Zur Startseite gehen
Ihr Konto
Anmelden
oder registrieren
Übersicht Persönliches Profil Adressen Zahlungsarten Bestellungen
Seminare Management
Seminare Technik
Seminare Gesundheit
Bildungsratgeber
Aktuelles & Angebote
Service
Kontakt
Karriere
Business Management
Mitarbeiterführung
Nachhaltigkeitsmanagement
Projektmanagement
Prozessmanagement
Unternehmensführung & Organisation
Qualität
Qualitätsmanagement
Qualitätssicherung
QM Automobilindustrie
Arbeits- & Gesundheitsschutz
Arbeitsschutzmanagement
Arbeitssicherheit
Gesundheitsmanagement
Hygiene
Energie & Umwelt
Energiemanagement
Umweltmanagement
Daten & Digitales
Datenschutz
Informationssicherheit
Künstliche Intelligenz (KI)
Anlagen & Gebäude
Dampf- & Drucktechnik
Instandhaltung
Energieanlagen
Funktionale Sicherheit
Gebäudetechnik & Liegenschaften
Anlagen- & Produktionstechnik
Sicherheit
Brandschutz
Arbeitssicherheit
Explosionsschutz
Wasserstoff
Elektro & Energie
Elektrotechnik
Energietechnik
Hochvolttechnik
Logistik & Verkehr
Berufskraftfahrer
Gefahrgut
Ladungssicherung
Förder- & Hebetechnik
Produkte & Verfahren
Zerstörungsfreie Prüfung
Produktsicherheit
Medizintechnik
Medizinprodukte
Umwelt
Umwelttechnik
WHG Fachbetriebe
Betriebliche Gesundheit
Betriebliches Gesundheitsmanagement
Prävention
Mentale Gesundheit
Kommunikation & Führung
Selbstfürsorge & Psychohygiene
Hygiene
Hygienebeauftragte
Weiterbildung nach Branchen
Abfallwirtschaft & Entsorgung
Landwirtschaft
Kfz-Werkstätten
Immobilienwirtschaft
Wissen
7 Gründe für Weiterbildung
TÜV Weiterbildungsstudie
Befähigte Person
Beauftragte Person
Organisatorischer Brandschutz
Energieberater
Fortbildungen
Was darf ein elektrotechnischer Laie?
Verkehrssicherungspflichten in der Immobilienwirtschaft
Hydraulik professionell einsetzen
Verfahren der Zerstörungsfreien Prüfung
Schaltberechtigung FAQ
Beratung
Bildungsberatung
Personalentwicklung
Wissensmanagement
Qualitätskompass
Ansprechpartner
Angebote
Garantie-Termine
Inhouse-Schulungen
E-Learning
Veranstaltungen
Aktuelle Veranstaltungen
Sonderveranstaltungen
TÜV Thüringen INSIDER
Neuigkeiten
Neue Themen
News-Blog
WissenPlus
Lernformate
Live-Webinare
Inhouse-Schulungen
E-Learning
Abschlüsse
Personenzertifikat
Teilnahmebescheinigung
Weiterbildungspunkte
Seminarstandorte
Erfurt
Berlin
Kassel
Dresden
Leipzig
Alle Standorte
Downloads
Seminarkatalog
Anmeldeformular
Whitepaper Fortbildungspflichten
Vorlagen Pflichtenübertragung
Ansprechpartner
Kontaktformular
Rückruf-Wunsch
Jobs in der TÜV Akademie
Jobs für Dozenten
Jobs beim TÜV Thüringen
Kategorien
  • Seminare Management
  • Seminare Technik
  • Seminare Gesundheit
  • Bildungsratgeber
  • Aktuelles & Angebote
  • Service
  • Kontakt
  • Karriere
27. März 2025

KI-Verordnung | EU AI Act: Artikel 4 – KI-Kompetenz ist jetzt Pflicht

Seit August 2024 regelt die KI-Verordnung der EU (engl. EU AI Act) erstmalig den sicheren und transparenten Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI). Aktuell steht besonders Artikel 4 im Fokus. Seit dem 2. Februar 2025 ist seine Anwendung verbindlich! Unternehmen und Organisationen müssen sicherstellen, dass Personal, welches mit KI-Systemen arbeitet, über das nötige Wissen und die Kompetenz für diesen Einsatz verfügt.

Was bedeutet das konkret? Warum ist schnelles Handeln erforderlich? Und wie setzen Unternehmen die Vorgaben um? Erfahren Sie mehr in diesem Beitrag!

Lesezeit: 6 Minuten


AUF DEN PUNKT

  • EU-weite Regeln: Die neue KI-Verordnung (EU AI Act) setzt klare Vorgaben für den Einsatz Künstlicher Intelligenz.

