23. Mai 2024
Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik: Sicherheit an erster Stelle
Gerade in der Elektrotechnik ist Arbeitsschutz von größter Bedeutung. Nicht nur Fachleuten in diesem Bereich sollte bewusst sein, wie wichtig es ist, Gefährdungen durch den Umgang mit Elektrizität zu erkennen und präventive Maßnahmen zu ergreifen - schließlich können Stromunfälle tödlich enden. Eine Gefährdungsbeurteilung (GBU) ist in diesem Zusammenhang das unverzichtbare Werkzeug, um mögliche Risiken zu identifizieren und diese entsprechend zu minimieren.
Der rechtliche Rahmen für die Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik wird von verschiedenen Gesetzen und Verordnungen gesteckt Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) legt die grundlegenden Pflichten von Arbeitgebern zur Gewährleistung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz fest. § 5 ArbSchG verpflichtet den Arbeitgeber zur „Beurteilung der Arbeitsbedingungen“: Es ist eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen und geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, um die Sicherheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Es gibt eine Vielzahl von Gefahren, denen Fachkräfte ausgesetzt sind, wenn sie mit Elektrizität umgehen.
Typische Gefährdungen sind:
In der Elektrotechnik, wo es auf jeden richtigen Handgriff ankommt oder darauf, etwas auch einmal nicht zu berühren, ist die Gefährdungsbeurteilung mehr als nur eine Vorschrift - sie ist der Schlüssel zur Sicherheit und zum Schutz von Leben und Eigentum. Doch was bedeutet „Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik“ überhaupt? Welche Vorschriften, Gefährdungen und Schritte zur Erstellung bzw. Aktualisierung der GBU sind zu beachten? Mit der Beantwortung dieser Fragen beschäftigte sich unser aktueller Blogbeitrag. Lesen Sie, wie eine professionelle GBU die Grundlage für eine erfolgreiche und verantwortungsbewusste Arbeitsweise schaffen kann.
Lesezeit: 6 Minuten
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AUF DEN PUNKT |
Für das Arbeiten mit elektrischem Strom ist die Erstellung einer entsprechenden Gefährdungsbeurteilung keineswegs eine neue Praxis. Seit Jahrzehnten ist dieses Vorgehen ein fester Bestandteil der Arbeitsroutine der verantwortlichen Beteiligten im Unternehmen - mit bis heute ungebrochener Bedeutung. Die rasante technisch-technologische Entwicklung und damit einhergehende Veränderungen der Arbeitsumgebungen sowie neue Gefährdungspotentiale betonen auch weiterhin die unverzichtbare Rolle einer GBU.
Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei letztlich nicht nur eine gesetzliche Pflicht, sondern vielmehr zentraler Bestandteil des Arbeitsschutzes. Sie dient dazu, potenzielle Gefahren und Risiken am Arbeitsplatz systematisch zu identifizieren und zu bewerten, um diese durch geeignete Schutzmaßnahmen zu minimieren. In der Elektrotechnik, wo Arbeiten oft unter Spannung und in komplexen Systemen stattfinden, ist eine sorgfältige GBU zum Schutz von Personen, Sachwerten und der Umwelt unerlässlich.
Obwohl die Grundprinzipien der Gefährdungsbeurteilung bekannt und gelebte Praxis sind, ist eine regelmäßige Befassung mit der Thematik unerlässlich. Die Komplexität der Arbeitsaufgaben in der Elektrotechnik und die Innovationsrate erfordern zum einen ein tiefes Verständnis der potenziellen Gefahren und Risiken, denen die Fachkräfte täglich ausgesetzt sind und zum anderen die kontinuierliche Prüfung, ob erfasste Gefährdungen und abgeleitete Schutzmaßnahmen jederzeit aktuell sind. Denn nur so kann die Sicherheit aller Beteiligten gewährleistet werden.
Rechtliche Grundlagen
Weitere relevante Vorschriften sind neben der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und den Technischen Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) verschiedene VDE-Bestimmungen sowie Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV). Als beispielhafte Regelungen, die detaillierte Anforderungen und Empfehlungen für die sichere Durchführung von Elektroarbeiten festschreiben, seien hier angeführt:
- Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS):
- Bestimmungen des VDE
- VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“
- VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
- Vorschriften der Unfallversicherungsträger
- DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen und Betriebsmittel"
- DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“
Das Nichteinhalten der gesetzlichen Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung - zum Beispiel das Fehlen oder auch nur die Unvollständigkeit bzw. mangelnde Aktualität einer GBU - kann weitreichende Folgen für die Verantwortlichen haben. Finanzielle und sogar haftungsrechtliche Sanktionen sind möglich, die zu betrieblichen sowie reputationsbezogenen Schäden bis hin zu schwerwiegenden persönlichen Konsequenzen führen. Daher ist es unerlässlich, dass Unternehmen die geltenden elektrobezogenen Arbeitsschutzvorschriften ernst nehmen und konsequent umsetzen, um die Sicherheit und Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu gewährleisten.
