwerpunkts im Kippkantendrei- bzw. -viereck
- Kippen nach vorn
- Kippen zur Seite
- Bodentragfähigkeit
- Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Einweisung
- Qualifikation der Fahrerinnen und Fahrer
- sicherer Betrieb von Teleskopstaplern mit starrem Oberwagen:
- grundsätzliche Bestimmungen für den sicheren Betrieb
- spezielle Bestimmungen für den Einsatz mit Gabelzinken
- spezielle Bestimmungen für den Einsatz mit Lasthaken
- spezielle Bestimmungen für den Einsatz mit Schaufel
- spezielle Bestimmungen für ausgewählte Arbeitsumgebungen
- Prüfung:
- wiederkehrende Prüfungen durch zur Prüfung befähigte Person
- außerordentliche Prüfungen nach besonderen Vorkommnissen
- Prüfnachweis (Einsichtnahme durch die Fahrerin bzw. den Fahrer)
- Bedeutung der Prüfplakette
- sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten
- theoretische Prüfung (eine bestandene Prüfung von Teil 1 ist Voraussetzung für die Qualifizierung in den Stufen 2a und/oder 2b)
Praktische Qualifizierung inkl. Prüfung
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Zusatzqualifizierung – drehbarer Oberwagen, Kranbetrieb – Stufe 2a
Theoretische Qualifizierung
- rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen und Gefährdungen
- technische Grundlagen zu Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen
- grundlegender Aufbau
- Anordnung und Funktion der Bedienelemente/Stellteile, Funkfernbedienung
- Funktion und Einsatzgrenzen von Sicherheitseinrichtungen
- Anbaugeräte: Seilwinden, Gittermastausleger usw.
- Tragfähigkeitsdiagramme
- Kennzeichnung und Hinweise an der Maschine und an Anbaugeräten
- physikalische Grundlagen
- Kippkanten
- Bodentragfähigkeit
- Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Einweisung
- sicherer Betrieb von Teleskopstaplern mit drehbarem Oberwagen
- grundsätzliche Bestimmungen für den sicheren Betrieb
- spezielle Bestimmungen für den Kranbetrieb
- spezielle Bestimmungen für ausgewählte Arbeitsumgebungen
- Prüfung
- wiederkehrende Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person
- Prüfung nach besonderen Vorkommnissen
- Prüfnachweis
- Bedeutung der Prüfplakette
- sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten
- theoretische Prüfung
Praktische Qualifizierung inkl. Prüfung
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Zusatzqualifizierung – Einsatz als Hubarbeitsbühne – Stufe 2b
Theoretische Qualifizierung
- rechtliche Grundlagen
- Unfallgeschehen und Gefährdungen
- technische Grundlagen zu Teleskopstaplern mit Arbeitsbühnen
- grundlegender Aufbau verschiedener Arbeitsbühnen
- Anordnung und Funktion der Bedienelemente/Stellteile
- Funktion und Einsatzgrenzen von Sicherheitseinrichtungen
- Tragfähigkeitsdiagramme
- Kennzeichnung und Hinweise an Arbeitsbühnen
- Physikalische Grundlagen
- Kippkanten
- Bodentragfähigkeit
- Peitscheneffekt bzw. Katapulteffekt
- Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisung, Unterweisung, Einweisung
- sicherer Betrieb von Teleskopstaplern mit Arbeitsbühnen
- grundsätzliche Bestimmungen für den sicheren Betrieb
- spezielle Bestimmungen für den Hubarbeitsbühnenbetrieb
- spezielle Bestimmungen für ausgewählte Arbeitsumgebungen
- Prüfung
- wiederkehrende Prüfung durch zur Prüfung befähigte Person
- Prüfung nach besonderen Vorkommnissen
- Prüfnachweis
- Bedeutung der Prüfplakette
- sicheres Durchführen der erforderlichen Wartungsarbeiten
- theoretische Prüfung
Praktische Qualifizierung inkl. Prüfung
40 Seminarstunden
5 Tage
- Stufe 1: 20 Std
- Stufe 2a: 10 Std
- Stufe 2b: 10 Std
8:30 bis 16:00 Uhr
Hinweis: Der zeitliche Umfang der Inhouse-Schulung bemisst sich anhand der benötigten Qualifizierungsstufen sowie anhand der praktischen Vorkenntnisse der Teilnehmenden (vgl. DGUV Grundsatz 308-009, Seite 14). Der Mindestumfang beträgt zwei Seminartage.
Die Teilnehmenden eigenen sich gemäß DGUV Grundsatz 308-009 für das Bedienen von Teleskopstaplern aufgrund von einem Mindestalter von 18 Jahren, einer körperlichen, geistigen und charakterlichen Eignung sowie einer nachgewiesenen Befähigung. Eine bestandene Prüfung von Teil 1 ist Voraussetzung für die Qualifizierung in den Stufen 2a und 2b.
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
Der DGUV Grundsatz 308-009 fordert eine Begrenzung auf maximal 10 Teilnehmende pro Lehrgangsdurchlauf.
Praktische Vorkenntnisse der Teilnehmenden müssen vorab bestätigt werden (z. B. Bedienerschein für Flurförderzeuge, Hubarbeitsbühnen, Erdbaumaschinen, etc.).
Für den praktischen Teil der Ausbildung ist eine zweckmäßige Bekleidung und entsprechendes Schuhwerk erforderlich. Weiterhin muss für den praktischen Teil der Qualifizierung eine Fläche mit folgenden Gegebenheiten zur Verfügung stehen. Die Fläche sollte
- ausreichend groß (mindestens 500 m² je Teleskopstapler) sein,
- gegenüber dem betrieblichen Verkehr abgesichert sein und
- die Durchführung von Stapel- und Kranübungen mit ausgefahrenem Teleskoparm ermöglichen.
Die praktische Einweisung wie auch Fahrübungen erfolgen an den Maschinen des Auftraggebenden. Zudem stellt der Auftraggebende die erforderliche technische Ausstattung gemäß DGUV Grundsatz 308-009 Punkt „6.4 Technische Ausstattung“ zur Verfügung.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.