Fortbildungslehrgang: Asbestsachkundige nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 - Verlängerung der Sachkunde gemäß Anlage 5

Seminarnummer: EUUT020

Jeder Asbestsachkundige nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 muss innerhalb der Geltungsdauer des Sachkundenachweises (6 Jahre) eine behördlich anerkannte Fortbildung besuchen. Durch den Besuch wird der Sachkundenachweis um 6 Jahre verlängert.

Die Fortbildung gemäß TRGS 519 Anlage 5 bringt das Wissen der Teilnehmer auf den aktuellen Stand, informiert sie bis hin zur praktischen Tätigkeit vor Ort und berücksichtigt dabei die neuesten Verordnungen und Gesetze.

Präsenz
8 Seminarstunden
1 Termin verfügbar
Teilnahmebescheinigung
VDSI Punkte
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Fortbildung nach TRGS 519 Anlage 5

Zielgruppe

Sachkundige, die in den vergangen 6 Jahren die Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4 erworben haben und diese verlängern wollen.

Seminarinhalt

  • Asbest - Verwendung und Eigenschaften
  • Aktuelles aus Vorschriften und Regelwerk
  • Hinweise zur Verwendungsbeschränkung
  • Technische und organisatorische Maßnahmen
  • PSA

Ist kein passender Termin dabei oder Ihr Wunschtermin ist ausgebucht?

Teilnahmebescheinigung

8 Seminarstunden
1 Tag

08:30 bis 16:00 Uhr
Nachweis der Sachkunde nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4
VDSI Punkte Arbeitsschutz: 1
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 1
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 1

Hinweis zum Abschluss:
Verlängerung der Gültigkeit des Sachkundenachweises nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 4

Der Lehrgang ist staatlich anerkannt.

Der Sachkundenachweis gilt für den Zeitraum von 6 Jahren. Wird während der Geltungsdauer des Sachkundenachweises ein behördlich anerkannter Fortbildungslehrgang besucht, der die Mindestanforderungen nach Nummer 2.7 der TRGS 519 Anlage 5 erfüllt, verlängert sich die Geltungsdauer um 6 Jahre, gerechnet ab dem Datum des Nachweises über den Abschluss des Fortbildungslehrganges.

Sachkundenachweise, die vor dem 1. Juli 2010 erworben wurden, waren nur bis zum 30. Juni 2016 gültig. Eine Gültigkeitsverlängerung ist nicht mehr möglich. Es muss erneut ein Grundlehrgang zum Erwerb der Sachkunde besucht werden.

Verlängerung der Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRAS 519 Anlage 3

Interessenten für einen Fortbildungslehrgang zur Verlängerung der Sachkunde nach Nr. 2.7 der TRAS 519 Anlage 3 wenden sich zur individuellen Terminabstimmung bitte an unsere kostenfreie Bildungsberatung: Service-Hotline: 0800 5558838

Seminarbuchung: Jetzt passenden Termin & Ort wählen

22.11.2024 - 22.11.2024
Erfurt
615,00 €
Nettopreis (zzgl. MwSt.)
731,85 €
Bruttopreis (inkl. MwSt.)
 

Veranstaltungsnummer: EUUT020.19

Veranstaltungsort: Tagungshotel

Preisdetails:

Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.

Seminar:
615,00 €
Nettopreis:
615,00 €
zzgl. 19 % MwSt.:
116,85 €
Endpreis (Brutto)
inkl. 19 % MwSt.:
731,85 €
 

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