Grundlehrgang: Biogasanlagen sicher betreiben

Seminarnummer: EUET017

Die Technologie der Biogasanlagen ist ausgereift und erprobt. Dennoch sind einige wichtige Aspekte zu beachten, wenn sich der sichere und wirtschaftliche Betrieb einstellen soll: Beim Anlagenbetrieb entstehen Zwischen- und Endprodukte, die wassergefährdend, giftig, brand- oder explosionsfähig sind. Biogasanlagen sind daher in der Regel genehmigungsbedürftig und müssen unterschiedliche gesetzliche Vorgaben erfüllen.

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16 Seminarstunden
Teilnahmebescheinigung
VDSI Punkte

Biogas Schulung

Die Schulung beleuchtet die hierzu notwendigen technischen Voraussetzungen. Die Teilnehmer erhalten Kenntnisse zum wirtschaftlichen und sicheren Betrieb der geplanten bzw. installierten Technik. Es werden Fragen der Rahmenbedingungen für eine realistische und technisch umsetzbare Planung aufgezeigt sowie Möglichkeiten der Effektivitätssteigerung der Anlage erörtert.

Zielgruppe

Personal von Biogasanlagen bspw. Anlagenfahrer (-Bediener) von Biogasanlagen ohne Vorkenntnisse

Seminarinhalt

  • Begriffsdefinitionen
  • Allgemeine Merkmale und Unterscheidung verschiedener Verfahrensvarianten
  • Messtechnik für die Biogasanlage
  • Grundlagen des Gärprozesses
    • Phasen der Biogaserzeugung
    • Einflussparameter auf den Gärprozess
  • Einsatzstoffe in der Biogasanlage
  • Umrechnung des Biogasvolumens auf Normgasbedingungen
  • Sicherheitstechnische Aspekte der Gase
    • Eigenschaften der Gase
    • Einsteigen in Behälter (DGUV Regel 113-004)
  • Gefährdungsbeurteilung und Explosionsschutzdokument
  • Schwefelwasserstoff
    • Grundlagen
    • Entschwefelung
  • Gassystem der Biogasanlage
  • Prüfpflichten
  • Genehmigungsrecht
  • Wasserrecht - AwSV
Teilnahmebescheinigung

16 Seminarstunden
2 Tage

08:30 bis 16:00 Uhr
VDSI Punkte Arbeitsschutz: 2
VDSI Punkte Brandschutz: 2
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 2
Die Kenntnisse müssen alle 2 Jahre nach Abschluss der Ausbildung in einem Fortbildungslehrgang aufgefrischt werden.

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Die TRGS 529 und TRAS 120 schreiben eine Qualifizierungspflicht für Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas fest. Betreiber müssen eine verantwortliche Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend qualifiziert sein muss.