Kennzeichnungspflicht für KI-Inhalte? Was Art. 50 AI Act tatsächlich verlangt
„Ab August 2026 müssen alle KI-generierten Texte gekennzeichnet werden.“
Diese Aussage begegnet uns derzeit in vielen Medien, Newslettern und sozialen Netzwerken. Sie ist eingängig, stimmt jedoch so nicht und greift zu kurz.
Ab dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten nach Artikel 50 EU AI Act. Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzer vor Täuschung durch bestimmte KI-Systeme und KI-generierte Inhalte zu schützen. Eine pauschale Kennzeichnungspflicht für sämtliche mit ChatGPT oder anderen KI-Systemen erstellten Texte oder Bilder usw. führt die Verordnung jedoch nicht ein.
Was gilt tatsächlich? Welche Unternehmen sind betroffen? Und welche Inhalte müssen künftig transparent gemacht werden?
In diesem Beitrag räumen wir mit den häufigsten Missverständnissen auf und zeigen, worauf Unternehmen jetzt achten sollten.
Lesezeit: 6 Minuten
AUF DEN PUNKT
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Warum gerade jetzt so viel Verwirrung herrscht
Mit Inkrafttreten der nächsten Umsetzungsstufe des AI Acts am 02. August 2026 rückt insbesondere Artikel 50 in den Fokus. Dieser regelt Transparenzpflichten für bestimmte KI-Systeme und bestimmte KI-generierte Inhalte.In der öffentlichen Diskussion wurde daraus häufig eine verkürzte Botschaft:
„Alle KI-generierten Texte müssen künftig gekennzeichnet werden.“
Das klingt eindeutig, ist jedoch in der Gesamtbetrachtung zu pauschal.
Der AI Act verfolgt ein anderes Ziel. Er soll verhindern, dass Menschen über den Ursprung oder die Echtheit bestimmter Inhalte getäuscht werden. Deshalb knüpfen die Transparenzpflichten an konkrete Anwendungsfälle an und unterscheiden zwischen verschiedenen Rollen - etwa Anbietern und Betreibern von KI-Systemen. Nicht jede Nutzung eines Sprachmodells löst automatisch eine Kennzeichnungspflicht aus.
Mythencheck - für Eilige
Keine Zeit für den gesamten Beitrag? Dann finden Sie hier die drei häufigsten Irrtümer rund um die neuen Transparenzpflichten des AI Acts und die jeweils kurze Einordnung dazu.Mythos 1: „Alle KI-Texte bzw. -Inhalte müssen künftig gekennzeichnet werden.“
Falsch. Eine allgemeine Kennzeichnungspflicht sieht der AI Act nicht vor. Entscheidend ist immer der konkrete Anwendungsfall.Mythos 2: „Das betrifft nur große Tech-Unternehmen.“
Nicht unbedingt. Auch Unternehmen, die KI-Systeme professionell einsetzen, können abhängig vom Einsatzszenario von den Transparenzpflichten betroffen sein.Mythos 3: „Mit einem Hinweis wie ‚Erstellt mit KI‘ ist alles erledigt.“
Zu kurz gedacht. Der AI Act (Art. 50) kennt unterschiedliche Transparenzanforderungen. Je nach Anwendungsfall können sichtbare Hinweise, technische Kennzeichnungen oder organisatorische Maßnahmen erforderlich sein. Sie möchten genauer wissen, was sich ab August 2026 tatsächlich ändert? Dann beantworten die folgenden FAQ die wichtigsten Fragen aus der Unternehmenspraxis.FAQ
Was ändert sich ab dem 2. August 2026?
Ab diesem Datum gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50 AI Act. Ergänzend hat die Europäische Kommission Leitlinien in einem Code of Practice on Transparency of AI-Generated Content (Verhaltenskodex zur Transparenz von KI-generierten Inhalten) veröffentlicht, die Unternehmen bei der praktischen Umsetzung unterstützen sollen. Der Code ist freiwillig, die festgeschriebenen Pflichten des AI Acts sind hingegen verbindlich. Für bestimmte, bereits vor dem 2. August 2026 in Verkehr gebrachte Systeme, gilt eine Übergangsregelung bis zum 2. Dezember 2026.Was sind die Transparenzpflichten nach Artikel 50 AI Act?
