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8. Mai 2025

EU-Verpackungsverordnung (PPWR) 2025: Das müssen Unternehmen jetzt wissen

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR) bekommt der europäische Binnenmarkt erstmals einheitliche Regeln für Verpackungen und Verpackungsabfälle – verständlich, praxisnah und zukunftsorientiert. Als Ziele stehen dabei weniger Abfall, mehr Recycling und klare Vorgaben für nachhaltige Verpackungslösungen im Mittelpunkt.

Neben positiven Effekten für die Umwelt wird die Verordnung für Unternehmen wertvolle Impulse für Innovation, Ressourceneffizienz und nachhaltige Wettbewerbsfähigkeit geben. Die neuen Pflichten gelten nach einer Übergangszeit ab August 2026 – es bleibt also ausreichend Zeit für alle betroffenen Akteure, sich gut vorzubereiten und zukunftssicher aufzustellen.

Schritte zur optimalen Übernahme der Regeln und die Chancen für Wirtschaft sowie Umwelt beleuchtet dieser Blogbeitrag.

Lesezeit: 6 Minuten


AUF DEN PUNKT

  • Verbindliche EU-Vorgaben für nachhaltige Verpackungen: Die neue EU-Verpackungsverordnung verpflichtet Unternehmen ab 2026 zu recyclingfähigem Design, Mehrwegquoten und Rezyklateinsatz.

  • Mehr Verantwortung für Akteure: Firmen müssen künftig nachweisen, dass ihre Verpackungen umweltgerecht gestaltet sind – inklusive Konformitätsbewertung, Kennzeichnung und Rücknahmesystemen.

  • Jetzt handeln lohnt sich: Frühzeitige Anpassung spart Kosten, sichert Rechtskonformität und verschafft klare Vorteile im Wettbewerb um nachhaltige Lösungen.



Neue Regeln für Verpackungen: Einheitliche EU-Verordnung schafft Klarheit und Chancen

Am 11. Februar 2025 trat die neue EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, PPWR; Verordnung (EU) 2025/40 des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle) in Kraft. Ab dem 12. August 2026 gilt sie dann verbindlich in allen Mitgliedstaaten und schafft einen klaren, einheitlichen Rahmen für nachhaltige Verpackungslösungen. Als ein zentrales Element des European Green Deal und des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft ersetzt die Verpackungsverordnung die bisherige Verpackungsrichtlinie 94/62/EG, die in der Vergangenheit auch nationale Sonderregeln ermöglichte.


Die wichtigsten Neuerungen der PPWR – und ihre Vorteile für Wirtschaft und Umwelt

Die wichtigsten Neuerungen der EU-Verpackungsverordnung und ihre Vorteile für Umwelt sowie Unternehmen sind:

1. Weniger Verpackungsabfall – Ressourcen schonen und Effizienz steigern

Bis 2040 soll die Menge an Verpackungsabfällen im Vergleich zu 2018 um mindestens 15 % sinken. Unternehmen sind künftig verpflichtet, überflüssige Verpackungen zu vermeiden, Materialien effizienter einzusetzen und auf unnötige Umverpackungen zu verzichten. Mehrweg- und Nachfüllsysteme gewinnen an Bedeutung. Das reduziert einerseits nicht nur ökologische Belastungen und Ressourcenverbräuche, sondern verringert auf der anderen Seite auch den Materialeinsatz, senkt Rohstoff-, Produktions-, Lager- sowie Transportkosten – ein klarer wirtschaftlicher Vorteil.

 

2. Pflicht zur Recyclingfähigkeit – Innovation und Kreislaufwirtschaft fördern

Ab 2030 dürfen nur noch Verpackungen in Umlauf gebracht werden, die zu mindestens 70 % recyclingfähig sind. Materialien, Klebstoffe und Etiketten müssen recyclinggerecht gestaltet sein. Diese Vorgabe reduziert die Restmüllquote, fördert Innovationen im Verpackungsdesign, eröffnet neue Märkte durch umweltkonforme Produkte und stärkt die Kreislaufwirtschaft – ein Gewinn für Umwelt und Unternehmen, besonders, wenn letztgenannte frühzeitig auf zukunftsfähige Lösungen mit einem höheren Anteil an wiederverwertbaren Materialien setzen.

