Staatlich anerkannte verantwortliche Pflegefachkraft nach § 71 SGB XI
Zielgruppe
Inhalt
- Grundlagen der Leitungstätigkeit, Öffentlichkeitsarbeit
- Kommunikation und Gesprächsführung
- Methodik und Didaktik der Anleitung
- Ethische Entscheidungsfindung
- Formen der Selbstpflege, Supervision, Balintarbeit
- Grundlagen des Pflegeprozesses und der Dokumentation
- Methodik und Didaktik des Pflegeprozesses
- Pflegeprozess im Management
- Grundlagen des Qualitätsmanagements
- Grundlagen der Betriebswirtschaft
- Rechtliche Grundlagen der Altenhilfe
- Grundlagen der Gerontopsychiatrie und Geriatrie
- Grundlagen der Pflegewissenschaft
468 Seminarstunden
{1} Tag |]1,Inf[ Tage
468 Seminarstunden in 12 Blöcken und Prüfung/Kolloquium
08:30 bis 16:00 Uhr
Gesamtdauer ca. 1 Jahr
Diese Weiterbildung findet berufsbegleitend statt.
- Staatliche Anerkennung als Pflegefachkraft in der Altenpflege, Gesundheits- und Krankenpflege oder Kinderkrankenpflege und mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit im erlernten Beruf oder
- Staatliche Anerkennung als Heilerziehungspfleger und mindestens zweijährige berufliche Tätigkeit in der Geriatrie/Gerontopsychiatrie oder in einer Einrichtung der Behindertenhilfe
- An der Weiterbildung können auch Personen anderer Berufsgruppen teilnehmen, die konkretes Wissen in diesem Fachbereich erwerben wollen. Diese Teilnehmer können lediglich eine Teilnahmebescheinigung erlangen.
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
Diese Maßnahme ist AZAV zugelassen und damit durch die Bundesagentur für Arbeit förderfähig. Gern beraten bzw. unterstützen wir Sie bei der Beantragung.
Grundlage der Weiterbildung ist die Thüringer Verordnung zur Durchführung der Weiterbildungen in den Pflegeberufen vom 24.01.2010
Auf Antrag können bereits absolvierte Weiterbildungsabschnitte (Module) nach Anlage 5 im Umfang ihrer Gleichwertigkeit auf die Dauer der Weiterbildung angerechnet werden, wenn sie
- dem Weiterbildungsziel entsprechen,
- an staatlich anerkannten Weiterbildungsstätten mit Erfolg nachweislich absolviert wurden,
- die Teilnahme an ihnen nicht länger als fünf Jahre zurückliegt und
- die Inhalte in der beruflichen Tätigkeit kontinuierlich angewendet wurden.
Über den Antrag nach Absatz 1 entscheidet die zuständige Behörde.
Diese Maßnahme ist nach AZAV zugelassen und damit durch die Bundesagentur für Arbeit über Bildungsgutschein förderfähig. Gern beraten bzw. unterstützen wir Sie bei der Beantragung.
Für dieses Seminar stehen aktuell keine Termine zur Verfügung.
Bei Interesse und Bedarf kontaktieren Sie bitte unsere kostenfreie Bildungsberatung unter: 0800 555 8838 oder senden Sie uns eine Anfrage.