Beauftragte Person
Fragen und Antworten zur "Beauftragten Person"
Was ist eine „Beauftragte Person“?
„Beauftragte Personen“ werden in Unternehmen und Einrichtungen benannt. Sie agieren in eigener Verantwortung und erfüllen dabei eigenständig die ihnen übertragengen Pflichten für das Unternehmen. Die Bestellung zur „Beauftragten Person“ hat vom Unternehmer grundsätzlich schriftlich zu erfolgen. Weitere Regelungen zum Begriff „Beauftragte Person“ sind in den §§ 14 StGB (Strafgesetzbuch) / § 9 OWiG (Ordnungswidrigkeitsgesetz) dargelegt.
Welche „Beauftragte Person“ benötigt mein Unternehmen?
Der Einsatz von „Beauftragten Personen“ ist von den jeweiligen Aufgaben des Unternehmens bzw. der Einrichtung abhängig. Je nach spezifischen Produktionstechnologien bzw. Aufgabengebieten sind verschiedene „Beauftragte Personen" zu bestellen. Das Team der Bildungsberatung der TÜV Akademie GmbH ist bei der Auswahl der passenden Weiterbildung gern behilflich und steht Ihnen beratend zur Seite. Nutzen Sie dazu unsere Kontaktmöglichkeiten.
Welche Aufgaben nimmt eine „Beauftragte Person“ wahr?
Die Aufgaben einer „Beauftragten Person“ richten sich zunächst nach rechtlichen Grundlagen. Zudem können die Bedingungen im Unternehmen und dessen Arbeitsabläufe sehr unterschiedlich sein, woraus sich jeweils verschiedene konkrete Aufgaben ergeben. Sobald sich ein Unternehmen in bestimmten Tätigkeitsfeldern bewegt, sind „Beauftragte Personen" sogar gesetzlich vorgeschrieben – so zum Beispiel beim Umgang mit Gefahrgut (Gefahrgutbeauftragter) und Gefahrstoffen oder mit Abfall (Abfallbeauftragter).
Welche Qualifikationen sind Voraussetzung, um die Aufgabe als „Beauftragte Person“ wahrnehmen zu können?
Die Qualifikationen, die eine „Beauftragte Person“ nachweisen muss, richten sich nach dem auszuführenden Aufgabengebiet und können somit sehr unterschiedlich sein. In den gesetzlichen Vorgaben und im berufsgenossenschaftlichen Regelwerk werden die vorzuweisenden Kenntnisse beschrieben. Da die „Beauftragte Person“ mit hoher Eigenverantwortung im Unternehmen agiert, ist eine fundierte Aus- und Weiterbildung Voraussetzung für eine qualitativ hochwertige und rechtssichere Aufgabenerfüllung. Wir beraten Sie gern zu einem passenden Seminar.
Wie bestelle ich eine „Beauftragte Person“?
„Beauftragte Personen“ müssen grundsätzlich vom Unternehmer schriftlich bestellt werden. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen internen oder externen Mitarbeiter handelt. Die schriftliche Beauftragung muss einer gewissen juristischen Form entsprechen. Weiterhin muss in der Beauftragung / Bestellung genau definiert werden, welche Tätigkeiten die Person übernehmen soll und welche Kenntnisse / Qualifikationen sie dazu berechtigt, das Tätigkeitsfeld auszuführen. Diese notwendigen Qualifikationen sind nachzuweisen und ggf. in speziellen Einsatzsituationen vorzulegen. In bestimmten Fällen kann darüber hinaus eine Zustimmung der zuständigen Behörden notwendig sein.