Typische Gefahren beim Umgang mit elektrischem Strom
Typische Gefährdungen sind:
- Elektrische Schläge:
Arbeiten unter Spannung oder an elektrischen Anlagen bergen die Gefahr von Stromschlägen, die zu schweren Verletzungen oder sogar zum Tod führen können, wenn sie nicht ordnungsgemäß behandelt werden. - Lichtbogenunfälle:
Bei Kurzschlüssen können Lichtbögen entstehen, die schwere Verbrennungen verursachen. - Stolper- und Sturzgefahren:
Unordnung am Arbeitsplatz, unebene Böden, unzureichende Beleuchtung und der Einsatz von Leitern können zu Stolper- und Sturzunfällen führen. Des Weiteren kommen Stürze als Folge von Stromschlag oder Lichtbogen in Frage. - Mechanische Gefahren:
Dies umfasst Verletzungen durch Werkzeuge wie Schraubenzieher, Zangen und Sägen, aber auch durch bewegliche Teile von Maschinen und Geräten, die zu Quetschungen, Schnittverletzungen oder Einklemmungen führen können. - Chemische Gefahren:
Der Umgang mit Batterien, Kabelisolierungen und Reinigungs- und Wartungsmitteln birgt das Risiko von chemischen Verbrennungen, Vergiftungen und Hautschäden. - Brand- und Explosionsgefahren:
Durch unsachgemäße Installationen, Kurzschlüsse oder Überlastungen können Brände oder Explosionen entstehen, insbesondere in Umgebungen mit brennbaren Stoffen oder Gasen. - Ergonomische Belastungen:
Wiederholte Bewegungen, ungünstige Arbeitspositionen und schweres Heben können zu Muskel-Skelett-Erkrankungen und Verletzungen führen.
Diese Faktoren sind bei der Anfertigung der GBU zu berücksichtigen.
In sechs Schritten zur aktuellen Gefährdungsbeurteilung
Bei der Durchführung einer Gefährdungsbeurteilung in der Elektrotechnik sind im Wesentlichen die folgenden sechs Schritte zu beachten, welche dem Ablauf alle anderen Gefährdungsbeurteilungen gleicht:
1. Vorbereitung
Es sollte ein kompetentes Team, das über umfassendes Wissen in der Elektrotechnik und im Arbeitsschutz verfügt, zusammengestellt werden. Dies Team muss Zugriff auf alle relevanten Unterlagen, wie Betriebsanleitungen, Schaltpläne und Sicherheitsdatenblätter, erhalten.
2. Ermittlung der Gefährdungen
Das Team erfasst systematisch alle potenziellen Gefährdungen unter Berücksichtigung folgender Aspekte:
- Arbeitsplatzbedingungen: Untersuchung der räumlichen Gegebenheiten, Beleuchtung, Belüftung und Ergonomie.
- Arbeitsmittel: Bewertung der Sicherheit und Wartung von Werkzeugen und Maschinen.
- Arbeitsverfahren: Analyse der Arbeitsprozesse und -abläufe, um Gefährdungen durch unsachgemäße Arbeitsweisen zu identifizieren.
3. Bewertung der Gefährdungen
Nach der Ermittlung folgt die Bewertung der Gefährdungen. Dies umfasst die Einschätzung der Schwere der möglichen Schäden und der Eintrittswahrscheinlichkeit. Eine bewährte Methode hierfür ist die Risikomatrix, die Gefährdungen in Kategorien einteilt und eine Priorisierung der Maßnahmen ermöglicht.
4. Festlegung der Schutzmaßnahmen
Auf Grundlage der Bewertung werden geeignete Schutzmaßnahmen definiert. Diese können technischer, organisatorischer oder persönlicher Natur sein:
- Technische Maßnahmen: Isolierung gefährlicher Teile, Installation von Schutzeinrichtungen, Anbringen von Warnschildern.
- Organisatorische Maßnahmen: Einführung sicherer Arbeitsabläufe, regelmäßige Schulungen und Unterweisungen, kontinuierliche Wartung der Anlagen, Etablieren von Notfallplänen, Evaluierung und Monitoring der Sicherheitsmaßnahmen.
- Persönliche Schutzmaßnahmen: Bereitstellung und Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA) wie Isolierhandschuhe, Schutzhelme und -brillen.
5. Dokumentation und Umsetzung
Die Ergebnisse der Gefährdungsbeurteilung müssen dokumentiert und die festgelegten Maßnahmen umgesetzt werden. Dies beinhaltet auch die regelmäßige Überprüfung und Anpassung der GBU an veränderte Arbeitsbedingungen oder neue gesetzliche Vorgaben.
6. Überprüfung und Aktualisierung
Eine Gefährdungsbeurteilung ist kein einmaliger Vorgang. Regelmäßige Überprüfungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen weiterhin wirksam sind und neue Gefährdungen erkannt werden. Änderungen in den Arbeitsbedingungen, neue Technologien oder geänderte gesetzliche Vorgaben können eine Aktualisierung der GBU erforderlich machen.
Vorteile einer professionellen Gefährdungsbeurteilung
Fazit
Bleiben Sie wissbegierig!
Zugehörige Produkte
Erstellen von Gefährdungsbeurteilungen (GBU): Aufgabe von Vorgesetzten
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