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26. Oktober 2023

Elektrosicherheit im Betrieb: Gefahren minimieren, Vorschriften einhalten und qualifiziert handeln

Elektrosicherheit bedeutet in unserem Sinne, die Gefahren von Strom und Spannung gezielt zu erkennen und zu beherrschen. Deshalb gehört sie in die Risikobetrachtung jedes Betriebes – ganz gleich, wie groß er ist. Oft sind es schon einfache Arbeitsmittel wie Schreibtischlampe, Kaffeemaschine oder Computerzubehör, die Ursache für größere Unfälle sein können. Vermeiden oder zumindest weitgehend einschränken lassen sich diese Gefahren nur, wenn mindestens zwei grundlegende Bedingungen regelmäßig erfüllt sind: die Prüfung der elektrischen Arbeitsmittel sowie die Unterweisung der Mitarbeiter. 

Auch wenn Elektrounfälle statistisch gesehen einen eher geringen Anteil am gesamten Unfallaufkommen ausmachen, können ihre Folgen umso gravierender sein. Sofern es sich nicht um Kleinspannung handelt - deren Werte für Wechselspannung bei bis zu 50 V und für Gleichspannung bei bis zu 120 V liegen dürfen, geht von elektrischen Quellen in der Regel Lebensgefahr aus und somit sind Mitarbeiter, die damit in Berührung kommen, unmittelbar gefährdet. Außerdem besteht bei Elektrounfällen immer ein hohes Risiko, dass erhebliche Sachschäden, insbesondere durch Brände aufgrund von Kurzschluss, entstehen.

Die
Elektrosicherheit im Betrieb ist ein Thema von zentraler Bedeutung, das in den letzten Jahren verstärkte Aufmerksamkeit erfahren hat. Offensichtlich nimmt deshalb auch die Anzahl meldepflichtiger Stromunfälle seit 2016 stetig ab. Im Jahr 2022 wurden 515 solcher Unfälle bei der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) registriert, während es 2016 noch 757 waren. Allerdings verliefen zwei dieser Unfälle 2022 tödlich, was einmal mehr die Gefahr verdeutlicht, die von elektrischen Stromquellen ausgeht. 

Elektrosicherheit am Arbeitsplatz
umfasst verschiedene Aspekte. Neben dem Schutz für Leib und Leben kommen dabei auch andere Punkte wie die Vermeidung von Sachschäden zum Tragen. Dies ist nicht nur eine Frage ethisch begründeter freiwilliger Gefahrenabwehr, sondern Unternehmen sind überdies gesetzlich verpflichtet, Vorschriften und Normen zur Elektrosicherheit am Arbeitsplatz einzuhalten. Verantwortlich für deren Einhaltung ist in erster Linie die Unternehmensführung. 

Ein Unternehmen sollte darüber hinaus sogar noch ein
wirtschaftliches Interesse an Elektrosicherheit haben. Kommt es zu Unfällen mit elektrischen Geräten, können schwere Brände und andere Sachschäden sowie erhebliche Beeinträchtigungen durch Produktionsausfälle entstehen. In der Regel führen solche Zwischenfälle aber immer zu erheblichen Störungen im Betriebsablauf. Dessen Wiederherstellung kostet bekanntermaßen auch erheblich Zeit und Geld. Die Elektrosicherheit ist daher für die Aufrechterhaltung der Betriebskontinuität unerlässlich. 

In unserem Blogbeitrag "Die fünf Sicherheitsregeln der Elektrotechnik professionell umsetzen" sind wir bereits darauf eingegangen, welche Regeln beim Arbeiten an elektrischen Anlagen immer zu befolgen sind. Sie umfassen: 

  1. Freischalten 
  2. Gegen Wiedereinschalten sichern 
  3. Spannungsfreiheit feststellen 
  4. Erden und Kurzschließen 
  5. Benachbarte, unter Spannung stehende Teile abdecken und abschranken

 

Schutzmaßnahmen beim Arbeiten mit elektrischen Geräten aller Art


Die Einhaltung der fünf Sicherheitsregeln ist grundlegend bei der Arbeit an und mit elektrischen Anlagen. Darüber hinaus haben sich verschiedene weitere Schutzmaßnahmen bewährt: 

  1. Schulung und Qualifikation aller Mitarbeiter, um ein Grundverständnis über elektrische Gefahren und Sicherheitsmaßnahmen zu erlangen. 

