Grundlehrgang: Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas - Erwerb der spezifischen Fachkunde im Rahmen der Instandhaltung nach TRGS 529 Abschnitt 7.3
Abschnitt 7 der TRGS 529 legt in ihrer aktuellen Ausgabe mit Stand vom Mai 2024 fest, dass für Tätigkeiten im Rahmen der Instandhaltung von Biogasanlagen eine entsprechende spezifische Fachkunde vorhanden sein muss. Die TRAS 120 ergänzt die Qualifizierungspflicht spezifisch. Für Betreiber ist in diesem Zusammenhang zu beachten, dass - sofern die Instandhaltung nicht von einer entsprechenden Drittfirma - ausgeführt wird, die intern mit Instandhaltungsarbeiten beauftragten Personen über die spezifische Fachkunde verfügen müssen.
Die Schulung vermittelt den Teilnehmern die nötigen Fähigkeiten und Kenntnisse für Instandhaltungsabreiten an Biogasanlagen. Der Erwerb der spezifischen Fachkunde wird in einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle nachgewiesen.
Zielgruppe
Mitarbeiter von Instandhaltungsfirmen bzw. von Biogasanlagenbetreibern, die entsprechende Instandhaltungsarbeiten an Biogasanlagen durchführen und die dafür notwendige spezifische Fachkunde erwerben wollen
Seminarinhalt
Allgemeine Kenntnisse
- Grundlagen des Gefahrstoffrechts
- Inhalte und Ziele der GefStoffV und der TRGS 529
- Grundlagen des Betriebssicherheitsrechts
- Inhalte und Ziele der TRBS 1112 und der TRBS 1112 Teil 1
- Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahr- und Biostoffen (Instandhaltung)
Gefährdungen in Biogasanlagen
- Technik von Anlagen zur Erzeugung von Biogas
- Übersicht über wesentliche Gefährdungen in Biogasanlagen
- Gefährdungen durch Biogas
Grundlegende Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten
- Gefährdungsbeurteilung für gefährliche Arbeitsverfahren
- Freigabeverfahren
- Aufsichtsführung bei gefährlichen Arbeitsverfahren
- Sicherungsposten
- Einweisung und Unterweisung
- Alleinarbeit
- Besondere Pflichten bei der Zusammenarbeit von mehreren Arbeitgebern
- Brände, Explosionen, Stofffreisetzungen
- Gesundheitsschutz, persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Weiterführende Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten
- Maßnahmen zum Schutz gegen Absturz
- Verwendung von besonderen Arbeits- und Hilfsmitteln: Krane, hochziehbare Personenaufnahmemittel, Hubarbeitsbühnen, Gerüste, Leitern
- Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln
Personenrettung, Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe
- Retten aus Höhen und Tiefen
- Personenrettungskonzepte
- Giftinformationszentren
- Organisation und Einrichtungen der Ersten Hilfe
- Beseitigen von Verunreinigungen
- Löschen von Bränden
- Alarmplan und Feuerwehrplan
Arbeitshilfen
- Handlungshilfen (Checklisten, Muster-Gefährdungsbeurteilungen)
Spezifische Inhalte der TRAS 120
Schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Verständnisnachweis
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15 Seminarstunden
2 Tage
zzgl. schriftlicher Lernerfolgskontrolle
8:30 bis 16:00 Uhr
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
Soweit eine Fortbildungsmaßnahme vor der Bekanntgabe der novellierten TRGS 529 für fachkundige Personen nach TRGS 529 Anhang 3.1 (bislang: Anlage 3) nachgewiesen werden kann, kann die erste Fortbildung im Rahmen eines eintägigen Fortbildungskurses (mit schriftlicher Lernerfolgskontrolle) erfolgen.
Der Arbeitgeber hat nach TRGS 529 Abschnitt 7.4 Abs. 2 sicherzustellen, dass die fachkundigen Personen mindestens alle vier Jahre an wiederkehrenden Fortbildungsmaßnahmen mit Bezug zu den Inhalten der jeweiligen Anhänge (3.1, 3.2, 3.3) teilnehmen.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
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Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.
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