Weiterbildung zum Brandschutzbeauftragten
Brandschutzbeauftragte sind im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich. Sie sollen Brandgefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass diese beseitigt oder unterbunden und evtl. entstehende Schäden gering gehalten werden. Dabei unterstützt und berät er das Unternehmen in den drei Arten des Brandschutzes - dem vorbeugenden, abwehrenden sowie dem organisatorischen Brandschutz.
Ein Brandschutzbeauftragter sollte bestellt werden, wenn für die Arbeitsstätte eine erhöhte Brandgefährdung besteht. Dies trifft zu wenn:
- Stoffe mit erhöhter Entzündbarkeit vorhanden sind,
- die örtlichen Verhältnisse eine Brandentstehung begünstigen oder
- bei einem Entstehungsbrand mit einer schnellen Ausbreitung zu rechnen ist.
Weitere Informationen zum Brandschutzbeauftragten im Unternehmen erhalten Sie ab sofort in unserer kostenfreien Info-Broschüre.
Für die Aus- und Fortbildung von Brandschutzbeauftragten bieten wir Ihnen diese Seminare an:
Brandschutzbeauftragter (TÜV®)
Brandschutzbeauftragter nach vfdb-Richtline
Aufgrund besonderer Rechtsvorschriften, behördlicher Auflagen, Gefährdungsbeurteilungen oder Versicherungsbedingungen ist es erforderlich, dass eine Ausbildung des Brandschutzbeauftragten nach vfdb-Richtlinie 12-09/01:2014-08 erfolgt.