Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen

Wissensimpuls: Betreiberpflichten nach der neuen TRBS 1115 Teil 1
Seminarnummer: TPAT017

Vernetzte Kommunikation, Digitalisierung und ihre Auswirkungen machen auch vor Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen keinen Halt. Dies bedeutet, dass die Gefahr von Cyberbedrohungen wächst, welche den Ausfall der Sicherheitsfunktion von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen) oder auch zusätzliche Gefährdungen verursachen können. 

Am 22.03.2023 wurde in diesem Zusammenhang die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1115 Teil 1 - Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen veröffentlicht, welche die Anforderungen an die Cybersecurity bzw. erforderliche Cybersicherheitsmaßnahmen für entsprechende Anlagen definiert. Die TRBS 1115 - 1 hat die dauerhafte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sicherheitsrelevanter MSR-Einrichtungen im Fokus. Nur dank entsprechender Vorkehrungen kann ihr Nutzen als technische Schutzmaßnahme für die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels inklusive einer überwachungsbedürftigen Anlage weiter gewährleistet werden. 

Die Betreiber stehen nach TRBS 1115 - 1 in der Pflicht in die Gefährdungsbeurteilung (GBU) Betrachtungen zu Gefährdungen für Arbeitnehmer oder dritte Personen im Gefahrenbereich einfließen zu lassen, die durch Cyberbedrohungen verursacht werden können. Auch entsprechende Gegenmaßnahmen sind zu definieren. Bei ihren Prüfungen werden die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) künftig betrachten, ob die Anforderungen der TRBS 1115-1 bzgl. Cyberbedrohungen im Zusammenhang mit dem sicheren Anlagenbetrieb in der GBU niedergeschrieben sind.

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Cybersicherheit TRBS 1115-1 - Betreiberpflichten

Alle Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen sind daher aufgefordert, die Vorschriften der neuen TRBS rasch umzusetzen. Insbesondere die GBU ist auf den aktuellen Stand zu bringen und Cybersicherheitsmaßnahmen zu definieren bzw. zu realisieren.

Unsere Veranstaltung beleuchtet die Betreiberpflichten aus der TRBS 1115 – 1 näher und gibt den Verantwortlichen wertvolle Hinweise, welche Punkte bei der zur Umsetzung im Unternehmen zu beachten sind, um eine ZÜS-Prüfung reibungslos zu durchlaufen. Die Teilnehmer erhalten in einer Fragerunde die Möglichkeit Unklarheiten mit dem Dozenten zu diskutieren.

Nutzen

  • Wissen zum Regelungsinhalt der TRBS 1115 - 1 
  • Klarheit zum Vorgehen der Integration von Cybersicherheitsbelangen in die GBU

Zielgruppe

Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen, die nach der neuen TRBS 1115 – 1 künftig Cybersicherheitsmaßnahmen im Rahmen der GBU festzulegen haben.

Inhalt

  • Regelungsinhalt der TRBS 1115 - 1 
  • Betreiberverantwortung 
  • ZÜS-Prüfung 
  • Fragerunde

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Teilnahmebescheinigung

1 Seminarstunde
1 Tag

10:00 - 11:00 Uhr
VDSI Punkte Arbeitsschutz: 0
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
Hinweise zur konkreten Umsetzung und Integration von Cybersicherheitsbetrachtungen in die GBU gibt der Workshop: Umsetzung der Anforderungen der TRBS 1115 Teil 1 - Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen – Wissen für die Gefährdungsbeurteilung

Für die Teilnahme an unseren Live-Webinaren müssen nur wenige technische Voraussetzungen erfüllt sein.
Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung der technischen Voraussetzungen.

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Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen – Wissen für die Gefährdungsbeurteilung
Freie Plätze : 100
Live-Webinar
Der Workshop gibt den für die Erstellung der GBU Verantwortlichen wertvolle Hinweise, wie sie die Anforderungen der TRBS 1115 - 1 in die GBU integrieren und dokumentieren. Eine Fragerunde ermöglicht die Klärung von Unklarheiten.