Fortbildungslehrgang: Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas - Erhalt der spezifischen Fachkunde im Rahmen der Instandhaltung nach TRGS 529 Abschnitt 7.3, 7.4 Abs. 2
Die aktuelle TRGS 529 (Stand Mai 2024) legt fest, dass für Instandhaltungsarbeiten in Biogasanlagen eine spezifische Fachkunde vorhanden sein muss. Diese Verpflichtung wird von der TRAS 120 ergänzt. Gemäß TRGS 529 Abschnitt 7.4 ist durch den Arbeitgeber zu gewährleisten, dass die fachkundige Person mindestens alle vier Jahre eine entsprechende Fortbildungsveranstaltung besucht, um das Wissen zu erneuern und die Fachkunde damit zu erhalten.
Die für den Erhalt der spezifischen Fachkunde nötige Kenntnisauffrischung zu Themen wie Gefährdungen in Biogasanlagen oder Schutzmaßnahmen in Instandhaltungsarbeiten werden in diesem Lehrgang vermittelt und in einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle überprüft.
Zielgruppe
Fachkundige Personen für Instandhaltungsarbeiten in Biogasanlagen, die ihre vorhandenen Kenntnisse vertiefen sowie aktualisieren und damit ihre spezifische Fachkunde erhalten wollen.
Seminarinhalt
Aktuelle Entwicklungen
- Entwicklungen im staatlichen Recht, in den Schriften der Unfallversicherungsträger und im Regelwerk der technischen Verbände
- Aktuelles Unfall- und Berufskrankheitengeschehen
- Weiterentwickelte und neue Technik von Anlagen zur Erzeugung von Biogas
Kenntnisauffrischung und Wissensaktualisierung, Wiederholung ausgesuchter Inhalte
- Allgemeine Kenntnisse (Grundlagen des Gefahrstoff- und Betriebssicherheitsrechts, Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung)
- Gefährdungen in Biogasanlagen
- Grundlegende Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten (Einweisung und Unterweisung, Brände, Explosionen, Stofffreisetzungen, Gesundheitsschutz, PSA)
- Weiterführende Schutzmaßnahmen für Instandhaltungsarbeiten (bei Bedarf: Schutz gegen Absturz, besondere Arbeits- und Hilfsmitteln, elektrische Anlagen und Betriebsmitteln)
- Personenrettung, Notfallmaßnahmen und Erste Hilfe
- Arbeitshilfen
- Spezifische Inhalte des TRAS 120
Erfahrungsaustausch
Schriftliche Lernerfolgskontrolle zum Verständnisnachweis
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8 Seminarstunden
1 Tag
zzgl. schriftlicher Lernerfolgskontrolle
8:30 bis 16:00 Uhr
Erfolgreich abgeschlossener Grundlehrgang: Tätigkeiten bei der Herstellung von Biogas - Erwerb der spezifischen Fachkunde im Rahmen der Instandhaltung nach TRGS 529 Abschnitt 7.3
VDSI Punkte Brandschutz: 0
VDSI Punkte Managementsysteme: 0
VDSI Punkte Gesundheitsschutz: 0
VDSI Punkte Security: 0
VDSI Punkte Umweltschutz: 0
Soweit eine Fortbildungsmaßnahme vor der Bekanntgabe der novellierten TRGS 529 für fachkundige Personen nach TRGS 529 Anhang 3.1 (bislang: Anlage 3) nachgewiesen werden kann, kann die erste Fortbildung im Rahmen eines eintägigen Fortbildungskurses (mit schriftlicher Lernerfolgskontrolle) erfolgen.
Der Arbeitgeber hat nach TRGS 529 Abschnitt 7.4 Abs. 2 sicherzustellen, dass die fachkundigen Personen mindestens alle vier Jahre an wiederkehrenden Fortbildungsmaßnahmen mit Bezug zu den Inhalten der jeweiligen Anhänge (3.1, 3.2, 3.3) teilnehmen.
Es gilt die Prüfungsordnung der TÜV Thüringen Akademie GmbH.
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Veranstaltungsnummer: EUUT031.01
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Im Preis enthalten sind Seminarverpflegung, Lern- und Arbeitsmittel sowie Lehrmaterial in digitaler oder gedruckter Form.
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