  • Pflicht zur Schulung: Artikel 4 verlangt, dass alle Beschäftigten, die KI nutzen über das notwendige Wissen verfügen.

  • Branchenübergreifende Geltung: Die Regel betrifft alle Unternehmen, die KI-Systeme entwickeln oder einsetzen.

  • Wettbewerbsvorteil durch Weiterbildung: Wer KI-Kompetenz systematisch fördert, steigert Sicherheit und Innovationskraft.


KI-Kompetenz: Was schreibt Artikel 4 EU AI Act vor?

Die EU hat mit der KI-Verordnung einen einheitlichen Rahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Die Verordnung trat im August 2024 in Kraft und legt fest, welche Anforderungen beim Entwickeln und Nutzen von KI gelten. Sie soll Vertrauen in KI stärken, Risiken begrenzen und Innovation ermöglichen. Artikel 4, der seit dem 2. Februar 2025 verpflichtend ist, stellt dabei die Fähigkeiten der Menschen in den Mittelpunkt: Wer beruflich mit KI-Systemen arbeitet, muss sie verstehen und sicher bedienen - ganz egal, in welche der vier Risikogruppen die KI eingestuft ist:

  • Unzulässige KI – KI, die z.B. Social Scoring, emotionale Manipulation oder biometrische Echtzeit-Identifizierung im öffentlichen Raum ermöglicht. Hier sind Betrieb und Nutzung verboten!

  • Hochrisiko-KI – KI, die kritische Entscheidungen wie bspw. Kreditvergaben, Personalentscheidungen oder autonomes Fahren beeinflusst.

  • Begrenztes Risiko – z. B. KI-gestützte Chatbots oder Texterstellung.

  • Minimales Risiko – z. B. Spamfilter oder automatisierte Übersetzungen bzw. Textvorschläge. 
Artikel 4 verpflichtet Unternehmen risikoklassenunabhängig zu gewährleisten, dass Mitarbeiter, die mit KI umgehen, über entsprechende Kompetenzen verfügen. Die Vorgabe gilt für alle Organsiationen, die KI-Systeme entwickeln, einsetzen oder steuern – von ChatGPT über automatisierte Kundenkommunikation bis hin zu internen Datenanalysen. Beschäftigte müssen technische Grundlagen, rechtliche Rahmenbedingungen sowie ethische Risiken kennen. Der Verordnungstext gibt kein konkretes Schulungsformat vor, sondern fordert ausreichendes Wissen, um KI sicher einzusetzen. Ist entsprechende Kompetenz nicht vorhanden, kann dies schwerwiegende Folgen haben. 

Fehlerhafte KI-Anwendungen oder unreflektierte Entscheidungen aufgrund falscher KI-generierter Ergebnisse führen unter Umständen zu Schäden. Unternehmen haften, wenn sie ihre Beschäftigten nicht ausreichend für den KI-Einsatz qualifizieren. Die Regelung aus Art. 4 KI-Verordnung/EU AI Act bedeutet mit anderen Worten: Wer KI nutzt, muss Verantwortung übernehmen.


Wer ist von Artikel 4 EU AI Act betroffen?

Artikel 4 betrifft alle Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen.
Dazu zählen unter anderem: 

  • Technologieanbieter: Entwickler von KI-Software und -Plattformen.

  • Industrie und Produktion: Betriebe, die KI für Automatisierung oder Qualitätssicherung verwenden.

  • Gesundheitswesen: Ärzte und Pflegekräfte, die KI-gestützte Diagnosen oder Assistenzsysteme nutzen. 

  • Finanz- und Versicherungssektor: Banken und Versicherungen, die KI für Bonitätsprüfungen oder Schadensabwicklungen einsetzen.

  • Öffentliche Verwaltung: Behörden, die KI für Bürgeranfragen oder Datenanalysen verwenden.

  • Bildung und Forschung: Hochschulen, Schulen und Forschungsinstitute, die KI für Lehrmethoden, Analyse von Lerndaten oder wissenschaftliche Studien nutzen.

  • Handel und E-Commerce: Unternehmen, die KI für personalisierte Kaufempfehlungen, Lagerverwaltung oder Betrugserkennung einsetzen.

  • Mobilität und Logistik: Transport- und Logistikunternehmen, die KI für Routenoptimierung, autonome Fahrzeuge oder Lieferkettenmanagement verwenden. 
Auch kleine Unternehmen müssen prüfen, ob KI-Anwendungen im Einsatz sind. Viele nutzen bereits KI-gestützte Werkzeuge, wie zum Beispiel ChatGPT, ohne sich der damit verbundenen Verantwortung bewusst zu sein.


Wie wirkt sich Artikel 4 EU AI Act auf Unternehmen und Organisationen aus?

