Ausbildung & Weiterbildung
im Facility Management

Facility Management umfasst eine Vielzahl von Aufgaben rund um die Verwaltung von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen. Um die Sicherheit von Immobilien und Liegenschaften zu gewährleisten, sind Facility Manager mit umfangreichen administrativen und technischen Aufgaben der Gebäudetechnik und des Gebäudemanagements betraut. Besonders Instandhaltungs-Tätigkeiten von Gewerbeimmobilien inklusive aller dazugehörenden Anlagen und Einrichtungen zählen dazu. Doch auch die Gewährleistung der Sicherheit von Wohngebäuden zum Schutz der Bewohner ist als ein Bestandteil der Wohnungswirtschaft von großer Wichtigkeit.

In der gesamten Immobilienwirtschaft deckt das Facility Management alle Schritte von der Planung bis hin zur Überprüfung und Bewirtschaftung von Immobilien ab. Diese Arbeiten sind mit viel Verantwortung verbunden und sollten darum nur von geschultem Personal wahrgenommen werden. Die TÜV Akademie bietet ein umfangreiches Bildungsangebot in den Bereichen Gebäudetechnik und Brandschutz, um Ihr Personal auf eine Tätigkeit im Facility Management vorzubereiten.

Gebäudetechnik & Liegenschaften

Grundlagen des technischen Facility Managements
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Technische Gebäudeausrüstung wird immer komplexer, was die Anforderungen an Nutzung und Wartung stetig erhöht. Alle Beschäftigten in der Haustechnik, Verwaltung und Wartung von Gebäuden haben in diesem Bereich sehr umfangreiche Aufgaben zu erfüllen, für deren Erledigung immer mehr Fachwissen wichtig ist.
Verkehrssicherungspflicht - Gebäude, Außenanlagen und Verkehrswege für Dritte unbedenklich nutzbar halten
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Jeder Eigentümer von Immobilien ist verpflichtet, für die Verkehrssicherheit der Objekte Sorge zu tragen. Verkehrssicherheit bedeutet, dass das Gebäude und die Außenanlagen durch Dritte unbedenklich genutzt werden können.
Rückkühlwerke - Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI 2047 Blatt 2)
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Für die Betreiber von Verdunstungskühlanlagen besteht akuter Handlungsbedarf, um einen hygienisch sicheren Betrieb gewährleisten zu können. Dies bedeutet konkret, eine Kontamination des Kühlturmwassers durch Legionellen, Pseudomonaden oder Schimmelpilze zu verhindern.
Beauftragte Person nach TRBS 3121 (Betrieb von Aufzugsanlagen)
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Das Seminar vermittelt Kenntnisse zu den Sicherheitsanforderungen, die die aktuellen technischen Regeln für den Betrieb von Aufzugsanlagen vorschreiben.

Brandschutz

Brandschutzhelfer und Evakuierungshelfer gemäß ArbSchG, ASR A 2.2 und DGUV V1
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Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutzhelfern entsteht aus § 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie ASR A 2.2. Sie müssen entsprechend ausgebildet und regelmäßig nachgeschult werden.
Bautechnischer Brandschutz
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Der bautechnische Brandschutz ist als Gesamtheit aller bautechnischen, baugestalterischen und auch funktionsplanerischen Maßnahmen zu verstehen, deren Zielstellung in der Vermeidung und Unterbindung von Brandentstehung sowie der Reduzierung einer gefährlichen Brandausbreitung ist.
Grundlehrgang: Brandschutzbeauftragter (TÜV®)
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Die Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ermöglicht den Teilnehmern, solides Wissen und praxisnahe Kenntnisse des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes (baulich, anlagentechnisch, organisatorisch) zu erwerben.
Fortbildungslehrgang: Brandschutzbeauftragter
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Die Teilnehmer erhalten Informationen zu aktuellen rechtlichen und technischen Entwicklungen im vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz und bringen so ihr Wissen auf den neuesten Stand.
Grundlehrgang: Brandschutzbeauftragter nach vfdb-Richtlinie
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Brandschutzbeauftragte sind im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich. 
Fortbildungslehrgang: Brandschutzbeauftragter nach vfdb-Richtlinie
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Der im Grundlehrgang erworbene Wissens- und Kenntnisstand zum Brandschutz muss stetig gefestigt, auf dem neuesten Stand gehalten und ausgebaut werden.
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Sprühwasserlöschanlagen/Sprinkleranlagen (Sprinklerwart)
Freie Plätze : 100
Präsenz
Wasserlöschanlagen sind wichtiger Bestandteil im anlagentechnischen Brandschutz. Im Ernstfall muss ihre Wirksamkeit gesichert sein, um Entstehungs- und Großbrände zu verhindern.
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Sprühwasserlöschanlagen/Sprinkleranlagen (Sprinklerwart)
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Die ordnungsgemäße Prüfung von Sprinkleranlagen und ein qualitativ hochwertiges sowie sicheres Arbeiten als befähigte Person sind nur möglich, wenn das Wissen immer auf dem aktuellen Stand ist.
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen)
Freie Plätze : 100
Präsenz
RWA-Anlagen verhindern keinen Brand, sind aber ein wirksames Mittel zur Schadensbegrenzung im Brandfall. Was zunehmend auch im Facility Management eine große Rolle spielt.
Fortbildungslehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA-Anlagen)
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Sachkundige bzw. befähigte Personen, die für die Planung und Funktion der RWA-Anlagen verantwortlich sind, müssen über umfangreiche Sachkunde verfügen. Dieses Fortbildungsseminar dient zur Auffrischung der bereits erworbenen Kenntnisse.
Grundlehrgang: Sachkundiger zur Prüfung von Brandschutzklappen
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Es wird ein Überblick zu den rechtlichen und gesetzlichen Grundlagen gegeben und eine praktische Unterweisung zu Wartungsaufgaben und Prüftätigkeiten durchgeführt.
Fortbildungslehrgang: Prüfung und Instandhaltung von Brandschutzklappen inkl. asbesthaltige Brandschutzklappen
Freie Plätze : 100
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Im Seminar aktualisieren und vertiefen die Teilnehmer ihre Kenntnisse zu Brandschutzklappen inkl. asbesthaltiger Exemplare.
Grundlehrgang: Sachkundiger zur Prüfung von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen
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Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen müssen nach Einbau, nach Veränderung und regelmäßig wiederkehrend durch Sachkundige geprüft werden, um im Brandfall den bestmöglichen Schutz zu garantieren.
Grundlehrgang: Sachkundiger zur Prüfung v. kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
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Präsenz
Das Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die als Sachkundige mit der Prüftätigkeit von kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren beauftragt werden sollen. Sie erwerben fundierte Kenntnisse der neuen Rechtsvorschriften auf europäischer und nationaler Ebene und werden mit dem einschlägigen technischen Regelwerk vertraut gemacht.
Fortbildungslehrgang: Sachkundiger zur Prüfung von Feuerschutz- und Rauchschutzabschlüssen, kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren
Freie Plätze : 100
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Neuland wird mit der Klassifizierungsnorm für Türen und Tore mit Feuer- und Rauchschutzeigenschaften betreten, aber auch die Produktnormen "Türen” und "Tore” bedeuten Abschied nehmen von Gewohntem.
Grundlehrgang: Befähigte Person zur Prüfung von Wandhydranten (Steigleitungen u.ä.) gemäß DIN EN 671-3
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Präsenz
Um die Betriebsbereitschaft und Funktionstüchtigkeit im Brandfall zu gewährleisten, müssen Wandhydranten und andere ortsfeste, nicht selbsttätige Löschwasseranlagen regelmäßig geprüft werden.