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Jahresunterweisung: Bediener von Hubarbeitsbühnen

Jährliche Unterweisung Hubarbeitsbühnen

Zielgruppe

Personen, die eine Bedienerschulung für Hubarbeitsbühnen erfolgreich abgeschlossen haben und nun einmal jährlich nach DGUV Vorschrift 100-001 § 4 unterwiesen werden müssen.

Inhalt

  • rechtliche Grundlagen
  • Regeln, Informationen und Grundsätze der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Regel 100-500 Betreiben von Hebebühnen, DGUV Information 208-019 Sicherer Umgang mit fahrbaren Hubarbeitsbühnen)
  • Technische Regeln (TRBS 2121 Gefährdungen von Personen durch Absturz)
  • Unfallgeschehen (persönliches Fehlverhalten)
  • Anforderungen an den Bediener
  • Verantwortung und Haftung (Pflichten von Fach- und Führungskräften/des Bedieners, mögliche Rechtsfolgen)
  • Unterschiede bei Bauformen
  • sicherheitstechnische Hinweise
  • Standsicherheit (Bodenbeschaffenheit, Arbeiten auf der schiefen Ebene, besondere Sicherheitseinrichtungen)
  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
  • Prüfung von Hubarbeitsbühnen (Befähigte Person, Dokumentation der Prüfung)
  • Betrieb und Umgang
  • Praktische Unterweisung
Teilnahmebescheinigung

4 Seminarstunden
1 Tag

08:30 bis 12:00 Uhr

Erfolgreich abgeschlossene Bedienerschulung für Hubarbeitsbühnen

VDSI Punkte Arbeitsschutz : 0
VDSI Punkte Brandschutz : 0
VDSI Punkte Managementsysteme : 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz : 0
VDSI Punkte Security : 0
VDSI Punkte Umweltschutz : 0

Der zeitliche Umfang der Inhouse-Schulung bemisst sich anhand der Hubarbeitsbühnen (Art & Anzahl), für die eine Unterweisung erfolgen soll, sowie anhand der Anzahl der Teilnehmenden. Der Mindestumfang beträgt vier Seminarstunden. Für den Praxisbezug stellt der Auftraggebende die Hubarbeitsbühnen sowie einen Übungsbereich für die Dauer der Unterweisung zur Verfügung.

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