Fortbildungslehrgang: Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas - Erhalt der spezifischen Fachkunde für die Annahme besonderer Einsatzstoffe nach TRGS 529 Abschnitte 7.2, 7.4 Abs. 2
Die TRGS 529 mit Stand vom Mai 2024 schreibt eine Qualifizierungspflicht für die Annahme von und den Umgang mit besonderen Einsatzstoffen in Biogasanlagen fest. Dieses Erfordernis wird von der TRAS 120 ergänzt. Betreiber müssen eine fachkundige Person zur Gewährleistung eines rechtskonformen Anlagenbetriebes benennen, welche entsprechend ausgebildet ist.
Gemäß TRGS 529 Abschnitt 7.4 hat der Arbeitgeber sicherzustellen, dass die bestellte Person mindestens alle 4 Jahre an einer Fortbildung teilnimmt, um die Kenntnisse zu aktualisieren und die Fachkunde entsprechend zu erhalten.
Zielgruppe
Verantwortliche Personen für die Annahme von und den Umgang mit besonderen Einsatzstoffen in Biogas- und Abfallvergäranlagen, die ihre vorhandenen Kenntnisse vertiefen sowie aktualisieren und damit ihre spezifische Fachkunde erhalten wollen.
Seminarinhalt
Aktuelle Entwicklungen
- Entwicklungen im staatlichen Recht, in den Schriften der Unfallversicherungsträger und im Regelwerk der technischen Verbände
- Aktuelles Unfall- und Berufskrankheitengeschehen
- Weiterentwickelte und neue Technik von Anlagen zur Erzeugung von Biogas, in denen besondere Einsatzstoffe angenommen werden
Kenntnisauffrischung und Wissensaktualisierung, Wiederholung ausgesuchter Inhalte
- Besondere Einsatzstoffe (Begriffsdefinition, Eigenschaften, Betriebssicherheit, Gefährdungen, Grundlagen des Gärprozesses)
- Vorgehensweise bei der Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit besonderen Einsatzstoffen
- Schutzmaßnahmenkonzept der TRGS 529 für die Annahme von Substraten und besonderen Einsatzstoffen (gemäß Abschnitte 4.1.2, 4.1.5 TRGS 529)
- Durchführung von Schnelltests (gemäß Abschnitt 3.2.2 Abs. 4, 5, 6 TRGS 529)
- Anforderungen an die Dokumentation (gemäß Abschnitt 4.2.15 TRGS 529)
- Darstellung und Erörterung der Praxis sowie von Beispielen für Unfälle, Schadensereignisse und Prozessstörungen
- Spezifische Inhalte der TRAS 120
Erfahrungsaustausch
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5 Seminarstunden
1 Tag
Erfolgreich abgeschlossener Grundlehrgang: Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas - Erwerb der spezifischen Fachkunde für die Annahme besonderer Einsatzstoffen nach TRGS 529 Abschnitt 7.2
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
Der Arbeitgeber hat nach TRGS 529 Abschnitt 7.4 Abs. 2 sicherzustellen, dass die fachkundigen Personen mindestens alle vier Jahre an wiederkehrenden Fortbildungsmaßnahmen mit Bezug zu den Inhalten der jeweiligen Anhänge (3.1, 3.2, 3.3) teilnehmen.