  2. Regelmäßige Inspektionen der elektrischen Anlagen und Ausrüstungen entsprechend der vorgeschriebenen Fristen für ortsfeste und ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel nach DGUV (siehe unten). 

  3. Nutzung der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) z.B. isolierende Handschuhe, Helme und Schutzbrillen. 

  4. Installation angemessener elektrischer Isolierung. 

  5. Klare Vorgaben, was bei elektrischen Unfällen zu tun ist, sowie gezielte Erste-Hilfe-Schulung der Mitarbeiter.

Normative und gesetzliche Vorgaben



Wie bereits oben erwähnt, sind Unternehmen gesetzlich verpflichtet, in ihren Betrieben die Elektrosicherheit zu gewährleisten. Die damit einhergehenden Bestimmungen sind in verschiedenen Nomen, Gesetzen und Vorschriften klar festgesetzt: 

  1. DGUV Vorschrift 3 

  2. Arbeitsschutzgesetz
    1. ArbSchG § 5 „Beurteilung der Arbeitsbedingungen
    2. ArbSchG § 6 „Dokumentation“
  3. Betriebssicherheitsverordnung 

  4. Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS):
    1. 1111 „Gefährdungsbeurteilung“
    2. 1201 „Prüfungen und Kontrollen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen“

  5. Bestimmungen des VDE
    1. VDE 1000-10 „Anforderungen an die im Bereich der Elektrotechnik tätigen Personen“
    2. VDE 0105-100 „Betrieb von elektrischen Anlagen“
Die DGUV Vorschrift 3 regelt, welche Anforderungen der Arbeitgeber in Bezug auf Elektrosicherheit erfüllen muss. Sie schreibt fest, dass der Arbeitgeber dafür zu sorgen hat, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel nur von einer Elektrofachkraft oder unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft errichtet, geändert und instandgehalten werden dürfen. Darüber hinaus ist das Unternehmen für die Einhaltung elektrotechnischer Regeln verantwortlich. 

Wird ein Mangel festgestellt, so muss der Arbeitgeber diesen unverzüglich beheben. Bei dringender Gefahr darf die Anlage oder das Betriebsmittel darüber hinaus nicht weiterverwendet werden. Auch dafür hat der Arbeitgeber Sorge zu tragen. 

Prüffristen müssen in der Gefährdungsbeurteilung (Link zu einer beispielhaften Gefährdungsbeurteilung ortsveränderlicher Betriebsmittel) immer so festgelegt werden, dass auch zwischen den Prüfungen entstehende Mängel rechtzeitig erkannt werden. Bei besonderen Gefährdungen können deshalb kürzere Prüffristen notwendig sein.

Jedes Unternehmen sollte also immer auf qualifizierte Elektrofachkräfte zurückgreifen können, die dafür verantwortlich sind, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel den Sicherheitsstandards entsprechen. Diese Fachkräfte unterstützen den Unternehmer bei der Erstellung der entsprechenden Gefährdungsbeurteilung, bei den Prüfungen nach DGUV Vorschrift 3 und bei der regelmäßig erforderlichen Mitarbeiterunterweisung hinsichtlich vorhandener Elektrogefährdungen. 

Als Elektrofachkraft im Sinne der DGUV V 3 gilt, wer aufgrund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann. 

Unfallvermeidung im Sinne der Elektrosicherheit ist also keineswegs eine Einzelleistung, sondern Teamwork! Sie erfordert eine enge Zusammenarbeit von Fachkräften, einen sorgsamen Umgang mit elektrischen Geräten durch alle Mitarbeiter und natürlich die Einhaltung der gesetzlichen Grundlagen sowie entsprechender Prüffristen. Dies ist eine gemeinsame Verantwortung, die die Sicherheit im Unternehmen erhöht. 


Sie haben Fragen zur Aus- und Weiterbildung im Bereich Elektrotechnik?

Dann nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf, unsere Bildungsberater sind gern für Sie da!


Bleiben Sie wissbegierig!

Lesen Sie auch:
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