Aus der Schulungspflicht ergeben sich weitere Schritte: Unternehmen müssen klären, wer mit KI arbeitet und welches Wissen fehlt. Für Organisationen, die KI aktiv nutzen, sind klare Regeln notwendig. Schulung allein reicht nicht aus – erforderlich sind feste Prozesse, um Kompetenzen langfristig zu sichern. Besonders wichtig ist dabei das Betrachten technischer, rechtlicher und ethischer Aspekte. Als Leitfragen zu den Einzelbereichen bieten sich an:

  • Technisches Verständnis: Wie funktioniert das KI-System? Welche Daten nutzt es? Wie entstehen Vorhersagen?

  • Rechtliche Vorgaben: Welche Datenschutz- und Transparenzpflichten gelten? Wer trägt die Verantwortung bei Fehlern?

  • Ethische Dimension: Wie vermeidet man Diskriminierung durch KI? Welche Grenzen müssen beachtet werden?

Wie lassen sich die Anforderungen in die Praxis umsetzen?

Unternehmen und Organisationen sollten die neuen Vorgaben aus der KI-Verordnung strategisch angehen und systematische Maßnahmen ergreifen, um ihren Pflichten effektiv nachzukommen. Dies erfordert sorgfältiges Planen, das sowohl technische als auch organisatorische Aspekte berücksichtigt. Unternehmen, die frühzeitig handeln, reduzieren Risiken und profitieren von sicherem, effizientem KI-Einsatz. Mit den folgenden fünf Schritten wird Art. 4 KI-Verordnung erfolgreich in die Praxis umgesetzt:

  1. Bestand aufnehmen: Feststellen, wo im Unternehmen welche KI-Systeme genutzt werden und welche Qualifikationen vorhanden sind bzw. fehlen. Dazu gehört:

    • Erfassung aller KI-Anwendungen, die im Unternehmen genutzt werden, inklusive interner Entwicklungen und zugekaufter Lösungen.

    • Klassifizierung nach Risiko, um zu prüfen, ob bestimmte Anwendungen unter die Hochrisiko-Kategorie des AI Act fallen.

    • Analyse der vorhandenen Kompetenzen: Welche Abteilungen und Mitarbeiter arbeiten mit KI? Welche Fachkenntnisse sind bereits vorhanden und wo gibt es Lücken?

    • Überprüfung der bestehenden Prozesse, um festzustellen, inwieweit bereits Compliance-Vorgaben eingehalten werden.

  2. Gezielt schulen: Mitarbeiterschulungen entwickeln oder externe Weiterbildung als Maßnahmen zum Sicherstellen der KI-Compliance nutzen. Da der AI Act klare Anforderungen an Transparenz, Nachvollziehbarkeit und Risikomanagement stellt, benötigen Mitarbeitende die entsprechenden Kompetenzen, um KI-Systeme regelkonform einzusetzen. Unternehmen sollten:

    • Schulungsprogramme für verschiedene Zielgruppen vorhalten: IT-Fachkräfte, Datenschutzbeauftragte, Führungskräfte und Endanwender.

    • Einen kontinuierlichen Lernprozess etablieren, da KI-Technologien und regulatorische Anforderungen sich stetig weiterentwickeln.

  3. Regelmäßig aktualisieren: Um mit den technologischen und regulatorischen Entwicklungen Schritt halten zu können, müssen Unternehmen sicherstellen, dass sich ihre Systeme und Prozesse stets auf dem aktuellen Stand befinden. Wichtige Maßnahmen in diesem Zusammenhang sind:

    • Regelmäßige Audits und Updates der eingesetzten KI-Systeme, um neue Anforderungen und Sicherheitsaspekte zu berücksichtigen.

    • Anpassung der internen Richtlinien, sobald neue regulatorische Vorgaben oder technologische Innovationen auftreten.

    • Monitoring von Best Practices und Branchenstandards, um von erfolgreichen Ansätzen anderer Unternehmen zu lernen.

    • Enger Austausch mit Behörden und Verbänden, um frühzeitig auf Änderungen im regulatorischen Umfeld zu reagieren.

  4. Verantwortlichkeiten klären: Um KI verantwortungsvoll einzusetzen, müssen klare Zuständigkeiten und Prozesse definiert werden. Dies beinhaltet:

    • Benennung eines KI-Beauftragten, der sicherstellt, dass alle Anforderungen des AI Act eingehalten werden.

    • Einrichtung eines interdisziplinären KI-Governance-Teams, bestehend aus Fachkräften für IT, Recht, Ethik und Datenschutz.

    • Etablierung eines Risikomanagement-Prozesses, um den Einfluss von KI-Anwendungen auf Datenschutz, Sicherheit und Ethik regelmäßig zu bewerten.