 

3. Ausbau von Mehrwegsystemen – Nachhaltigkeit mit System gestalten

Bis 2030 sollen mindestens 40 % aller Verkaufs-, Transport- und E-Commerce-Verpackungen wiederverwendbar sein – bis 2040 steigt dieser Anteil auf 70 %. Parallel dazu müssen Rücknahme- und Logistiksysteme etabliert werden. Mehrweg bedeutet umweltseitig weniger Einwegabfälle sowie Ressourcenschonung durch Mehrfacheinsatz. Unternehmen profitieren hier davon, dass wiederverwendbare Verpackungen langfristig die Stückkosten senken und geringere Entsorgungskosten aufgrund der geringeren Abfallmenge anfallen.

 

4. Einsatz von Rezyklaten – Märkte für Recyclingmaterialien stärken

Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff müssen ab 2030 zu mindestens 30 % aus Post-Consumer-Rezyklat bestehen – mit steigenden Quoten bis 2040. Unternehmen sind zur Transparenz über ihre Materialquellen verpflichtet. Das schafft wirtschaftlich stabile Märkte für Recyclingrohstoffe, stärkt die Versorgungssicherheit und senkt langfristig die Abhängigkeit von Primärressourcen bzw. reduziert ihren Einsatz.

 

5. Einheitliche Kennzeichnung – Verbraucherfreundlichkeit und Transparenz signalisieren

Künftig müssen alle Verpackungen europaweit einheitlich gekennzeichnet sein. Neue Symbole und Piktogramme erleichtern die richtige Entsorgung. Wiederverwendbare Verpackungen erhalten spezielle Markierungen. Das erhöht das Recyclingaufkommen, erleichtert das korrekte Trennen und stärkt das Umweltbewusstsein - Aspekte, die sich positiv auf ökologische Belange auswirken. Als ökonomisch vorteilhaft ist hier anzuführen, dass die einheitliche Gestaltung der Symbole individuelle Designkosten spart und dass die Transparenz das Vertrauen erhöht.

 

6. Verbot von Mogelpackungen und schädlichen Stoffen – Ehrlichkeit und Gesundheit schützen

Verpackungen dürfen künftig keine irreführenden Formate oder gesundheitsgefährdenden Stoffe wie bestimmte Schwermetalle oder PFAS mehr enthalten – insbesondere bei Lebensmittelkontakt gelten strengere Vorgaben. Davon profitieren die Umwelt, da weniger Schadstoffe im Umlauf sind und Unternehmen, die durch Transparenz und Produktverantwortung Imageschäden vermeiden und sich so rechtssicher im Markt bewegen.

Was bedeutet die PPWR für Unternehmen?

Alle Akteure entlang der Verpackungskette – Hersteller, Importeure, Händler – stehen künftig stärker in der Pflicht. 

  • "Design for Recycling" wird zur Norm: Verpackungen müssen recyclinggerecht gestaltet werden.

  • Konformitätsbewertung: Jede Verpackung muss den EU-Vorgaben entsprechen – nachgewiesen durch Dokumentation und ggf. einen bevollmächtigten Vertreter. 

  • Erweiterte Herstellerverantwortung (EPR): Unternehmen beteiligen sich an den Kosten für Sammlung, Sortierung und Recycling – sowohl für Einweg- als auch Mehrwegverpackungen. 
Trotz diesem Mehr an Verantwortung sollten die Chancen für Wirtschaft und Umwelt im Vordergrund stehen: Unternehmen, die ihre Verpackungsstrategien jetzt überarbeiten und an die Pflichten der Verpackungsverordnung anpassen, profitieren von Rechtssicherheit, geringeren Umstellungskosten und einem klaren modernen Imagevorteil im Wettbewerb.

 

Fazit: Klarer Kurs in Richtung Zukunft - Nachhaltigkeit als Wirtschaftsfaktor

Die neue EU-Verpackungsverordnung ist ein Meilenstein – für Umwelt und Wirtschaft gleichermaßen Sie setzt klare, verbindliche Maßstäbe für die gesamte Union, reduziert Abfall, schützt Ressourcen, fördert Innovationen und stärkt den Binnenmarkt durch einheitliche Vorgaben. Nicht zuletzt führt die neue Regelung auch zur Angleichung bestehender nationaler Systeme, die in den einzelnen Mitgliedsstaaten bislang mehr oder weniger stark etabliert waren – auch das ein Schritt hin zu mehr Wettbewerb unter gleichen Bedingungen. Für Unternehmen eröffnen sich damit vielfältige Chancen: Wer jetzt investiert, sichert sich Vorteile in einer zunehmend nachhaltigkeitsorientierten Wirtschaft. 

Jetzt ist die Zeit, die Weichen für eine angepasste Verpackungsstrategie zu stellen – für ökologischen und ökonomischen Erfolg. 

Bleiben Sie wissbegierig!


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