Ausbildung & Fortbildung im Bereich Brandschutz
Betrieblicher Brandschutz gilt als wesentlicher Bestandteil und Erfolgsfaktor eines Brandschutzkonzeptes und sollte deshalb in allen Unternehmen ein zentrales Thema sein. Dabei gilt dies für KMU ebenso wie für große Industriebetriebe oder öffentliche Einrichtungen (z. B. Behörden, Krankenhäuser, Schulen und Kindergärten). Nur durch professionellen Betrieblichen Brandschutz können Brände verhindert und im Ernstfall Schäden gering gehalten werden. Vor allem hat es sich bewährt, bereits im Planungsstadium - und hier nicht nur bei Gebäuden, Anlagen und technischen Verfahren, sondern auch von vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzmaßnahmen – umfassend und exakt mögliche Brand- und Explosionsgefahren zu analysieren, um die Konsequenzen brandgefährlicher Arbeitsverfahren auf ein Minimum reduzieren zu können.
Unbestritten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und den Arbeitsstätten verantwortlich. Dementsprechend hat er dafür Sorge zu tragen, dass rechtliche, normative und auch vertraglich von Feuerversicherungen vorgeschriebene Brandschutzanforderungen umgesetzt werden. Zur Erfüllung dieser brandschutzrechtlichen Anforderungen gehört die fachliche Umsetzung mit Hilfe von qualifiziert geschultem Brandschutzpersonal ebenso wie die regelmäßige Unterweisung und Sensibilisierung aller Mitarbeiter.
Je mehr Brandschutzwissen bei den Mitarbeitern vorhanden ist, desto eher greifen vorbeugende Maßnahmen zur Verhinderung von Bränden. Oder es kann – falls doch einmal ein Brand entsteht – durch professionelle Kenntnisse um Brandausbreitung und Evakuierung das Schlimmste verhindert werden.
Unsere Seminare, Schulungen und Weiterbildungen im Bereich Brandschutz
Unser Programm umfasst zahlreiche Aus- und Weiterbildungen rund um den Betrieblichen Brandschutz. Diese helfen Ihnen, Ihre Mitarbeiter zielgenau zu qualifizieren, um der Fülle an Aufgaben und Anforderungen eines wirkungsvollen Brandschutzkonzeptes gerecht zu werden.
Mit der Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten erhalten die Teilnehmer solides Wissen und praxisnahe Kenntnisse des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes. Brandschutzbeauftragte sind im Rahmen der ihnen übertragenen Pflichten für den Brandschutz im Unternehmen verantwortlich. Sie sollen Brandgefahren erkennen, beurteilen und dafür sorgen, dass diese beseitigt oder unterbunden und evtl. entstehende Schäden gering gehalten werden.
Brandschutz- und Evakuierungshelfer tragen dazu bei, die betriebliche Sicherheit zu erhöhen und durch die Einleitung von Erstmaßnahmen im Brandfall Personen- und Sachschäden zu vermeiden oder so gering wie möglich zu halten. Die Notwendigkeit der Schulung von Brandschutzhelfern entsteht aus § 12 ArbSchG, ArbStättV, KonTraG, DGUV V 1, DGUV I 205-001 sowie ASR A 2.2.
Wasserlöschanlagen sind wichtiger Bestandteil im anlagentechnischen Brandschutz. Im Ernstfall muss ihre Wirksamkeit gesichert sein, um Entstehungs- und Großbrände zu verhindern. Dies setzt eine sachgerechte Prüfung, Wartung und Instandhaltung der Anlagen voraus - Aufgaben, die nur von entsprechend qualifizierten befähigten Personen für die Überprüfung von Sprühwasserlöschanlagen/Sprinkleranlagen (Sprinklerwart) rechtssicher vorgenommen werden können.
Die Wartung und Überprüfung von Brandschutzklappen nimmt einen immer größeren Stellenwert bei den Betrachtungen des Brandschutzes ein. Teilnehmer dieses Seminars werden befähigt, die Überprüfungen von Brandschutzklappen nach den aktuellen Bestimmungen und sicherheitstechnischen Anforderungen durchzuführen. Weiterführend ist eine ordnungsgemäße Prüfung von asbesthaltigen Brandschutzklappen und ein qualitativ hochwertiges sowie sicheres Arbeiten an ihnen nur möglich, wenn das zum Einsatz kommende Wissen aktuell ist. Die Kenntnisse zum Stand der Technik hinsichtlich der zu prüfenden Brandschutzklappen und der dabei zu betrachtenden Gefährdungen muss deshalb aufrechterhalten und regelmäßig aufgefrischt werden.
Um im Brandfall den bestmöglichen Schutz zu garantieren, müssen Brand- und Rauchschutztüren sowie Feststellanlagen regelmäßig wiederkehrend durch Sachkundige geprüft werden. Gleiches gilt für die verpflichtende Überprüfung von allen kraftbetätigten Fenstern, Türen und Toren im Unternehmen. Sachkundiger ist, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Rauch- und Feuerschutzabschlüsse hat und mit den einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, Richtlinien und allgemein anerkannten Regeln der Technik soweit vertraut ist, dass er den arbeitssicheren Zustand der Schutztechnik beurteilen kann.