    • Etablierung eines Risikomanagement-Prozesses, um den Einfluss von KI-Anwendungen auf Datenschutz, Sicherheit und Ethik regelmäßig zu bewerten.

    • Transparente Entscheidungsstrukturen, damit bei Problemen oder ethischen Bedenken schnell reagiert werden kann. 

  5. Unternehmensrichtlinien festlegen: Unternehmen sollten klare verbindliche interne Richtlinien entwickeln, die den verantwortungsvollen Einsatz von KI in der Organisation einheitlich steuern und mit den Anforderungen des AI Act übereinstimmen. Dazu gehören:

    • Richtlinien zur Datenqualität: Sicherstellen, dass Trainingsdaten für KI-Systeme fair, repräsentativ und frei von Verzerrungen sind.

    • Transparenz- und Dokumentationspflichten: Prozesse müssen so gestaltet sein, dass sie für Behörden und Stakeholder nachvollziehbar sind.

    • Verhaltensregeln für den KI-Einsatz, um ethische Prinzipien und menschenzentrierte Ansätze in den Unternehmensalltag zu integrieren.

    • Maßnahmen zur Nachvollziehbarkeit von KI-Entscheidungen, insbesondere für Anwendungen mit hohem Risiko.


Fazit


Artikel 4 EU AI Act macht KI-Kompetenz zur Pflicht. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre Beschäftigten die Technologie verstehen und verantwortungsvoll einsetzen. Die Regelung betrifft alle Branchen und erfordert ein Umdenken beim Thema Weiterbildung. Wer in Schulungen und klare Prozesse investiert, sorgt nicht nur für die Einhaltung der Vorschriften, sondern schafft auch die Grundlage für nachhaltigen KI-Erfolg. 

Bleiben Sie wissbegierig!

Zugehörige Produkte

Wissensimpuls: Der EU AI Act in der Praxis - Die KI-Verordnung sicher und rechtskonform im Unternehmen umsetzen
Wissensimpuls: Der EU AI Act in der Praxis - Die KI-Verordnung sicher und rechtskonform im Unternehmen umsetzen
Freie Plätze : 0
Live-Webinar
Ab 149,00 €
TÜV Thüringen-INSIDER - Spezial: KI-Anwendungen, KI-Monitoring und Zertifizierung von Hochrisiko-Systemen
TÜV Thüringen-INSIDER - Spezial: KI-Anwendungen, KI-Monitoring und Zertifizierung von Hochrisiko-Systemen
Freie Plätze : 100
Live-Webinar
Ab 0,00 €
Weiterbildung Künstliche Intelligenz KI
TÜV Thüringen INSIDER: „ISO 42001: KI-Systeme verantwortungsvoll einsetzen“
Freie Plätze : 100
Live-Webinar
Ab 0,00 €
KI-Beauftragter (TÜV®) – Künstliche Intelligenz gemäß EU-AI Act/KI-Verordnung sicher einsetzen
KI-Beauftragter (TÜV®) – Künstliche Intelligenz gemäß EU-AI Act/KI-Verordnung sicher einsetzen
Freie Plätze : 100
Live-Webinar
Ab 2.450,00 €
Künstliche Intelligenz (KI) – Überblickswissen und Grundlagen für künftige Arbeitswelten
Künstliche Intelligenz (KI) – Überblickswissen und Grundlagen für künftige Arbeitswelten
Freie Plätze : 100
Live-Webinar
Ab 640,00 €
Zur Startseite gehen
Unternehmen
  • Über uns
  • Ansprechpartner
  • Information für Einkäufer
  • AGB
  • Teilnahmebedingungen
  • Prüfungsordnung
  • Widerrufsbelehrung
  • Hinweisgeberschutz
  • Impressum
Karriere
  • Jobs in der TÜV Akademie
  • Jobs für Dozenten
  • Jobs beim TÜV Thüringen
Downloads
  • Seminarkatalog
  • Anmeldeformular
Datenschutz
  • Datenschutzinformation
  • Datenschutzinformation E-Mail, Fax, Brief, Telefon
  • Datenschutz-Hinweise E-Learning
  • Datenschutz-Hinweise Fern-Prüfungen
  • Cookie-Einstellungen
Kontakt

TÜV Thüringen Akademie GmbH
Konrad-Zuse-Straße 21
99099 Erfurt

Tel.: +49 (361) 301900-0
Fax: +49 (361) 301900-18

seminare(at)tuev-thueringen.de
https://die-tuev-akademie.de

TÜV Thüringen Facebook TÜV Thüringen Instagram TÜV Thüringen Twitter TÜV Thüringen Youtube TÜV Thüringen Xing TÜV Thüringen Linkedin
 
Diese Website verwendet Cookies, um eine bestmögliche Erfahrung bieten zu können. Mehr Informationen ...