Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen
Vernetzte Kommunikation, Digitalisierung und ihre Auswirkungen machen auch vor Arbeitsmitteln oder überwachungsbedürftigen Anlagen keinen Halt. Dies bedeutet, dass die Gefahr von Cyberbedrohungen wächst, welche den Ausfall der Sicherheitsfunktion von sicherheitsrelevanten Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen (MSR-Einrichtungen) oder auch zusätzliche Gefährdungen verursachen können.
Am 22.03.2023 wurde in diesem Zusammenhang die Technische Regel für Betriebssicherheit (TRBS) 1115 Teil 1 - Cybersicherheit für sicherheitsrelevante Mess-, Steuer- und Regeleinrichtungen veröffentlicht, welche die Anforderungen an die Cybersecurity bzw. erforderliche Cybersicherheitsmaßnahmen für entsprechende Anlagen definiert. Die TRBS 1115 - 1 hat die dauerhafte Sicherstellung der Funktionsfähigkeit sicherheitsrelevanter MSR-Einrichtungen im Fokus. Nur dank entsprechender Vorkehrungen kann ihr Nutzen als technische Schutzmaßnahme für die sichere Verwendung eines Arbeitsmittels inklusive einer überwachungsbedürftigen Anlage weiter gewährleistet werden.
Die Betreiber stehen nach TRBS 1115 - 1 in der Pflicht in die Gefährdungsbeurteilung (GBU) Betrachtungen zu Gefährdungen für Arbeitnehmer oder dritte Personen im Gefahrenbereich einfließen zu lassen, die durch Cyberbedrohungen verursacht werden können. Auch entsprechende Gegenmaßnahmen sind zu definieren. Bei ihren Prüfungen werden die zugelassenen Überwachungsstellen (ZÜS) künftig betrachten, ob die Anforderungen der TRBS 1115-1 bzgl. Cyberbedrohungen im Zusammenhang mit dem sicheren Anlagenbetrieb in der GBU niedergeschrieben sind.
Cybersicherheit TRBS 1115-1 - Betreiberpflichten
Alle Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen sind daher aufgefordert, die Vorschriften der neuen TRBS rasch umzusetzen. Insbesondere die GBU ist auf den aktuellen Stand zu bringen und Cybersicherheitsmaßnahmen zu definieren bzw. zu realisieren.
Unsere Veranstaltung beleuchtet die Betreiberpflichten aus der TRBS 1115 – 1 näher und gibt den Verantwortlichen wertvolle Hinweise, welche Punkte bei der zur Umsetzung im Unternehmen zu beachten sind, um eine ZÜS-Prüfung reibungslos zu durchlaufen. Die Teilnehmer erhalten in einer Fragerunde die Möglichkeit Unklarheiten mit dem Dozenten zu diskutieren.
Nutzen
- Wissen zum Regelungsinhalt der TRBS 1115 - 1
- Klarheit zum Vorgehen der Integration von Cybersicherheitsbelangen in die GBU
Zielgruppe
Betreiber überwachungsbedürftiger Anlagen, die nach der neuen TRBS 1115 – 1 künftig Cybersicherheitsmaßnahmen im Rahmen der GBU festzulegen haben.
Inhalt
- Regelungsinhalt der TRBS 1115 - 1
- Betreiberverantwortung
- ZÜS-Prüfung
- Fragerunde
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Hier finden Sie eine ausführliche Beschreibung der technischen Voraussetzungen.
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