Artikel 50 des AI Acts verfolgt ein zentrales Ziel: Nutzerinnen und Nutzer sollen erkennen können, wann sie mit Künstlicher Intelligenz interagieren oder KI-generierte beziehungsweise KI-manipulierte Inhalte wahrnehmen. Die Verordnung schreibt daher keine einheitliche Kennzeichnungspflicht, sondern verschiedene Transparenzmaßnahmen für unterschiedliche Situationen vor.Je nach Anwendungsfall kann dies beispielsweise bedeuten, dass
- Nutzer darüber informiert werden müssen, dass sie mit einem KI-System kommunizieren,
- KI-generierte oder KI-manipulierte Inhalte als solche erkennbar sein müssen,
- Deepfakes offengelegt werden müssen oder
- bestimmte veröffentlichte KI-generierte Inhalte mit einem Transparenzhinweis versehen werden müssen.
Müssen jetzt alle KI-generierten Inhalte gekennzeichnet werden?
Nein. Das ist wahrscheinlich das größte Missverständnis. Der AI Act enthält keine allgemeine Pflicht, sämtliche mit ChatGPT oder anderen KI-Systemen erstellten Inhalte wie bspw. Texte oder Bilder zu kennzeichnen. Ob eine Transparenzpflicht besteht, hängt vom jeweiligen Einsatzszenario und den gesetzlichen Voraussetzungen des Artikels 50 ab. Die reine Nutzung von KI als Schreibassistenz fällt nicht automatisch darunter.Welche KI-Anwendungen sind betroffen?
Nicht jede KI-Anwendung fällt automatisch unter die Transparenzpflichten des AI Acts. Entscheidend ist wofür und wie ein KI-System eingesetzt wird.Betroffen sind insbesondere:
- KI-Systeme zur Interaktion mit Menschen, etwa Chatbots oder virtuelle Assistenten, sofern für Nutzer nicht offensichtlich ist, dass sie mit einer KI kommunizieren.
- KI-Systeme zur Erzeugung synthetischer Inhalte, beispielsweise für Texte, Bilder, Audio- oder Videoinhalte.
- Deepfake-Anwendungen, die Inhalte künstlich erzeugen oder manipulieren und dadurch Personen oder Sachverhalte authentisch erscheinen lassen.
- Bestimmte veröffentlichte KI-generierte Inhalte, insbesondere wenn sie der Information der Öffentlichkeit dienen und keine gesetzliche Ausnahme greift.
Betrifft das auch interne E-Mails oder Protokolle?
In der Regel nein. Wer ChatGPT als Schreibassistenz für interne Dokumente, Besprechungsprotokolle oder Entwürfe nutzt, unterliegt dadurch nicht automatisch einer Kennzeichnungspflicht nach Artikel 50.Davon unabhängig sollten Unternehmen aber klare interne Regeln für den Einsatz generativer KI schaffen, insbesondere im Hinblick auf Datenschutz, Informationssicherheit, Vertraulichkeit und Qualitätskontrolle.
Warum führt die EU diese Transparenzpflichten ein?
Mit generativer KI wird es zunehmend schwieriger zu erkennen, ob Inhalte von Menschen oder Maschinen stammen. Gerade bei Deepfakes oder öffentlich verbreiteten Informationen kann dies Vertrauen untergraben und Manipulationen erleichtern.Die Transparenzpflichten sollen deshalb Vertrauen stärken und die Nachvollziehbarkeit KI-generierter Inhalte verbessern.
Was Unternehmen jetzt tun sollten
Auch wenn viele Unternehmen nicht unmittelbar von jeder Transparenzpflicht betroffen sind, lohnt sich eine frühzeitige Betrachtung des Themas.
Dazu tragen u.a. folgende Maßnahmen bei:
- Erfassen Sie die im Unternehmen eingesetzten KI-Anwendungen.
- Definieren Sie klare interne Leitlinien für den Einsatz generativer KI.
- Prüfen Sie, ob veröffentlichte KI-Inhalte künftig den Transparenzpflichten aus Art. 50 AI Act unterliegen.
- Sensibilisieren Sie Mitarbeitende für Datenschutz, Informationssicherheit und den verantwortungsvollen Umgang mit KI.
- Beobachten Sie die weiteren Leitlinien und Auslegungshilfen der EU-Kommission, da diese den Anwendungsbereich von Artikel 50 weiter konkretisieren können.
Fazit
Die Transparenzpflichten des AI Acts bringen weder eine pauschale Kennzeichnungspflicht für alle KI-generierten Inhalte noch einen grundsätzlichen Paradigmenwechsel für jede Form der KI-Nutzung.
Sie verlangen jedoch einen bewussteren und transparenteren Umgang mit bestimmten KI-Anwendungen und veröffentlichten KI-Inhalten.
Unternehmen, die ihre KI-Anwendungen kennen, Verantwortlichkeiten festlegen und interne Regeln schaffen, sind gut auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Denn auch beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz gilt: Nicht möglichst viel Transparenz ist das Ziel, sondern die gesetzlich geforderte Transparenz an der richtigen Stelle.
Bleiben Sie wissbegierig!
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